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Selbstständig und Grenzgänger in die Schweiz: Warum beim Homeoffice die 25-Prozent-Grenze gilt

Du arbeitest in der Schweiz und bist nebenbei in Österreich selbstständig? Dann gilt für dich beim Homeoffice nicht die bekannte 49,99-Prozent-Grenze, sondern eine deutlich strengere.

Wer das nicht weiß, rutscht schnell in die volle Sozialversicherungspflicht in Österreich. Das kostet die günstige Schweizer AHV-Unterstellung und kann beim Nettolohn mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.

Hier liest du, welche Grenze für dich gilt, warum schon eine tatsächlich ausgeübte Selbstständigkeit die Regel kippt und wie du dich absicherst.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bist du nur in der Schweiz angestellt, darfst du bis zu 49,99 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringen.
  • Sobald du in Österreich tatsächlich selbstständig tätig bist, gilt die strenge 25-Prozent-Grenze aus der EU-Verordnung 883/2004.
  • Übst du im Wohnstaat einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit aus (regelmäßig ab 25 %), gelten die österreichischen Rechtsvorschriften.
  • Die Höhe deiner selbstständigen Einkünfte spielt keine Rolle: Schon eine tatsächlich ausgeübte Selbstständigkeit kann die 49,99-Prozent-Regel ausschließen.

So solltest du vorgehen

  • Rechne deine Homeoffice-Tage zusammen mit deiner selbstständigen Tätigkeit und halte den Österreich-Anteil unter 25 %.
  • Beantrage eine A1-Bescheinigung über die zuständige österreichische Sozialversicherung, weil du in zwei Staaten erwerbstätig bist.
  • Dokumentiere jeden Arbeitstag lückenlos: Büro Schweiz, Homeoffice Österreich oder selbstständige Tätigkeit.
  • Lass deine konkrete Konstellation prüfen, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst oder das Homeoffice ausweitest.

Welche Homeoffice-Grenze gilt für selbstständige Grenzgänger?

Für dich gilt die 25-Prozent-Grenze der EU-Verordnung 883/2004, nicht die 49,99-Prozent-Regel der Telearbeits-Vereinbarung. Entscheidend ist, dass du neben deiner Schweizer Anstellung eine selbstständige Tätigkeit in Österreich ausübst.

Bei dieser Kombination aus Anstellung und Selbstständigkeit greift Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung. Solange du unter 25 % deiner Tätigkeit in Österreich erbringst, bleibst du über deine Schweizer Anstellung dort versichert. Deine selbstständige Tätigkeit wird dann von der Schweizer Unterstellung mit erfasst.

Die beiden Regelwerke führen zu völlig unterschiedlichen Spielräumen:

Deine Situation

Maximales Homeoffice

Rechtsgrundlage

Nur in der Schweiz angestellt

bis 49,99 %

Multilaterale Telearbeits-Vereinbarung

Schweiz angestellt plus Selbstständigkeit in Österreich

unter 25 %

EU-Verordnung 883/2004, Art. 13 Abs. 3

Bleibst du unter 25 %, bleibst du in der Schweiz versichert. Übst du im Wohnstaat einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit aus, gelten die österreichischen Rechtsvorschriften. Diesen wesentlichen Teil legen die Verwaltungsvorschriften regelmäßig mit mindestens 25 % fest.

🔍 Info: Die 25 % beziehen sich auf deine gesamte Tätigkeit im Wohnstaat. Homeoffice-Tage und selbstständige Arbeit zählen zusammen. Die Behörde rechnet nicht tageweise, sondern macht eine Gesamtbetrachtung auf Basis der voraussichtlichen Situation der nächsten 12 Monate.

Warum schließt eine Selbstständigkeit die 49,99-Prozent-Regel aus?

Die multilaterale Telearbeits-Vereinbarung gilt nur für Personen, die ausschließlich für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind und sonst keine Tätigkeit im Wohnstaat ausüben. Selbstständige sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Diese Vereinbarung ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft und hat die alte 25-Prozent-Schwelle für reine Angestellte auf 49,99 % angehoben. Sie ist aber eine eng gefasste Ausnahme.

Sobald du in Österreich eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit tatsächlich ausübst, fällst du aus dieser Ausnahme heraus. Dann greifen wieder die allgemeinen Regeln, und die stellen auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeit im Wohnstaat ab, regelmäßig ab 25 %.

⚠️ Achtung: Die Höhe deiner selbstständigen Einkünfte ist irrelevant. Entscheidend ist, dass du die Tätigkeit tatsächlich ausübst. Schon eine tatsächlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit kann dazu führen, dass die günstige Telearbeits-Vereinbarung nicht mehr anwendbar ist. Eine bloß angemeldete, aber ruhende Gewerbeberechtigung löst das in der Regel nicht aus. Wie sich eine Nebentätigkeit auswirkt, liest du im Ratgeber zur nebenberuflichen Tätigkeit als Grenzgänger.

Was passiert, wenn du die 25-Prozent-Grenze überschreitest?

Überschreitest du die 25 %, wechselt die Zuständigkeit für deine Schweizer Anstellung nach Österreich. Dein Lohn wird dann nach österreichischem Recht verbeitragt (ASVG), deine selbstständige Tätigkeit läuft parallel über das GSVG. Das betrifft nicht nur den Homeoffice-Teil, sondern dein komplettes Arbeitsverhältnis.

Konkret bedeutet der Wechsel nach Österreich:

  • Du zahlst deine Sozialversicherungsbeiträge künftig nach österreichischem Recht.
  • Das bisherige Optionsrecht bei der Krankenversicherung kann entfallen.
  • Du erwirbst keine weiteren AHV-Anwartschaften in der Schweiz. Bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten.
  • Auch dein Schweizer Arbeitgeber bekommt zusätzlichen administrativen Aufwand.

Wie stark sich der Wechsel auf deinen Geldbeutel auswirkt, hängt vom Lohn ab. Eine erste Orientierung gibt dir der Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger.

Wie viele Homeoffice-Tage sind unter 25 % möglich?

Als Faustregel gilt: Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche entspricht die Grenze ungefähr einem Tag pro Woche im Österreich-Anteil. Der zweite Tag bringt dich rechnerisch über die 25-Prozent-Marke.

Die folgende Rechnung ist eine Veranschaulichung für einen Monat mit rund 20 Arbeitstagen. Maßgeblich bleibt die Gesamtbetrachtung über 12 Monate, nicht die einzelne Woche:

Tage im Österreich-Anteil pro Monat

Anteil

Status

4 Tage

20 %

In der Schweiz versichert

5 Tage

25 %

Grenze erreicht, kritisch

6 Tage

30 %

Wechsel nach Österreich

So rechnest du deinen Anteil:

  • Zähle alle Tage mit Homeoffice in Österreich pro Monat.
  • Addiere die Tage, an denen du deiner Selbstständigkeit nachgehst.
  • Teile die Summe durch deine gesamten Arbeitstage im Monat.
  • Liegt das Ergebnis bei 25 % oder höher, kippt deine Versicherungsunterstellung.

💡 Mein Rat: Plane mit Puffer und ziele auf maximal 20 %. Einzelne Wochen mit mehr Heimarbeit gleichst du so aus, ohne die Jahresgrenze zu reißen.

Praxisbeispiel: Markus aus Feldkirch mit Nebengewerbe

Markus überschreitet die 25-Prozent-Grenze schon bei zwei Homeoffice-Tagen, weil sein Nebengewerbe mitzählt. Das zeigt, wie eng der Spielraum mit Selbstständigkeit wird.

Seine Ausgangslage:

Position

Wert

Wohnort

Feldkirch, Vorarlberg

Anstellung

IT-Fachkraft in St. Gallen

Nebengewerbe in Österreich

Webdesign, ca. 1 Tag pro Woche

Gewünschtes Homeoffice

2 Tage pro Woche

Markus käme auf zwei Homeoffice-Tage plus einen Tag Selbstständigkeit. Zur Veranschaulichung sind das drei von fünf Tagen in Österreich, also rund 60 %. Damit läge er klar über der Grenze und wäre in der österreichischen Sozialversicherung.

Reduziert er das Homeoffice auf null und übt nur sein Gewerbe an einem Tag aus, liegt er bei etwa 20 % und bleibt in der Schweiz versichert. Wichtig: Diese Wochenrechnung ist nur eine Orientierung. Die Behörde prüft auf Basis der voraussichtlichen Tätigkeit über 12 Monate. Den genauen Fall solltest du mit dem Beratungsteam von grenzgaengerinfo.at durchrechnen.

Welche Bescheinigung brauchst du als selbstständiger Grenzgänger?

Du brauchst eine A1-Bescheinigung, die wegen deiner selbstständigen Tätigkeit über die zuständige österreichische Stelle läuft, nicht über die Schweizer AHV-Ausgleichskasse. Sie weist nach, in welchem Land du sozialversichert bist.

Der Unterschied zur reinen Angestellten-Konstellation ist wichtig:

  • Reine Angestellte: Der Schweizer Arbeitgeber beantragt die A1 über die Plattform ALPS.
  • Anstellung plus Selbstständigkeit: Die Beurteilung erfolgt über deinen Wohnstaat Österreich.

Den A1-Antrag für deine selbstständige Tätigkeit stellst du in Österreich regelmäßig bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Über die anzuwendenden Rechtsvorschriften entscheidet letztlich die zuständige österreichische Sozialversicherung im Rahmen der Kollisionsregeln.

⚠️ Wichtig: Ohne geklärten Status drohen bei einer Prüfung Nachzahlungen und Doppelverbeitragung. Lass deine konkrete Konstellation prüfen, bevor du das Gewerbe startest oder das Homeoffice ausweitest.

Fazit

Als selbstständiger Grenzgänger in die Schweiz gilt für dich beim Homeoffice die strenge 25-Prozent-Grenze, nicht die komfortable 49,99-Prozent-Regel. Schon eine tatsächlich ausgeübte Selbstständigkeit kann die günstige Telearbeits-Vereinbarung ausschließen.

Bleibst du mit Homeoffice und Selbstständigkeit zusammen unter 25 % deiner Arbeitszeit, bleibst du in der Schweiz versichert. Übst du im Wohnstaat einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit aus, wechselt die Zuständigkeit nach Österreich.

Der Spielraum ist eng, als Faustregel oft etwa ein Homeoffice-Tag pro Woche. Wer die Selbstständigkeit plant, sollte vorher rechnen und die A1-Bescheinigung absichern. Mehr zum generellen Thema findest du im Ratgeber zum Homeoffice für Grenzgänger aus Österreich.

FAQ: Homeoffice für selbstständige Grenzgänger

Darf ich als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und in Österreich selbstständig sein?

Ja, das ist möglich. Du musst aber beachten, dass deine selbstständige Tätigkeit deine Sozialversicherungsunterstellung beeinflusst. Bleibt dein Tätigkeitsanteil in Österreich unter 25 %, bleibst du in der Schweiz versichert.

Warum gilt für mich nicht die 49,99-Prozent-Homeoffice-Regel?

Die 49,99-Prozent-Regel der Telearbeits-Vereinbarung gilt nur für reine Angestellte ohne weitere Tätigkeit im Wohnstaat. Sobald du tatsächlich selbstständig tätig bist, fällst du unter die EU-Verordnung 883/2004 mit der 25-Prozent-Grenze.

Zählt mein Nebengewerbe mit, auch wenn ich kaum etwas verdiene?

Ja. Die Höhe deiner Einkünfte spielt keine Rolle. Bereits eine tatsächlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit in Österreich kann die 49,99-Prozent-Regel ausschließen und dich auf die 25-Prozent-Schwelle bringen. Eine bloß angemeldete, ruhende Gewerbeberechtigung löst das in der Regel nicht aus.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich die Grenze überschreite?

Bei einem Wechsel nach Österreich kann dein bisheriges Optionsrecht bei der Krankenversicherung entfallen. Du wirst dann nach österreichischem Recht versichert. Bereits erworbene AHV-Ansprüche in der Schweiz bleiben erhalten. Die genaue Folge hängt von deiner konkreten Unterstellung ab.

Wer stellt meine A1-Bescheinigung aus?

Den Antrag für deine selbstständige Tätigkeit stellst du in Österreich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Das unterscheidet dich von reinen Angestellten, deren Schweizer Arbeitgeber die A1 über die Plattform ALPS beantragt. Die SVS prüft deine Gesamtsituation und legt die zuständigen Rechtsvorschriften fest.

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Verwendete Quellen

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Art. 13), EUR-Lex

Multilaterale Rahmenvereinbarung über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 VO 883/2004 bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit, Informationen der Verbindungsstellen

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), Informationen zur Mehrfachversicherung und A1-Bescheinigung, svs.at

Bundesministerium für Finanzen (BMF), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Auslandsbezug, bmf.gv.at

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