Markus käme auf zwei Homeoffice-Tage plus einen Tag Selbstständigkeit. Zur Veranschaulichung sind das drei von fünf Tagen in Österreich, also rund 60 %. Damit läge er klar über der Grenze und wäre in der österreichischen Sozialversicherung.
Reduziert er das Homeoffice auf null und übt nur sein Gewerbe an einem Tag aus, liegt er bei etwa 20 % und bleibt in der Schweiz versichert. Wichtig: Diese Wochenrechnung ist nur eine Orientierung. Die Behörde prüft auf Basis der voraussichtlichen Tätigkeit über 12 Monate. Den genauen Fall solltest du mit dem Beratungsteam von grenzgaengerinfo.at durchrechnen.
Welche Bescheinigung brauchst du als selbstständiger Grenzgänger?
Du brauchst eine A1-Bescheinigung, die wegen deiner selbstständigen Tätigkeit über die zuständige österreichische Stelle läuft, nicht über die Schweizer AHV-Ausgleichskasse. Sie weist nach, in welchem Land du sozialversichert bist.
Der Unterschied zur reinen Angestellten-Konstellation ist wichtig:
- Reine Angestellte: Der Schweizer Arbeitgeber beantragt die A1 über die Plattform ALPS.
- Anstellung plus Selbstständigkeit: Die Beurteilung erfolgt über deinen Wohnstaat Österreich.
Den A1-Antrag für deine selbstständige Tätigkeit stellst du in Österreich regelmäßig bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Über die anzuwendenden Rechtsvorschriften entscheidet letztlich die zuständige österreichische Sozialversicherung im Rahmen der Kollisionsregeln.