Welche Rolle spielt deine Pensionskasse bei langer Krankheit?
Deine Pensionskasse kann eine Invalidenrente leisten, wenn die IV einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % feststellt. Nach Art. 23 BVG musst du bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in dieser Kasse versichert gewesen sein, und zwischen dieser Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität muss ein enger Zusammenhang bestehen.
Ob und ab wann du Anspruch hast, entscheidet neben dem BVG vor allem dein Vorsorgereglement. Viele Reglemente sehen zusätzlich eine Beitragsbefreiung vor, deine Altersguthaben wachsen dann ohne Prämienzahlung weiter. Die Wartefristen dafür bewegen sich üblicherweise zwischen 3 und 24 Monaten.
Fordere bei deiner Pensionskasse diese Unterlagen an:
- Vorsorgereglement mit dem Kapitel zu Invalidenleistungen
- Aktueller Vorsorgeausweis mit der ausgewiesenen Invalidenrente
- Bestätigung zur Wartefrist der Beitragsbefreiung
Was mit deinen Ansprüchen aus der ersten und zweiten Säule im Alter passiert, liest du im Ratgeber zur Pension für Grenzgänger.
Welche Ansprüche hast du in Österreich, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst?
Österreich prüft eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension aus deinen österreichischen Versicherungszeiten. Den Antrag stellst du bei der Pensionsversicherungsanstalt in Österreich, sie leitet ihn weiter. Nach Art. 45 der Verordnung 987/2009 gilt dieser Antrag zugleich in allen beteiligten Staaten.
Die Wartezeit nach § 236 ASVG richtet sich nach deinem Alter am Stichtag:
- Unter 50 Jahren: 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate
- Ab 50 Jahren: je Lebensmonat ein Versicherungsmonat mehr, höchstens 180 Versicherungsmonate in 360 Kalendermonaten
- Ohne Rahmenzeitraum: mit 180 Beitragsmonaten oder 300 Versicherungsmonaten gilt die Wartezeit jedenfalls als erfüllt
- Kein Nachweis nötig: bei Invalidität durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entfällt die Wartezeit
Zeiten aus der Schweiz und aus Liechtenstein zählen für die Wartezeit mit, jedes Land zahlt am Ende seinen eigenen Anteil.
Nach Art. 57 der Verordnung 883/2004 muss ein Staat bei weniger als zwölf Versicherungsmonaten keine eigene Leistung gewähren, die Zeiten gehen im anderen Staat aber nicht verloren. Die Voraussetzungen prüft jedes Land nach seinem eigenen Recht.
Für alle, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, entfällt die befristete Invaliditätspension. Ist deine Invalidität vorübergehend und dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate, stellt das die Pensionsversicherungsanstalt fest.
Ausgezahlt wird das Rehabilitationsgeld dann von der ÖGK (§ 143a ASVG), auch in dein Wohnland. Bei dauerhafter Invalidität bleibt die unbefristete Pension bestehen. Die Details stehen bei der Pensionsversicherungsanstalt.
Ob und wie viel du aus Österreich bekommst, hängt an deiner Erwerbsbiografie. Wer mit 25 Jahren direkt in die Schweiz gependelt ist, hat hier oft keine ausreichenden Zeiten. Eine Grenzgänger-Beratung klärt deinen konkreten Fall.
Wie groß ist deine Einkommenslücke bei langer Krankheit?
Bei einem Bruttolohn von 7.500 CHF fehlen dir mit Taggeldversicherung 1.500 CHF pro Monat, ohne Taggeldversicherung der ganze Lohn. Der Unterschied entscheidet darüber, ob du deine Fixkosten weiter trägst.
Beispiel: Herr Berger aus Dornbirn, 42 Jahre alt, arbeitet seit sechs Jahren bei einem Arbeitgeber im Kanton St. Gallen. Sein Betrieb hat eine Kollektivversicherung mit 60 Tagen Wartefrist abgeschlossen.