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Familienversicherung für österreichische Grenzgänger in der Schweiz: Regeln, Kosten, Optionen

Familienversicherung für österreichische Grenzgänger in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Familienmitversicherung wie in Österreich gibt es in der Schweiz nicht. Jedes Familienmitglied (Kind und Ehepartner) benötigt einen eigenen Vertrag in der KVG.
  • Je nach Kinderzahl, Einkommen und Leistungsbedarf kann Österreich erheblich günstiger sein als die Schweizer Variante.
  • Um die richtige Entscheidung zu treffen, solltest du vor dem Abschluss beide Optionen genau prüfen, da ein späterer Wechsel nicht oder nur erschwert möglich ist.

So solltest du vorgehen

  • Prüfe am besten vor Arbeitsbeginn, ob du dich weiterhin in Österreich oder ob du dich in der Schweiz versichern lassen möchtest.
  • Vergleiche die Prämien der Schweizer Krankenversicherung pro Person mit der Prämie der österreichischen Familienversicherung.
  • Melde Kinder und Ehepartner rechtzeitig in der Schweiz bzw. in Österreich an.
  • Wenn sich dein Familienstatus oder Job ändert, teile das der Versicherung sofort mit.
  • Wenn du dich im Ausland behandeln lassen möchtest, beantrage am besten bei Versicherungsbeginn das Formular S1 (ehemals E106).

Was bedeutet Familienversicherung für österreichische Grenzgänger?

Unterschied zwischen Grenzgänger und gewöhnlich Versichertem

In Österreich wie auch in der Schweiz gilt die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass du in beiden Ländern verpflichtet bist, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn du in der Schweiz arbeitest, bist du in der Regel auch dazu verpflichtet, dich in der Schweiz zu versichern. Dieses Prinzip nennt sich Erwerbsortprinzip.

Hierbei musst du dich als Grenzgänger nicht nur selbst, sondern grundsätzlich auch auf deine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen (z. B. Ehepartner ohne Einkommen und Kinder) in der Schweiz versichern.

Dein Vorteil als Grenzgänger: Das Optionsrecht

Die Besonderheit als Grenzgänger ist, dass du deine Versicherung in dem Land abschließen kannst, in dem du wohnst (Österreich), oder in dem Land, in dem du arbeitest (Schweiz). Du hast hier ein sogenanntes Optionsrecht.

Warum das Thema Familienversicherung für österreichische Grenzgänger besonders komplex ist

Gerade für Grenzgänger ist das Thema der Krankenversicherung komplexer als bei normalen Angestellten. Denn man hat nicht nur zwei Optionen, wo man sich versichern kann. Auch unterscheiden sich beide Systeme stark voneinander, was Leistungen und Beiträge betrifft, weshalb eine Entscheidung strategisch getroffen werden sollte. Wenn du dabei Unterstützung benötigst, helfen wir dir gerne, die passende Option für dich zu finden.

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Familienversicherung in der Schweizer KVG und Unterschiede zur österreichischen Gesundheitskasse

Einzelversicherungspflicht für jedes Familienmitglied

Anders als in Österreich gibt es nicht die klassische Familienversicherung. Denn in Österreich hat man die Möglichkeit, seine Familienangehörigen, wenn diese nicht erwerbstätig sind, kostenfrei in der ÖGK mitzuversichern.

In der Schweiz hingegen ist es so, dass jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung braucht. Dementsprechend muss jedes Familienmitglied auch einen eigenen Beitrag zahlen.

Franchise und Selbstbehalt: Auswirkungen für Familien mit Kindern

Franchise

Einer der größten Unterschiede im Vergleich zur ÖGK ist die sogenannte Franchise. Die Franchise ist eine Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass man im Falle einer Behandlung einen Teil der Kosten selbst bezahlen muss. Die Franchise kann man dabei jedes Jahr frei wählen und gilt für jeden Vertrag separat. Sie kann zwischen 300 CHF bis hin zu 2.500 CHF pro Jahr betragen. Kinder unter 18 Jahren zahlen keine Franchise. Sie sind davon befreit. Die Höhe der Franchise kann man jedes Jahr anpassen. Eine höhere Franchise bedeutet auch gleichzeitig ein günstigerer Beitrag.

Selbstbehalt

Zusätzlich zur Franchise gibt es noch den Selbstbehalt. Dieser beträgt 10 % der Kosten, die nach Erreichen der Franchise anfallen. Wenn du also bereits deine Franchise von z.B. 500 CHF/Jahr erreicht hast, musst du dich trotzdem noch einmal an den Kosten deiner Behandlung beteiligen.

Dieser Selbstbehalt beträgt 10 % der Behandlungskosten bis zu einer jährlichen Obergrenze von:

  • 700 CHF für Erwachsene
  • 350 CHF für Kinder

Anders als beim Franchise sind Kinder nicht vom Selbstbehalt befreit.

Gerade wenn man eine große Familie hat, kann das sehr schnell sehr teuer werden. Denn wird die Franchise und Selbstbeteiligung nicht auf die Familie, sondern pro Vertrag gerechnet.

Wenn man also sich selbst, 2 Kinder und den Ehepartner mit einer Franchise von 500 CHF pro Jahr absichert, kann diese bis zu 2.000 CHF + 2.100 CHF an Selbstbehalt zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen betragen.

Beiträge für Erwachsene und Kinder – typische Kostenrahmen

Wie viel man für eine Krankenversicherung in der Schweiz zahlen muss, ist anders als in Österreich nicht vom Einkommen abhängig, sondern von folgenden Faktoren:

  • Versicherungsgesellschaft/Kasse
  • Franchise (Selbstbehalt)
  • Wohnort/Prämienregion

In der Schweiz gibt es 37 zugelassene Krankenkassen, über die man sich und seine Familie versichern lassen kann. Vor dem Abschluss einer Krankenversicherung sollte man sich unabhängig beraten lassen, denn der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Krankenkasse in der Schweiz beträgt ca. 100 CHF/Monat.

Im Durchschnitt wird man in der Schweiz 2026 eine Prämie von 393,30 CHF pro Monat bezahlen. Kinder zahlen hingegen einen reduzierten Beitrag. Dieser beträgt im Durchschnitt 117,50 CHF.

Leistungsumfang der KVG-Versicherung für Familien (Arzt, Spital, Geburt, Zahnbehandlung)

Ein weiterer Unterschied ist der Leistungsumfang der Schweizer Krankenversicherung. Damit du dir einen besseren Überblick verschaffen kannst, wie sich die Leistungen unterscheiden, haben wir eine kleine Tabelle gebaut, die die Unterschiede aufzeigt:

Leistungsbereich

ÖGK (Österreich)

Schweiz (KVG)

Arztbesuche

Freie Arztwahl zwischen Vertragsärzten (Kassenärzten)

Freie Arztwahl, wenn bei der Versicherung ausgewählt.

Krankenhaus

Vollständige Kostenübernahme im Mehrbettzimmer

Spital allgemein im Wohnkanton

Medikamente

Großteils gedeckt; nur Rezeptgebühr

Nur Medikamente auf Spezialitätenliste

Zahnbehandlung

Grundversorgung gedeckt; Zahnersatz teilweise

Fast vollständig ausgeschlossen (außer Unfall / schwere Erkrankung)

Schwangerschaft & Geburt

Vollständige Deckung, keine Zuzahlungen

Mutterschaft von Franchise befreit, aber Einschränkungen bei Zusatzleistungen

Kinderleistungen

Umfangreiche Vorsorge und Impfungen gedeckt

Ebenfalls viele Leistungen gedeckt

Psychotherapie

Teilweise gedeckt; viele Kassenverträge

Anordnungspflicht und weniger Auswahl

Vorsorge & Prävention

Umfangreiche Vorsorgeprogramme

Vorsorge definiert, aber meist mit Kostenbeteiligung

Gerade beim Thema Zahnleistungen ist die Absicherung nicht lückenlos. Wer die Schweizer KVG auswählt, sollte in der Regel auch immer zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Familienversicherung über das österreichische System (Befreiung von der Schweizer Pflicht)

Voraussetzungen für die Befreiung (Option für österreichische Versicherung)

Wie oben schon erwähnt, hast du als Grenzgänger die Möglichkeit, dich von der Krankenversicherung in der Schweiz zu befreien und in Österreich über die ÖGK versichert zu sein. Hier bist du als Grenzgänger jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

3-Monats-Frist beachten

Zwar kannst du dir als Grenzgänger aussuchen, in welchem Land du dich versichern möchtest, dieses Privileg ist jedoch mit einer Frist von 3 Monaten verbunden.

Denn innerhalb der ersten 3 Monate (laut Arbeitsbeginn nach Arbeitsvertrag) musst du die passende Versicherung gefunden haben. Wenn du dich nicht innerhalb dieser Frist für eine Krankenversicherung für dich und deine Familie entscheidest, wirst du automatisch einer Krankenkasse in der Schweiz zugewiesen und dein Optionsrecht erlischt.

Wichtig: Wenn du vor Antritt deiner neuen Stelle noch keine Krankenversicherung hast und Leistungen benötigst, musst Du die Behandlungskosten in der Regel selbst bezahlen.

Auch wenn du dich danach versicherst, gibt es in der Regel keine rückwirkenden Leistungen. Gerne unterstützen wir dich, schnell und unkompliziert die passende Versicherung für dich zu finden.

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Beiträge in der ÖGK: Wie viel zahle ich für meine Familie?

Wenn du dich und deine Familie als Grenzgänger in Österreich freiwillig versichern möchtest, musst du die gesamten Beiträge selbst übernehmen. Denn anders als wenn du in Österreich angestellt wärst, gibt es keine anteilige Übernahme der Krankenkassenbeiträge seitens deines Arbeitgebers. Das liegt daran, dass dieser nicht in Österreich sitzt.

Du musst also abhängig von deinem Einkommen deine Krankenkassenbeiträge zahlen.Diese betragen 7,65 % deines Gehaltes. Da die Gehälter in der Schweiz in der Regel deutlich höher als in Österreich sind, zahlen die meisten Grenzgänger den monatlichen Höchstbetrag von 526,79 Euro (Stand 2025).

Hierbei kannst du jedoch auch deine gesamte Familie kostenfrei mitversichern und benötigst keine eigenen Verträge für deine Angehörigen.

Beispiel: Du arbeitest in der Schweiz, deine Familie lebt in Österreich. Welche Versicherung gilt?

Das hängt davon ab, ob dein Ehepartner erwerbstätig ist.

Beide Ehepartner sind erwerbstätig:

Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und dein Ehepartner in Österreich, kannst du deine Kinder über deinen Ehepartner in der ÖGK in der Familienversicherung mitversichern. Auch, wenn du in der Schweiz krankenversichert bist.

Ein Ehepartner ist erwerbstätig

Wenn du als Grenzgänger hingegen der Alleinverdiener der Familie bist und dein Ehepartner nur im Haushalt tätig ist, musst du deine Familie entweder über eigene Verträge in der Schweiz bzw. freiwillig in Österreich versichern.

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Praktische Umsetzung und häufige Fehler

Anmeldung der Familienangehörigen bei der Krankenkasse

Unabhängig davon, ob du dich und deine Familie in Österreich oder der Schweiz versicherst, musst du diese bei der Krankenkasse auch anmelden. In der Regel erfolgt das in der ÖGK automatisch.

In der Schweiz musst du deine Familienangehörigen der Versicherung melden und bestimmte Nachweise einreichen:

  • Meldebestätigung/Wohnsitznachweis aus Österreich
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Heiratsurkunde (falls Ehepartner mitversichert wird)
  • Arbeitsbestätigung des Grenzgängers
  • Grenzgängerbewilligung (G) bzw. Arbeitsvertrag
  • Ausweiskopien

Formular S1 und die eCard beachten

Wenn du dich und deine Familie als Grenzgänger versicherst und eine Behandlung im anderen Land hast, wirst du meist gebeten, die Behandlung in Vorkasse zu bezahlen. Diese wird dann rückwirkend von der Krankenversicherung übernommen.

Damit du nicht jedes Mal in Vorkasse gehen musst, gibt es das Formular S1 (ehemals E106).

Dieses Formular kannst du bei deiner Krankenkasse beantragen und bekommst dann eine sogenannte e-Card, mit der du direkt die Behandlungen im anderen Land verrechnen lassen kannst, ohne in Vorkasse gehen zu müssen.

Was passiert bei Veränderungen in der Familiensituation?

Kinder werden volljährig

Wenn dein Kind volljährig ist, kann es dennoch sein, dass es weiterhin in deiner Familienversicherung in der ÖGK versichert bleibt.

In folgenden Fällen ist das möglich:

  • Bezug von Familienbeihilfe bzw. erhöhter Familienbeihilfe
  • Schul-, Berufsausbildung oder Studium (bis zum 27. Lebensjahr)
  • Erwerbslosigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit

Kinder beginnen zu arbeiten

Wenn deine Kinder anfangen zu arbeiten, ist es so, wie wenn dein Ehepartner anfängt zu arbeiten. Denn durch die eigene Arbeit fällt man in die Versicherungspflicht und muss sich selbst versichern und seine eigenen Beiträge zahlen.

Wichtig: Solange dein Kind nicht erwerbstätig ist, kann es auch weiterhin in der Schweiz versichert bleiben. Hier gilt die Volljährigkeit nicht als Verpflichtung, sich in Österreich versichern zu müssen.

Umzug innerhalb Österreichs oder in die Schweiz – welche Kasse bleibt zuständig?

Umzug innerhalb Österreichs

Wenn du als Grenzgänger innerhalb Österreichs umziehst, jedoch weiterhin als Grenzgänger arbeitest, hat das keinen Einfluss auf deine Versicherung. Wenn du dich und deine Familie vorher bei der ÖGK versichert hast, bleibt diese weiterhin zuständig. Genauso ist es mit der KVG.

Wichtig: Den Umzug solltest du der Krankenkasse am besten so schnell wie möglich melden.

Umzug in die Schweiz

Wenn du hingegen mit deiner Familie in die Schweiz ziehst, musst du diese dann auch in der Schweiz versichern. Das bedeutet, jedes Familienmitglied muss in der KVG versichert werden. Mit eigenem Vertrag, Franchise und eigener Selbstbeteiligung. Es besteht keine Möglichkeit, bei Wohnsitz in der Schweiz im österreichischen System zu bleiben.

Rückkehr nach Österreich – wie erfolgt der Wechsel aus der Schweizer Versicherung zurück?

Arbeit in Österreich

Wenn du hingegen den anderen Schritt machst und von der Schweiz zurück nach Österreich ziehst, bzw. deinen Job als Grenzgänger aufgibst und in Österreich arbeitest, musst du diesen Wechsel der Krankenversicherung in der Schweiz unverzüglich mitteilen. Denn ab dem Moment, in dem du in Österreich erwerbstätig bist, ist auch die ÖGK wieder für dich und deine Familie zuständig. Das bedeutet, dass du deine Kinder dann über die Mitversicherung kostenfrei versichern kannst.

Arbeit weiterhin als Grenzgänger

Wenn du hingegen nach Österreich ziehst, aber als Grenzgänger arbeitest, erlangst du von neuem dein Optionsrecht und hast 3 Monate Zeit, die Krankenversicherung auszusuchen, die zu dir und deiner Situation passt.

Fazit – Welche Lösung passt zu österreichischen Grenzgängerfamilien?

Familie mit 2 Kindern. Wie viel zahle ich in Österreich und wie viel in der Schweiz?

Wenn ich meine Familie und mich in Österreich versichern lassen möchte, zahle ich, wie oben bereits angesprochen, in der Regel den Höchstbeitrag von 526,79 Euro pro Monat.

Wenn du deine Familie in der Schweiz versichern möchtest, zahlst du:

Elternteil 1: 393,30 CHF Beitrag + (300 CHF Franchise und bis zu 700 CHF Selbstbehalt)

Elternteil 2: 393,30 CHF Beitrag + (300 CHF Franchise und bis zu 700 CHF Selbstbehalt)

Kind 1 : 117,50 CHF Beitrag + (0 CHF Franchise und bis zu 350 CHF Selbstbehalt)

Kind 2 : 117,50 CHF Beitrag + (0 CHF Franchise und bis zu 350 CHF Selbstbehalt)

Beiträge: 1021,60 CHF/Monat

Mögliche Franchise und Selbstbehalt: 2.700 CHF

Schweizer KVG-System vs. österreichische Gesundheitskasse. Was ist als Grenzgänger besser?

Gerade wenn du als Grenzgänger eine Familie und viele Kinder hast, ist es sinnvoll, deine Familie und dich in der ÖGK zu versichern, da das deutlich günstiger ist. Wenn jedoch der Ehepartner arbeitet und man seine Kinder und Familie so über den Partner versichern kann, kann die Versicherung in der KVG durchaus sinnvoll sein.

Damit du hier keine falsche Entscheidung triffst, empfehlen wir dir davor unbedingt eine unabhängige Beratung, um so die Krankenversicherung zu finden, die zu 100 % zu dir und der Situation deiner Familie passt.

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Häufige Fragen zur Familienversicherung für österreichische Grenzgänger in der Schweiz

Können Familienangehörige über den österreichischen Grenzgänger kostenlos mitversichert werden?

Ja, über die ÖGK können Ehepartner ohne Einkommen und Kinder kostenlos mitversichert werden, wenn man sich als Grenzgänger von der Schweizer Versicherung befreit und sich freiwillig bei der ÖGK versichert.

Wann lohnt sich die Schweizer KVG-Familienversicherung trotz Einzelbeiträgen?

In der Regel lohnt sich die KVG-Familienversicherung für kinderlose Paare oder wenn die Kinder bereits selbst arbeiten und so nicht mitversichert werden müssen.

Wie funktioniert das E106/S1-Formular für Familien?

Das S1-Formular funktioniert wie oben beschrieben auch für Familien. Nach Beantragung erhält man eine e-Card mit welcher man Leistungen im anderen Land in Anspruch nehmen kann ohne dafür selbst zahlen zu müssen.

Welche Frist gilt für die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht?

Es gilt eine Frist von 3 Monaten nach offiziellem Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag. Dennoch sollte die Frage nach der Krankenversicherung bereits davor geklärt werden, um Lücken in der Absicherung zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Ehepartner in Österreich arbeitet und der andere in der Schweiz?

Dann kann der Partner nicht in der ÖGK mitversichert werden. Der Ehepartner, der in Österreich arbeitet, unterliegt der Versicherungspflicht der ÖGK und muss eigene Beiträge zahlen und sich selbst versichern.

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Veröffentlicht von Florian Siebel

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Florian steht für präzise, rechtlich saubere Beratung und faire Lösungen. Mit viel Erfahrung und klarer Struktur bringt er Sicherheit in jedes Grenzgänger-Thema.

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