Bezieht Andrea die Pensionskasse als Rente, versteuert sie diese laufend in Österreich, zusammen mit ihrer österreichischen Pension und der AHV. Das ist planbar und gleichmäßig.
Entscheidet sie sich für die volle Kapitalauszahlung, fließen die 280.000 CHF in einem Jahr zu und werden in Österreich in der Regel voll besteuert. Ob ein Drittel steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob sie ein Wahlrecht hatte. Diese Frage sollte sie vorab mit dem Beratungsteam von grenzgaengerinfo.at und einer Steuerberatung klären.
Fazit
Als Grenzgänger aus Österreich bekommst du für deine Schweizer oder Liechtensteiner Jahre eine eigene AHV-Teilrente und eine Leistung aus der Pensionskasse. Laufende Renten versteuerst du grundsätzlich in Österreich, ohne Quellensteuer im Tätigkeitsstaat.
Die größte finanzielle Weichenstellung ist die Wahl zwischen Rente und Kapital. Eine Kapitalauszahlung wird in Österreich voll besteuert, die Drittelbegünstigung ist nicht garantiert.
Plane deine Pensionierung daher früh und hol dir steuerliche Beratung, bevor du dich für eine Bezugsform entscheidest. Wer als Grenzgänger vor der Pension arbeitslos wird, findet die Regeln dazu im Ratgeber zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger.
FAQ: Pension als Grenzgänger aus Österreich