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Krankheit als Grenzgänger: Wer zahlt wann?

Wer aus Vorarlberg in die Schweiz oder nach Liechtenstein pendelt, verdient gut. Fällt dieser Lohn wegen einer langen Krankheit weg, greift kein österreichisches Krankengeld. Ohne Krankentaggeldversicherung im Betrieb kann bei 7.500 CHF Bruttolohn ab dem vierten Monat der ganze Lohn wegfallen.

Der Grund liegt im Schweizer System, das die Absicherung dem Arbeitsvertrag überlässt. Ob du nach den ersten Wochen noch Geld bekommst, steht in deiner Police, nicht im Gesetz.

Hier erfährst du, wer in welcher Phase zahlt, wie lange dein Kündigungsschutz läuft und was du von Tag eins an erledigen musst, um deine Ansprüche zu sichern.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Geldleistungen bei Krankheit ist der Krankenversicherungsträger deines Beschäftigungslandes zuständig, nicht die ÖGK.
  • Dein Schweizer Arbeitgeber muss den Lohn im ersten Dienstjahr nur drei Wochen weiterzahlen (Art. 324a OR).
  • Eine Krankentaggeldversicherung zahlt in der Schweiz typischerweise 80 % des Lohns für 720 Tage, sie ist aber freiwillig.
  • Kläre vor dem Ende des Taggelds, welche Leistung danach greift, sonst entsteht eine Einkommenslücke.
  • In Liechtenstein ist die Krankengeldversicherung Pflicht: 80 % des Lohns, maximal 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.

So solltest du vorgehen

  • Schau noch heute in deinen Arbeitsvertrag und auf deine Lohnabrechnung, ob ein Abzug für Krankentaggeld ausgewiesen ist.
  • Schicke das Arztzeugnis innerhalb der vertraglichen Frist an deinen Arbeitgeber und an den Krankenversicherungsträger im Arbeitsland.
  • Melde dich früh bei der Schweizer IV zur Früherfassung, sie ersetzt die spätere IV-Anmeldung aber nicht.
  • Prüfe vor dem Ende der Lohnfortzahlung, ob du eine private Taggeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst.

Was passiert, wenn ich als Grenzgänger lange krank werde?

Dein Einkommen fällt in Stufen weg. Dein Arbeitgeber zahlt den Lohn je nach Dienstjahr drei Wochen bis mehrere Monate weiter, danach übernimmt eine Krankentaggeldversicherung typischerweise 80 % für 720 Tage.

Diese Taggeldversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Hat dein Betrieb keine abgeschlossen, endet dein Einkommen mit der Lohnfortzahlung. Bleibst du darüber hinaus arbeitsunfähig, entscheidet die Schweizer IV über eine Rente.

Phase

Wer zahlt

Dauer

Höhe

Ab dem ersten Krankheitstag

Arbeitgeber

3 Wochen bis mehrere Monate je nach Dienstjahr

100 % des Lohns

Nach Ablauf der Wartefrist

Krankentaggeldversicherung, sofern vorhanden

typisch 720 Tage in 900 Tagen

in der Regel 80 % des Lohns

Nach dem Taggeld

IV, Pensionskasse oder anteilig Österreich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

bis zum Entscheid offen

je nach Invaliditätsgrad

Die kritische Stelle liegt am Übergang. Läuft dein Taggeld aus, bevor die IV entschieden hat, entsteht eine Lücke. Deshalb gilt: Kläre vor dem Ende des Taggelds, welche Leistung danach greift.

In Liechtenstein fällt diese Lücke weg, weil das Gesetz dort eine Krankengeldversicherung vorschreibt.

Wer zahlt dein Krankengeld, die ÖGK oder dein Arbeitsland?

Zuständig ist der Krankenversicherungsträger deines Beschäftigungslandes, in deinem Fall die Schweiz oder Liechtenstein. Die Österreichische Gesundheitskasse formuliert das eindeutig: Für Geldleistungen wie Krankengeld ist ausschließlich der Träger des Beschäftigungslandes zuständig.

Diese Trennung überrascht viele Grenzgänger, die ihre Krankenversicherung über die ÖGK laufen lassen. Die österreichische Grenzgängerversicherung deckt Sachleistungen ab: Arztbesuche, Medikamente und Spitalaufenthalte. Ein Krankengeld enthält sie nicht.

Die Trennlinie verläuft zwischen Sachleistung und Geldleistung:

Art der Leistung

Beispiele

Wo du sie bekommst

Sachleistung

Arztbesuch, Spital, Medikamente

auch in Österreich, über Formular S1 und e-card

Geldleistung bei Krankheit

Krankengeld, Taggeld, Wochengeld

nur aus dem Arbeitsland

Pflegegeld

Geldleistung bei Pflegebedarf

Zuständigkeit im Arbeitsland, aus Österreich bekommst du als Grenzgänger in der Regel keines

Wie du dich für den Pflegefall absicherst, erklärt der Ratgeber zur Pflegeversicherung für Grenzgänger.

⚠️ Achtung: Auch wenn du über die ÖGK versichert bist, bekommst du kein österreichisches Krankengeld. Die Zuständigkeit für Geldleistungen richtet sich nach dem Arbeitsort, nicht nach deiner Krankenkasse.

Wie lange zahlt dein Schweizer Arbeitgeber deinen Lohn weiter?

Im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach steigt die Dauer mit jedem Dienstjahr. Geregelt ist das in Art. 324a des Schweizer Obligationenrechts. Der Anspruch entsteht, wenn dein Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder von vornherein für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde.

Welche Skala gilt, hängt vom Kanton ab. Für Vorarlberger Grenzgänger sind zwei davon relevant: St. Gallen rechnet nach der Berner Skala, Graubünden nach der Zürcher Skala.

Dienstjahr

Berner Skala (u. a. St. Gallen)

Zürcher Skala (u. a. Graubünden)

1. Jahr

3 Wochen

3 Wochen

2. Jahr

1 Monat

8 Wochen

3. Jahr

2 Monate

9 Wochen

4. Jahr

2 Monate

10 Wochen

5. bis 9. Jahr

3 Monate

11 bis 15 Wochen

10. bis 14. Jahr

4 Monate

16 bis 20 Wochen

15. bis 19. Jahr

5 Monate

21 bis 25 Wochen

20. bis 25. Jahr

6 Monate

26 bis 31 Wochen

Die Zürcher Skala steigt ab dem zweiten Dienstjahr um eine Woche pro Jahr und kennt keine Obergrenze. In Basel-Stadt und Basel-Landschaft gilt eine dritte Staffel, die Basler Skala. Arbeitsvertrag, GAV oder NAV dürfen jederzeit mehr vorsehen als die Skala.

Nach österreichischem Recht hättest du deutlich länger Anspruch. Das Schweizer Obligationenrecht kennt diese lange Entgeltfortzahlung nicht. Genau das ist der Punkt, an dem viele Grenzgänger in die Falle laufen.

Wie viel dir netto bleibt und welche Abzüge dein Lohn trägt, rechnest du im Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger nach.

Was leistet die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz?

Eine Krankentaggeldversicherung zahlt in der Schweiz üblicherweise 80 % des Lohns für maximal 720 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Sie ist freiwillig, kein Gesetz zwingt deinen Arbeitgeber dazu.

Die Versicherung darf die gesetzliche Lohnfortzahlung nur ersetzen, wenn sie nach Art. 324a Abs. 4 OR mindestens gleichwertig ist. Vier Kriterien müssen zusammen erfüllt sein:

  • Leistungshöhe: mindestens 80 % des Lohns
  • Leistungsdauer: 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
  • Karenztage: je nach Gerichtspraxis ein bis drei Tage ohne Zahlung
  • Prämien: Dein Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte

Die Wartefrist deiner Police entscheidet, wann das Taggeld startet. Üblich sind 30 oder 60 Tage. In dieser Zeit schuldet dir dein Arbeitgeber nach Art. 324b Abs. 3 OR mindestens vier Fünftel des Lohns, viele Betriebe zahlen freiwillig den vollen Lohn.

Zwei weitere Punkte bestimmen, was bei dir ankommt:

  • Bezugsdauer: Ob die Wartefrist auf die maximale Leistungsdauer angerechnet wird, steht in den Versicherungsbedingungen
  • Gesamtarbeitsvertrag: In Branchen wie dem Bauhauptgewerbe oder dem Gastgewerbe schreibt der GAV eine Taggeldversicherung zwingend vor

💡 Tipp: Lass dir zeigen, ob die Kollektivversicherung nach VVG oder nach KVG läuft. Davon hängt ab, ob dein Anspruch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterläuft oder erlischt.

Was gilt bei Krankheit, wenn du in Liechtenstein arbeitest?

In Liechtenstein ist die Krankengeldversicherung Pflicht. Jeder Arbeitnehmer über 15 Jahren, der für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig ist, muss vom Betrieb gegen Lohnausfall versichert werden (Art. 7 KVG).

Die obligatorische Krankengeldversicherung (OKG) zahlt bei voller Arbeitsunfähigkeit mindestens 80 % des versicherten Verdienstes. Nach Art. 14 KVG läuft sie ab dem zweiten Tag nach der Erkrankung für wenigstens 720 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen.

Drei Unterschiede zur Schweiz solltest du kennen:

  • Die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, du musst nicht auf den Goodwill deines Arbeitgebers hoffen
  • Art. 14 Abs. 5 KVG hält fest, dass das Krankengeld ohne Rücksicht auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen ist
  • Versichert bist du ab acht Wochenstunden, ausgenommen sind auf höchstens drei Monate befristete Arbeitsverhältnisse

Bei vereinbarter Lohnfortzahlung darf der Leistungsbeginn um bis zu 360 Tage aufgeschoben werden. Der maximal versicherbare Lohn liegt bei 148.200 CHF pro Jahr, den übersteigenden Teil deckt die OKG nicht ab.

Woran erkennst du, ob du überhaupt eine Taggeldversicherung hast?

Der schnellste Weg führt über deine Lohnabrechnung: Steht dort ein Abzug mit dem Kürzel KTG, UVG-Z oder Krankentaggeld, besteht eine Kollektivversicherung. Fehlt der Abzug, kann dein Arbeitgeber die Prämie trotzdem allein tragen.

Prüfe diese vier Quellen der Reihe nach:

🔍 Prüfschritte für deine Absicherung:

  • Arbeitsvertrag: Suche nach den Stichworten Lohnfortzahlung, Krankentaggeld oder Taggeldversicherung
  • Lohnabrechnung: Kontrolliere die Abzugspositionen auf einen KTG-Beitrag
  • Personalreglement oder Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche
  • Personalabteilung: Lass dir Versicherer, Wartefrist, Leistungshöhe und Bezugsdauer schriftlich bestätigen

Steht im Arbeitsvertrag nur der Verweis auf die gesetzliche Regelung, gilt allein Art. 324a OR. Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Diese Konstellation trifft überdurchschnittlich oft kleine Betriebe und befristete Anstellungen.

Welche Fristen musst du im Krankenstand einhalten?

Du musst deinen Arbeitgeber sofort informieren und ihm sowie dem Krankenversicherungsträger deines Beschäftigungslandes eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit schicken. Diese Meldepflicht gilt auch dann, wenn du in Österreich krank wirst und dich hier behandeln lässt.

Ein Arzt in Österreich darf die Bestätigung ausstellen, die Herkunft aus Österreich ist kein Ablehnungsgrund. Rechtlich ist das Zeugnis ein Beweismittel, kein Freibrief: Bei begründeten Zweifeln darf dein Arbeitgeber eine vertrauensärztliche Untersuchung auf eigene Kosten anordnen.

Achte deshalb auf die Qualität des Zeugnisses. Es sollte den Grad der Arbeitsunfähigkeit in Prozent nennen und auf einer eigenen Untersuchung beruhen. Rückwirkend über Wochen ausgestellte Bestätigungen haben kaum Beweiskraft.

Diese Meldungen brauchst du:

  • Arbeitgeber: telefonisch am ersten Tag, Arztzeugnis in vielen Verträgen ab dem dritten Tag
  • Krankenversicherungsträger im Arbeitsland: ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
  • Taggeldversicherer: Krankmeldung, oft mit eigenem Formular und Arztbericht
  • ÖGK: nur, wenn du dort versichert bist und Behandlungen in Österreich abrechnest

Für Behandlungen in Österreich brauchst du die e-card. Ohne das Formular S1 gehst du beim Arzt in Vorkasse.

⚠️ Achtung: Ein Auslandsaufenthalt während der Arbeitsunfähigkeit kann deinen Taggeldanspruch gefährden. Kläre eine geplante Reise vorher mit dem Versicherer ab und lass dir die Zustimmung schriftlich geben.

Wie lange schützt dich das Gesetz vor einer Kündigung?

Der Kündigungsschutz bei Krankheit richtet sich nach Art. 336c OR und dauert 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften Dienstjahr und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. In dieser Sperrfrist ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nichtig.

Während der Probezeit greift dieser Schutz nicht. Dein Arbeitgeber kann dich dort auch im Krankenstand entlassen.

Dienstjahr

Sperrfrist

Was danach gilt

Probezeit

kein Schutz

Kündigung jederzeit möglich

1. Dienstjahr

30 Tage

Kündigung trotz Krankheit zulässig

2. bis 5. Dienstjahr

90 Tage

Kündigung trotz Krankheit zulässig

ab 6. Dienstjahr

180 Tage

Kündigung trotz Krankheit zulässig

Nach Ablauf der Sperrfrist darf dein Arbeitgeber kündigen, selbst wenn du weiter arbeitsunfähig bist. Fällt eine Kündigung in die Sperrfrist, verlängert sich die Kündigungsfrist um die unterbrochene Zeit.

Was passiert mit deiner Versicherung, wenn dein Job endet?

Solange du Krankentaggeld aus deinem Beschäftigungsland beziehst, bleibt dieses Land für dich zuständig. Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) 883/2004 behandelt Personen, die wegen ihrer Beschäftigung eine Geldleistung beziehen, weiterhin so, als würden sie diese Beschäftigung ausüben. Für Renten gilt das nicht.

Ende des Arbeitsverhältnisses, Ende des Taggelds und Wechsel der Zuständigkeit sind drei verschiedene Dinge. Die Zuständigkeit wird für jede Leistung einzeln bestimmt, für Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosengeld und IV getrennt. Kläre sie leistungsweise, statt von einem Stichtag auszugehen.

Diese vier Punkte solltest du vor dem letzten Arbeitstag klären:

  • Übertritt in die Einzelversicherung: Bei einer Deckung nach VVG gibt es kein gesetzliches Übertrittsrecht, es steht in den Versicherungsbedingungen, häufig mit 90 Tagen ab Austritt oder Ende des Leistungsbezugs. Bei einer Deckung nach KVG hast du nach Art. 71 KVG drei Monate ab der Mitteilung des Versicherers
  • Nachdeckung in der Pensionskasse: Der BVG-Schutz für Invalidität und Tod läuft nach Art. 10 Abs. 3 BVG einen Monat über das Ende des Vorsorgeverhältnisses hinaus
  • Grenzgängerbewilligung: Die G-Bewilligung erlischt mit dem letzten Arbeitstag nicht automatisch, ihre Gültigkeit richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag. Ob ein Stellenwechsel nur gemeldet oder neu bewilligt werden muss, klärt die kantonale Migrationsbehörde
  • Optionsrecht: Nach einer Unterbrechung deiner Tätigkeit im Arbeitsland entsteht bei einer neuen Stelle ein neues Optionsrecht, du entscheidest dann wieder binnen drei Monaten

Wirst du arbeitslos und bist wieder arbeitsfähig, zahlt Österreich als Wohnstaat nach Art. 65 der Verordnung 883/2004. Deine Schweizer Zeiten weist du dem AMS mit dem Formular PD U1 nach.

Wie der Leistungsbezug abläuft, erklärt der Ratgeber zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger. Details zur Bewilligung findest du im Guide zur Grenzgängerbewilligung.

Wann musst du dich bei der Schweizer IV anmelden?

Sobald deine Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Seit der Weiterentwicklung der IV zum 1. Januar 2022 verlangt Art. 3abis IVG keine Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit mehr, die frühere 30-Tage-Regel ist aufgehoben.

Melden können dich dein Arbeitgeber, dein Taggeldversicherer, deine Ärztin, deine Pensionskasse oder du selbst. Alle anderen müssen dich vorher informieren (Art. 3b IVG).

Die Früherfassung ist noch kein Rentenantrag. Sie soll deine Eingliederung ins Arbeitsleben unterstützen, solange die Chancen dafür gut stehen.

Der Weg zur IV-Rente läuft in drei Stufen:

  • Wartejahr: Du musst ein Jahr lang ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig gewesen sein
  • Erwerbsunfähigkeit: Nach diesem Jahr muss eine Erwerbsunfähigkeit von 40 % oder mehr bestehen
  • Rentenbeginn: Die Rente fließt frühestens sechs Monate nach deiner Anmeldung

Die Rentenhöhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Bei 40 % erhältst du 25 % einer ganzen Rente, bei 45 % sind es 37,5 %.

Zwischen 50 % und 69 % entspricht der Rentenanteil dem Invaliditätsgrad, ab 70 % bekommst du die ganze Rente. Unter 40 % besteht kein Anspruch. Die Details stehen im Merkblatt der AHV/IV.

🔍 Wichtig für Grenzgänger: Melde dich früh an. Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung, eine späte Anmeldung verschiebt den Zahlungsbeginn und kann eine Lücke nach dem Taggeld erst entstehen lassen.

Welche Rolle spielt deine Pensionskasse bei langer Krankheit?

Deine Pensionskasse kann eine Invalidenrente leisten, wenn die IV einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % feststellt. Nach Art. 23 BVG musst du bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in dieser Kasse versichert gewesen sein, und zwischen dieser Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität muss ein enger Zusammenhang bestehen.

Ob und ab wann du Anspruch hast, entscheidet neben dem BVG vor allem dein Vorsorgereglement. Viele Reglemente sehen zusätzlich eine Beitragsbefreiung vor, deine Altersguthaben wachsen dann ohne Prämienzahlung weiter. Die Wartefristen dafür bewegen sich üblicherweise zwischen 3 und 24 Monaten.

Fordere bei deiner Pensionskasse diese Unterlagen an:

  • Vorsorgereglement mit dem Kapitel zu Invalidenleistungen
  • Aktueller Vorsorgeausweis mit der ausgewiesenen Invalidenrente
  • Bestätigung zur Wartefrist der Beitragsbefreiung

Was mit deinen Ansprüchen aus der ersten und zweiten Säule im Alter passiert, liest du im Ratgeber zur Pension für Grenzgänger.

Welche Ansprüche hast du in Österreich, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst?

Österreich prüft eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension aus deinen österreichischen Versicherungszeiten. Den Antrag stellst du bei der Pensionsversicherungsanstalt in Österreich, sie leitet ihn weiter. Nach Art. 45 der Verordnung 987/2009 gilt dieser Antrag zugleich in allen beteiligten Staaten.

Die Wartezeit nach § 236 ASVG richtet sich nach deinem Alter am Stichtag:

  • Unter 50 Jahren: 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate
  • Ab 50 Jahren: je Lebensmonat ein Versicherungsmonat mehr, höchstens 180 Versicherungsmonate in 360 Kalendermonaten
  • Ohne Rahmenzeitraum: mit 180 Beitragsmonaten oder 300 Versicherungsmonaten gilt die Wartezeit jedenfalls als erfüllt
  • Kein Nachweis nötig: bei Invalidität durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entfällt die Wartezeit

Zeiten aus der Schweiz und aus Liechtenstein zählen für die Wartezeit mit, jedes Land zahlt am Ende seinen eigenen Anteil.

Nach Art. 57 der Verordnung 883/2004 muss ein Staat bei weniger als zwölf Versicherungsmonaten keine eigene Leistung gewähren, die Zeiten gehen im anderen Staat aber nicht verloren. Die Voraussetzungen prüft jedes Land nach seinem eigenen Recht.

Für alle, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, entfällt die befristete Invaliditätspension. Ist deine Invalidität vorübergehend und dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate, stellt das die Pensionsversicherungsanstalt fest.

Ausgezahlt wird das Rehabilitationsgeld dann von der ÖGK (§ 143a ASVG), auch in dein Wohnland. Bei dauerhafter Invalidität bleibt die unbefristete Pension bestehen. Die Details stehen bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Ob und wie viel du aus Österreich bekommst, hängt an deiner Erwerbsbiografie. Wer mit 25 Jahren direkt in die Schweiz gependelt ist, hat hier oft keine ausreichenden Zeiten. Eine Grenzgänger-Beratung klärt deinen konkreten Fall.

Wie groß ist deine Einkommenslücke bei langer Krankheit?

Bei einem Bruttolohn von 7.500 CHF fehlen dir mit Taggeldversicherung 1.500 CHF pro Monat, ohne Taggeldversicherung der ganze Lohn. Der Unterschied entscheidet darüber, ob du deine Fixkosten weiter trägst.

Beispiel: Herr Berger aus Dornbirn, 42 Jahre alt, arbeitet seit sechs Jahren bei einem Arbeitgeber im Kanton St. Gallen. Sein Betrieb hat eine Kollektivversicherung mit 60 Tagen Wartefrist abgeschlossen.

Zeitraum

Wer zahlt

Betrag pro Monat

Tag 1 bis 60

Arbeitgeber, 100 % Lohn

7.500 CHF

Tag 61 bis 720

Taggeldversicherung, 80 %

6.000 CHF

nach dem Taggeld

IV oder Pensionskasse, falls bereits bewilligt

offen, sonst 0 CHF

Umgerechnet fehlen Herrn Berger je nach Wechselkurs rund 1.550 € bis 1.650 € pro Monat. Ohne Kollektivversicherung sähe seine Rechnung so aus:

Zeitraum ohne Taggeldversicherung

Wer zahlt

Betrag pro Monat

Tag 1 bis 90

Arbeitgeber, 100 % Lohn

7.500 CHF

ab Tag 91

niemand, sofern Arbeitsvertrag oder GAV nichts Besseres vorsehen

0 CHF

Wie sich dein eigener Bruttolohn in Netto übersetzt, zeigt dir der Ratgeber dazu, was vom Schweizer Lohn übrig bleibt.

Wie schließt du die Lücke zwischen Taggeld und IV-Rente?

Zwei Bausteine decken das Krankheitsrisiko: eine private Krankentaggeldversicherung für den Lohnausfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit danach. Welcher passt, hängt davon ab, ob dein Betrieb bereits eine Kollektivlösung hat.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente, sobald der im Vertrag definierte Grad an Berufsunfähigkeit erreicht ist, häufig 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf. Sie greift damit früher als die Schweizer IV, die auf die Erwerbsfähigkeit in jeder zumutbaren Tätigkeit schaut.

Baustein

Deckt ab

Sinnvoll wenn

Private Krankentaggeldversicherung

Lohnausfall wegen Krankheit

Dein Betrieb hat keine Kollektivversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit

Du willst die Zeit nach dem Taggeld absichern

Private Unfallversicherung

Kapitalleistung nach einem Unfall, je nach Tarif

Du brauchst nach einem Unfall Geld für Umbauten

Die private Unfallversicherung gehört in eine eigene Rechnung. Sie deckt Unfallfolgen ab, nicht die Krankheit, und schließt deshalb keine Lücke beim Krankentaggeld.

💡 Tipp: Schließe die Absicherung ab, solange du gesund bist. Jede Gesundheitsprüfung fragt Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre ab. Nach einer langen Erkrankung wird der Abschluss teuer oder unmöglich. Welche Kombination zu deinem Arbeitsvertrag passt, besprichst du am besten mit unserem Team in Dornbirn oder Rankweil.

Was gilt anders, wenn du einen Unfall hattest?

Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung nach UVG ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Sie leistet, bis du wieder arbeitsfähig bist oder eine Invalidenrente beginnt.

Diese Deckung schreibt das Gesetz vor, dein Arbeitgeber hat hier keinen Spielraum:

  • Ab acht Wochenstunden sind auch Freizeitunfälle mitversichert
  • Eine Begrenzung auf 720 Tage gibt es beim Unfall nicht
  • Der Schutz endet 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn, wobei Krankentaggeld als Lohn zählt
  • Der maximal versicherte Verdienst liegt bei 148.200 CHF pro Jahr

Streitfälle entstehen bei der Abgrenzung. Rückenbeschwerden nach jahrelanger Belastung gelten als Krankheit, ein Sturz auf der Baustelle als Unfall. Lass dir die Einstufung schriftlich geben, denn sie entscheidet über Wartefrist und Bezugsdauer.

Wer sich für die Rahmenbedingungen im Arbeitsland interessiert, findet einen Überblick im Ratgeber zu Arbeiten in der Schweiz: Vorteile und Nachteile.

Was ändert sich steuerlich, wenn du Taggeld beziehst?

Krankentaggelder ersetzen deinen Lohn und bleiben steuerpflichtig, auch in deiner österreichischen Veranlagung. Wie im Arbeitsland abgerechnet wird, hängt davon ab, wer das Taggeld auszahlt.

Zahlt dein Arbeitgeber es mit der Lohnabrechnung aus, läuft der Quellensteuerabzug nach dem bisherigen Tarifcode weiter. Zahlt der Versicherer direkt an dich, gilt der Tarif für Ersatzeinkünfte. Die genaue Einstufung hängt vom Einzelfall ab, deshalb solltest du beide Abrechnungen aufheben und dem Finanzamt vorlegen.

Für deine österreichische Steuererklärung brauchst du beide Belege. Wie der Abzug im Arbeitsland funktioniert, erklärt der Beitrag zur Quellensteuer in der Schweiz für Grenzgänger. Die Abgabe in Österreich behandelt der Ratgeber zur Arbeitnehmerveranlagung für Grenzgänger.

⚠️ Achtung: Ein längerer Krankenstand kann deine Sozialversicherungszuständigkeit verschieben, sobald du überwiegend von zu Hause arbeitest. Die 50-Prozent-Grenze erklärt der Ratgeber zum Homeoffice für Grenzgänger aus Österreich.

Fazit

Eine lange Krankheit trifft Grenzgänger härter als Arbeitnehmer in Österreich. Die Lohnfortzahlung endet in der Schweiz nach wenigen Wochen, ein gesetzliches Krankengeld gibt es nicht, und die ÖGK springt für Geldleistungen nicht ein.

Ob du abgesichert bist, entscheidet sich in deinem Arbeitsvertrag. Prüfe heute, ob dein Betrieb eine Krankentaggeldversicherung führt, mit welcher Wartefrist und mit welcher Leistungshöhe. In Liechtenstein nimmt dir das Gesetz diese Prüfung ab, in der Schweiz nicht.

Ich rate dir, rechtzeitig vor dem Ende des Krankentaggelds zu klären, welche Leistung danach greift. Wer damit erst wartet, bis das Geld ausbleibt, verliert Monate. Eine Beratung dazu bekommst du bei unserem Team für Grenzgängerversicherung in Vorarlberg.

Stand: August 2026

FAQ: Krankheit als Grenzgänger

Bekomme ich als Grenzgänger österreichisches Krankengeld?

Nein. Für Geldleistungen bei Krankheit ist der Krankenversicherungsträger deines Beschäftigungslandes zuständig. Das gilt auch dann, wenn du über die ÖGK versichert bist, denn die österreichische Grenzgängerversicherung deckt nur Sachleistungen wie Arztbesuche und Spitalaufenthalte ab.

Wie lange bekomme ich Krankentaggeld in der Schweiz?

Üblich sind maximal 720 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen, ausgezahlt werden 80 % des versicherten Lohns. Ob die Wartefrist von 30 oder 60 Tagen auf diese Dauer angerechnet wird, steht in den Versicherungsbedingungen. Eine gesetzliche Pflicht zur Taggeldversicherung besteht in der Schweiz nicht, in Liechtenstein dagegen schon.

Kann mein Arbeitgeber mir während des Krankenstands kündigen?

Erst nach Ablauf der Sperrfrist nach Art. 336c OR. Sie beträgt 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften Dienstjahr und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr. Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz.

Was passiert nach 720 Tagen Krankentaggeld?

Dann endet die Taggeldleistung. Ob dir Geld fehlt, hängt davon ab, ob bereits eine andere Leistung greift, etwa eine IV-Rente oder eine Rente deiner Pensionskasse. Weil der IV-Rentenanspruch frühestens sechs Monate nach der Anmeldung entsteht und ein Jahr Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % voraussetzt, zahlt sich eine frühe Anmeldung aus.

Verliere ich meine Grenzgängerbewilligung, wenn ich lange krank bin?

Nein. Die G-Bewilligung ist an eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz geknüpft, sie erlischt aber nicht automatisch mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses. Bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit kannst du sie für eine neue Stelle nutzen und meldest den Wechsel der Migrationsbehörde. Nimmst du keine Erwerbstätigkeit mehr auf, wird sie nicht verlängert.

Zahlt meine Pensionskasse, wenn ich invalid werde?

Ja, ab einem von der IV festgestellten Invaliditätsgrad von 40 %. Voraussetzung ist, dass du bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in dieser Pensionskasse versichert warst. Viele Reglemente sehen zusätzlich eine Beitragsbefreiung mit einer Wartefrist von 3 bis 24 Monaten vor.

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Veröffentlicht von Klaus Zeiner

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Klaus begleitet Grenzgänger seit über 20 Jahren als ungebundener Makler. Ehrlich, fair und unkompliziert macht er selbst komplexe Themen verständlich.

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