Allgemeine Informationen für Grenzgänger zwischen Österreich und der Schweiz/Liechtenstein

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger wohnen in Österreich und arbeiten in der Schweiz oder Liechtenstein – dafür wird eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt.
  • Krankenversicherung: Du kannst zwischen der Schweizer oder Liechtensteiner Krankenversicherung oder einer Versicherung in Österreich wählen (Optionsrecht).
  • Steuern: Grenzgänger unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Besteuerung erfolgt hauptsächlich in Österreich.
  • Sozialversicherung: Du bist in der Schweiz oder Liechtenstein rentenversichert, das Arbeitslosengeld wird jedoch vom Wohnstaat (Österreich) bezahlt.
  • Unfallversicherung: Die Schweizer und Liechtensteiner Unfallversicherung deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle ab.
  • Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger Schweiz/Liechtenstein hilft, das verfügbare Nettoeinkommen besser zu planen. Hier berechnen

Wer gilt als Grenzgänger?

Ein Grenzgänger ist eine Person, die in Österreich wohnt und in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitet. Dabei kehrst du mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnort zurück.

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Um in der Schweiz oder Liechtenstein als Grenzgänger arbeiten zu können, benötigst du eine Bewilligung G, die von den kantonalen oder liechtensteinischen Behörden deines Arbeitsortes ausgestellt wird. Dein Arbeitgeber muss den Antrag stellen, indem er deinen Arbeitsvertrag und einen gültigen Identitätsnachweis einreicht.

  • Befristete Arbeitsverträge: Bewilligung gilt für die Dauer des Vertrags
  • Unbefristete Arbeitsverträge: Gültigkeit von 5 Jahren

Wichtig: Falls du in der Schweiz oder Liechtenstein eine andere Bewilligung hast (z. B. Aufenthaltsbewilligung B), gelten andere Regelungen.

Krankenversicherung für Grenzgänger

Die Krankenversicherung ist einer der wichtigsten Punkte für Grenzgänger. Du hast das Optionsrecht, das heißt, du kannst wählen:

  1. Schweizer oder Liechtensteiner Krankenversicherung (KVG): Du bist über eine gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaft in der Schweiz oder Liechtenstein versichert. Je nach Variante hast du hier einen festen Selbstbehalt von 500 CHF, den du auch höher setzen kannst, sowie einen prozentuellen Selbstbehalt. Die Prämien für Erwachsene bewegen sich im Bereich von ca. 200 – 400 CHF (Stand 2024). Es kann auch eine Abrechnung über die ÖGK erwirkt werden.
  2. Österreichische Krankenversicherung (Opting-Out): Du kannst in Österreich versichert bleiben und musst dich von der Schweizer oder Liechtensteiner Versicherungspflicht befreien lassen. Dabei kannst du zwischen der ÖGK oder einer privaten Krankenversicherung wählen. Ein Vergleich der besten Optionen kann über unsere Website angefordert werden: Hier vergleichen.

Das Gesuch zur Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn beim zuständigen Kanton oder den Behörden Liechtensteins eingereicht werden.

Steuern und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Als Grenzgänger bist du von besonderen steuerlichen Regelungen betroffen.

  • Besteuerung nach DBA: Dein Einkommen wird hauptsächlich in Österreich versteuert.
  • Quellensteuer in der Schweiz oder Liechtenstein: Dein Arbeitgeber führt eine Quellensteuer an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes ab.
  • Steuerausgleich: Die in der Schweiz oder Liechtenstein gezahlte Steuer wird in Österreich angerechnet.
  • Steuer als Grenzgänger Schweiz: Es gibt spezifische Regelungen für Grenzgänger, die sich auf dein Nettogehalt auswirken.
  • Steuern sparen als Grenzgänger Schweiz: Es gibt legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren.
  • Steuern Grenzgänger Schweiz Rechner: Falls du wissen möchtest, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt, nutze einen Steuerrechner.

Wichtig: Falls dein Einkommen in der Schweiz oder Liechtenstein stark schwankt oder du Nebeneinkünfte hast, solltest du dich zu Steueroptimierungen beraten lassen.

Sozialversicherung und Homeoffice-Regelung

Als Grenzgänger bist du in der Schweizer oder Liechtensteiner Sozialversicherung rentenversichert. Das bedeutet:

  • Du zahlst deine Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz oder Liechtenstein und hast dort Anspruch auf Rentenleistungen.
  • Das Arbeitslosengeld wird jedoch vom Wohnstaat (Österreich) gezahlt, falls du arbeitslos wirst.

Homeoffice für Grenzgänger

Seit dem 1. Juli 2023 dürfen Grenzgänger bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringen, ohne den Sozialversicherungsstatus zu verlieren. Das bedeutet mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Unfallversicherung in der Schweiz und Liechtenstein

Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz oder Liechtenstein ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert:

  • Berufsunfallversicherung (BUV): Wird vom Arbeitgeber gezahlt.
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Wird in der Regel vom Arbeitnehmer übernommen (bei mehr als 8 Stunden Arbeit pro Woche).

Falls du zusätzliche Absicherung wünschst, solltest du eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.

Fazit: Was solltest du als Grenzgänger beachten?

Das Leben und Arbeiten als Grenzgänger bringt einige Vorteile, aber auch viele Dinge, die geregelt werden müssen.

Unsere Empfehlung: Lass dich professionell beraten, um die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden. Wir sind als ungebundene Versicherungsmakler spezialisiert auf Grenzgänger und helfen dir gerne dabei, alle offenen Fragen zu klären!

Auch bei Steuer- und Rechtsfragen steht euch unser Partnernetzwerk für nähere Auskünfte zur Verfügung.

Wichtig sind vor allem

  • Die richtige Krankenversicherung als Grenzgänger wählen (Schweiz, Liechtenstein oder Österreich)
  • Steuern Grenzgänger Schweiz im Blick behalten – Quellensteuer, Doppelbesteuerung und Optimierungsmöglichkeiten
  • Sozialversicherung & Homeoffice richtig nutzen
  • Unfallversicherungsschutz überprüfen
  • Einkommensteuer Grenzgänger Rechner nutzen, um die beste Entscheidung zu treffen
  • Vergleich der Krankenversicherung für Grenzgänger anfordern: Hier vergleichen

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