Inhalte
Als Grenzgänger aus Österreich hast du bei der Krankenversicherung ein besonderes Wahlrecht. Im Rahmen dieses Optionsrechts entscheidest du, ob du im Beschäftigungsstaat gesetzlich versichert bleibst oder dich in Österreich absicherst. Je nach Situation kommt dabei auch eine private Krankenversicherung in Betracht.
Diese Entscheidung kann mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Modell liegen schnell mehrere hundert Euro, dazu kommen große Unterschiede bei Leistung und Selbstbehalt.
Hier erfährst du, wo du versichert sein musst, welche Modelle es gibt, was sie aktuell kosten und wie du das richtige für deine Situation findest.
Inhalte
Als Grenzgänger wählst du zwischen der Versicherung im Arbeitsland (Schweizer KVG oder Liechtensteiner OKP) und Österreich (freiwillig ÖGK oder privat).
Dein Optionsrecht gilt nur 3 Monate ab Arbeitsbeginn, danach erlischt es.
Die freiwillige ÖGK kostet bis aktuell 565,25 € pro Monat, die private Krankenversicherung hat einen festen Beitrag nach Alter und Gesundheit.
Für viele junge und gesunde Grenzgänger ist die private Krankenversicherung wirtschaftlich attraktiv, bei Familie mit einem Verdiener oft die ÖGK.
Kläre deine Krankenversicherung vor dem ersten Arbeitstag, weil das Optionsrecht nur 3 Monate gilt.
Vergleiche die drei Modelle in der Tabelle weiter unten: freiwillige ÖGK, Versicherung im Arbeitsland und private Krankenversicherung.
Prüfe bei Familie, ob eine kostenlose Mitversicherung über die ÖGK möglich ist.
Hol dir einen unabhängigen Vergleich, bevor du dich festlegst, weil ein falsches Modell teuer wird.
Jetzt Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren Experten vereinbaren
Als Grenzgänger giltst du, wenn du in Österreich wohnst und mindestens einmal pro Woche über die Grenze zu deinem Arbeitgeber in der Schweiz oder Liechtenstein pendelst. Reine Dienstreisen ins Ausland zählen nicht.
Die Österreichische Gesundheitskasse definiert es so: „Als Grenzgängerin und Grenzgänger pendeln Sie täglich oder zumindest einmal pro Woche von Ihrem Wohnort über eine Staatsgrenze zur Arbeit in einen anderen Staat. Die Regeln gelten nicht bei Entsendung ins Ausland.“
Für die Arbeit in der Schweiz brauchst du eine Grenzgängerbewilligung (Bewilligung G), die in der Regel über deinen Arbeitgeber beantragt wird. Für Liechtenstein brauchst du eine Grenzgängermeldebestätigung, die du binnen 10 Tagen nach Stellenantritt selbst online beantragst.
🔍 Info: Arbeitest du dauerhaft ausschließlich im Homeoffice in Österreich, liegt der Beschäftigungsschwerpunkt regelmäßig in Österreich. Dadurch gelten häufig andere sozialversicherungsrechtliche Regeln als für Grenzgänger, und du bist in der Regel in Österreich krankenversicherungspflichtig.
In Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger hast du aber ein Wahlrecht, das sogenannte Optionsrecht: Du entscheidest, in welchem Land und in welcher Form du dich versicherst.
Diese Optionen stehen dir offen:
Anders als viele Arbeitnehmer in Österreich musst du dich also nicht zwingend gesetzlich versichern. Je nach Ausübung des Optionsrechts kann eine private Krankenversicherung die passende Lösung sein.
⚠️ Achtung: Deine Wahl musst du innerhalb der ersten 3 Monate deiner Erwerbstätigkeit treffen. Verpasst du die Frist, bleibt die gesetzliche Versicherungspflicht in deinem Beschäftigungsstaat bestehen, und dein Optionsrecht erlischt. Kläre die Krankenversicherung deshalb am besten vor dem ersten Arbeitstag.
Für viele junge und gesunde Grenzgänger ist die private Krankenversicherung wirtschaftlich attraktiv. Bei Vorerkrankungen, im höheren Alter oder bei einer Familie mit nur einem Verdiener sind die ÖGK oder die Versicherung im Arbeitsland oft die bessere Wahl.
Die drei Versicherungsmodelle im direkten Vergleich:
Kriterium | Freiwillig ÖGK (Österreich) | KVG (Schweiz) / OKP (Liechtenstein) | Private KV (Österreich) |
|---|---|---|---|
Beitrag | einkommensabhängig, bis 565,25 € pro Monat | Pauschalprämie: OKP Liechtenstein im Mittel 385,70 CHF, Schweiz je nach Kasse und Region | fester Beitrag nach Alter und Gesundheit, unabhängig vom Einkommen |
Selbstbehalt / Franchise | keiner (nur Rezeptgebühr) | Liechtenstein 900 bis 4.000 CHF, Schweiz 300 bis 2.500 CHF | je nach Tarif, oft gering oder keiner |
Arbeitgeberanteil | nein, du zahlst alles selbst | Liechtenstein gesetzlicher Beitrag (aktuell rund 180,50 CHF), Schweiz 0 % | nein |
Familie mitversichern | ja, kostenlos für nicht erwerbstätige Angehörige | nein, eigener Vertrag pro Person | nein, Partner ggf. über die ÖGK |
Gesundheitsprüfung | nein | nein | ja |
Leistungsniveau | gesetzliche Grundversorgung | gesetzliche Grundversorgung | je nach Tarif: freie Arztwahl, Privatkrankenhaus, kürzere Wartezeit |
Welche Variante für dich am günstigsten ist, hängt von deinem Lohn, deinem Alter, deiner Gesundheit und deiner Familie ab. Die folgenden Abschnitte erklären jedes Modell im Detail.
Die Kosten hängen vom Modell ab: Die freiwillige ÖGK ist einkommensabhängig bis zum Höchstbeitrag, die Prämien im Arbeitsland sind pauschal, und die private Krankenversicherung richtet sich nach Alter und Gesundheit.
Die aktuellen monatlichen Richtwerte für einen erwachsenen Grenzgänger:
Modell | Beitrag pro Monat (Richtwert) | Berechnung |
|---|---|---|
Freiwillig ÖGK (Österreich) | bis 565,25 € | einkommensabhängig bis zur Höchstbeitragsgrundlage |
OKP Liechtenstein | rund 385,70 CHF (mittlere Prämie) | Pauschalprämie, Arbeitgeber zahlt die Hälfte |
KVG Schweiz | je nach Versicherer, Alter und Grenzgängerprämie, häufig 350 bis 500 CHF | Pauschalprämie, du zahlst zu 100 % selbst |
Private KV (Österreich) | je nach Eintrittsalter und Tarif, häufig 150 bis 500 € | fester Beitrag nach Eintrittsalter und Tarif |
Weil die Löhne im Arbeitsland höher sind, zahlen viele Grenzgänger bei der ÖGK den vollen Höchstbeitrag. Junge und gesunde Grenzgänger fahren mit der privaten Krankenversicherung oft am günstigsten.
Jetzt Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit unseren Experten vereinbaren
In Liechtenstein zahlst du eine feste Pauschalprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), unabhängig von Einkommen und Alter. Die mittlere Prämie für Erwachsene liegt aktuell bei rund 385,70 CHF pro Monat.
Das solltest du zur OKP wissen:
Behandlungen in Österreich lässt du am besten bei einem Arzt mit OKP-Vertrag machen. Ohne Vertragsarzt kann die OKP die Kostenübernahme einschränken oder verweigern. Mit der erweiterten OKP (eOKP) für rund 40 CHF pro Monat kannst du dich auch bei Nicht-Vertragsärzten behandeln lassen.
⚠️ Achtung: Ohne eOKP und ohne Vertragsarzt kann es sein, dass du bei einer Behandlung in Österreich einen großen Teil der Kosten selbst trägst. Kläre vor einem Arztbesuch, ob die Praxis einen OKP-Vertrag hat.
In der Schweiz ist die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) Pflicht, die Prämie zahlst du zu 100 % selbst. Es gibt über 30 zugelassene Kassen, deren Prämien sich um über 100 CHF pro Monat unterscheiden. Nicht jede Kasse bietet aber Grenzgängertarife für den Wohnsitz Österreich an, in der Praxis ist die Auswahl deshalb kleiner.
Die Prämie hängt von drei Faktoren ab:
Anders als in Liechtenstein und Österreich beteiligt sich dein Arbeitgeber nicht. Die Beiträge zahlst du aus deinem Nettolohn. Ein Vergleich der Kassen lohnt sich wegen der großen Prämienunterschiede.
Mit der Anspruchsbescheinigung S1 hast du Zugang zur Grundversorgung in Österreich. Bestimmte geplante Behandlungen brauchen aber vorab eine Genehmigung deiner Schweizer Kasse. Bei Notfall oder Unfall bist du auch ohne Genehmigung gedeckt.
💡 Tipp: Wie viel netto nach Prämien und Abzügen übrig bleibt, siehst du im Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger. Rechne die KVG-Prämie mit ein, weil sie voll von deinem Nettolohn abgeht.
Die freiwillige Versicherung in der ÖGK lohnt sich vor allem, wenn du deine Familie kostenlos mitversichern willst oder wegen einer Vorerkrankung keine private Versicherung bekommst. Sie kennt keine Gesundheitsprüfung.
Das sind die wichtigsten Punkte:
Der Nachteil: Weil die Schweizer und Liechtensteiner Löhne höher sind, zahlst du oft den vollen Höchstbeitrag. Und bei Behandlungen im Arbeitsland rechnet die ÖGK nach österreichischem Tarif ab, sodass Eigenanteile entstehen können.
Die private Krankenversicherung ist für viele junge und gesunde Grenzgänger attraktiv, weil der Beitrag fest ist und die Leistung je nach Tarif höher liegt. Ob sie günstiger ausfällt, hängt von Eintrittsalter und Gesundheit ab. Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung.
Die Vorteile im Überblick:
Der Haken ist die Gesundheitsprüfung. Bei einer Vorerkrankung kann die Versicherung dich ablehnen. Als Makler stellen wir dazu eine anonyme Risikovoranfrage, ob dich ein Versicherer aufnimmt.
Eine private Krankenversicherung erfüllt dein Optionsrecht nur, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen an eine Vollversicherung entspricht und die zuständigen Behörden im Arbeitsland die Befreiung von der KVG- oder OKP-Pflicht anerkennen. Ein spezialisierter Makler achtet auf diese Voraussetzungen.
💡 Tipp: Auch mit Vorerkrankung ist eine private Absicherung oft möglich. Vor dem Antrag lohnt sich eine Risikovoranfrage, damit ein Ablehnungsvermerk erst gar nicht entsteht. Unser Team übernimmt das für dich.
⚠️ Achtung: Wer als Grenzgänger einmal privat versichert ist, kann in der Regel nicht mehr in die freiwillige Selbstversicherung der ÖGK zurück (Quelle: Österreichische Gesundheitskasse). Nur ein Statuswechsel, etwa das Ende der Grenzgängertätigkeit, ändert die Ausgangslage. Prüfe diese Entscheidung deshalb gründlich, bevor du wechselst.
Wie du Behandlungen abrechnest, hängt davon ab, wo du versichert bist und wo du dich behandeln lässt. Für die häufigsten Fälle gibt es die Formulare S1 und S2.
So läuft die Abrechnung:
Formular S1 und die e-Card beantragst du kostenlos. Ohne das passende Formular gehst du oft in Vorkasse und bekommst die Kosten erst später erstattet.
Kostenlos mitversichern kannst du deine Familie nur in der ÖGK. Bei der Schweizer KVG, der Liechtensteiner OKP und der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
Die wichtigsten Konstellationen:
Mehr dazu liest du im Ratgeber zur Familienversicherung für Grenzgänger. Gerade bei größeren Familien entscheidet die Wahl über mehrere hundert Euro im Monat.
Solange du unter 50 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringst, bleibt dein Grenzgängerstatus und dein Optionsrecht in der Regel erhalten. Diese Grenze beruht auf einer EU-Rahmenvereinbarung, im Einzelfall können weitere Abkommen und Voraussetzungen gelten.
Das solltest du beachten:
Die genauen Homeoffice-Grenzen erklärt der Ratgeber zum Homeoffice für Grenzgänger. Beachte, dass Steuer und Sozialversicherung getrennt zu betrachten sind.
Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, wenn dir die gesetzliche Grundleistung nicht reicht. Gerade Zahnbehandlungen sind in der Schweiz nur in Ausnahmefällen gedeckt, in Österreich und Liechtenstein sind viele Zusatzleistungen ebenfalls nicht abgesichert.
Typische Zusatzleistungen, die du absichern kannst:
Auch für die Zusatzversicherung gilt eine Gesundheitsprüfung mit einem Abfragezeitraum, der je nach Versicherer fünf bis zehn Jahre umfasst. Beantworte die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, sonst kann die Versicherung im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
Ja, die Beiträge zu deiner Pflichtkrankenversicherung können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft die freiwillige ÖGK-Selbstversicherung, die Schweizer KVG und die Liechtensteiner OKP, weil sie deine gesetzliche Pflichtversicherung ersetzen. Auch die private Grenzgängerversicherung ist bis zum Höchstbeitrag der ÖGK steuerlich absetzbar.
Eine reine private Zusatzversicherung ist dagegen seit 2021 steuerlich nicht mehr absetzbar. Du gibst die absetzbaren Beiträge in deiner österreichischen Einkommensteuererklärung an.
🔍 Info: Die Einordnung als Werbungskosten ist für dich günstiger als eine beschränkte Sonderausgabe, weil du die Beiträge in voller Höhe geltend machst. Bei einer privaten Krankenversicherung, die deine Pflichtversicherung ersetzt, lohnt sich zur Einstufung eine steuerliche Beratung.
Als Grenzgänger stehen dir mehr Optionen offen als vielen anderen Arbeitnehmern in Österreich. Für viele junge und gesunde Grenzgänger ist die private Krankenversicherung wirtschaftlich attraktiv, weil der Beitrag fest ist und die Leistung je nach Tarif höher liegt.
Bei einer Vorerkrankung oder einer Familie mit einem Verdiener können die ÖGK oder die Versicherung im Arbeitsland besser passen. Welches Modell für dich am günstigsten ist, hängt von deinem Lohn, deinem Alter und deiner Familie ab.
Weil ein falsches Modell teuer wird und das Optionsrecht nur einmal gilt, lohnt sich ein unabhängiger Vergleich. Unser Team rechnet deinen Fall ungebunden durch und findet die Versicherung, die zu dir passt.
Du hast ein Wahlrecht: entweder im Arbeitsland über die Schweizer KVG oder die Liechtensteiner OKP, oder in Österreich freiwillig über die ÖGK oder privat. Diese Entscheidung musst du innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn treffen.
Die freiwillige ÖGK richtet sich nach deinem Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Wegen der hohen Löhne im Arbeitsland zahlen viele Grenzgänger den Höchstbeitrag von aktuell 565,25 € pro Monat. Die OKP in Liechtenstein liegt im Mittel bei 385,70 CHF, in der Schweiz hängt die Prämie von Kasse und Region ab. Eine private Krankenversicherung hat einen festen Beitrag nach Alter und Gesundheit.
In vielen Fällen ja, weil der Beitrag fest kalkuliert wird und je nach Alter, Gesundheit und Tarif günstiger sein kann. Voraussetzung ist eine Gesundheitsprüfung. Ob sie sich für dich lohnt, hängt von Alter, Gesundheit und Familiensituation ab.
Du hast 3 Monate ab Beginn deiner Erwerbstätigkeit. Wählst du in dieser Frist nicht, bleibt die gesetzliche Versicherungspflicht in deinem Beschäftigungsstaat bestehen und dein Optionsrecht erlischt.
Kostenlos nur in der ÖGK für nicht erwerbstätige Angehörige. Bei der KVG, OKP und der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. In Liechtenstein sind Kinder unter 16 Jahren beitragsfrei.
Solange du unter 50 % im Homeoffice in Österreich arbeitest, bleibt dein Optionsrecht in der Regel bestehen. Überschreitest du die Grenze, kann die Zuständigkeit nach Österreich wechseln, dann verlierst du die Wahl. Die Grenze beruht auf einer EU-Rahmenvereinbarung, im Einzelfall lohnt sich eine Prüfung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von hCaptcha. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen