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Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger: Was du als Pendler aus Österreich wissen musst

Du verdienst als Grenzgänger in der Schweiz 8.500 CHF brutto und denkst, dein Arbeitslosengeld richtet sich in voller Höhe nach diesem Lohn? Nicht ganz. Das AMS, also das österreichische Arbeitsmarktservice, deckelt deinen Schweizer Verdienst bei der Berechnung auf die maximale monatliche Beitragsgrundlage der Arbeitslosenversicherung von 6.825 € (Stand 2026).

Genau das ist der Punkt, den viele Grenzgänger zu spät erfahren. In die Schweizer Arbeitslosenversicherung zahlst du jeden Monat ein, abgesichert bist du im Ernstfall aber über Österreich. Und dort gelten eigene Berechnungsregeln.

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Hier erfährst du, wie deine Absicherung wirklich funktioniert, was du im Fall einer Kündigung sofort tun musst und wie hoch dein Arbeitslosengeld tatsächlich ausfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du zahlst 1,1 % deines Lohns in die Schweizer oder Liechtensteiner Arbeitslosenversicherung ein, beziehst dein Arbeitslosengeld bei vollständiger Arbeitslosigkeit aber in Österreich vom AMS.
  • Das AMS berechnet dein Arbeitslosengeld auf Basis deines letzten Schweizer Verdienstes, begrenzt auf die Höchstbemessungsgrundlage von 6.825 € pro Monat.
  • Du musst dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS melden und deine Schweizer Zeiten mit dem Formular U1 nachweisen.

So solltest du vorgehen

  • Melde dich beim AMS arbeitsuchend, sobald du von deiner Kündigung erfährst, und arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Job.
  • Fordere bei der Schweizer Arbeitslosenkasse oder beim Arbeitgeber das Formular U1 an, da die Ausstellung mehrere Wochen dauert.
  • Lege dem AMS deine Lohnabrechnungen, den Arbeitsvertrag und die Grenzgängerbewilligung G vor.

Wo bist du als Grenzgänger arbeitslosenversichert?

Als Grenzgänger zahlst du deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in deinem Beschäftigungsland ein, also in der Schweiz oder in Liechtenstein. Das passiert automatisch über deine Lohnabrechnung.

Die Zuständigkeit hängt aber davon ab, welche Art von Arbeitsausfall vorliegt:

  • Vollständige Arbeitslosigkeit: Zuständig ist Österreich. Du beziehst Arbeitslosengeld vom AMS.
  • Kurzarbeit: Zuständig ist die Schweiz oder Liechtenstein. Du erhältst dort Kurzarbeitsentschädigung.
  • Schlechtwetter: Zuständig ist das Beschäftigungsland, zum Beispiel am Bau.
  • Insolvenz des Arbeitgebers: Zuständig ist das Beschäftigungsland mit der Insolvenzentschädigung.

Diese Aufteilung regelt das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

🔍 Wichtig zu wissen: Echte Grenzgänger sind Personen, die in der Regel täglich, mindestens aber einmal pro Woche an ihren Wohnsitz in Österreich zurückkehren. Nur dann gilt für die vollständige Arbeitslosigkeit das Wohnortprinzip mit Zuständigkeit Österreichs.

Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz?

Der Beitrag zur Schweizer Arbeitslosenversicherung beträgt 2,2 % des AHV-pflichtigen Lohns, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dein eigener Anteil liegt damit bei 1,1 %.

Die Beitragspflicht gilt bis zur Bemessungsgrenze von 148.200 CHF pro Jahr (Stand 2026). Für Lohnanteile über dieser Grenze fallen keine ALV-Beiträge mehr an, da das frühere Solidaritätsprozent seit 2023 weggefallen ist.

So sieht der Beitrag bei einem typischen Grenzgängerlohn aus:

Monatslohn brutto

Dein Anteil (1,1 %)

Anteil pro Jahr

5.000 CHF

55 CHF

660 CHF

6.500 CHF

71,50 CHF

858 CHF

8.000 CHF

88 CHF

1.056 CHF

In Liechtenstein liegt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 1 % des Lohns, ebenfalls hälftig geteilt. Dein Anteil beträgt dort also 0,5 %, beitragspflichtig bis zu einem Jahreslohn von 126.000 CHF.

💡 Mein Rat: Du musst dich um deine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht selbst kümmern. Anders als bei der Krankenversicherung läuft das automatisch über den Arbeitgeber. Prüfe deine Lohnabrechnung trotzdem einmal jährlich auf den korrekten Abzug.

Wer zahlt das Arbeitslosengeld, wenn du als Grenzgänger den Job verlierst?

Bei vollständiger Arbeitslosigkeit zahlt das österreichische AMS dein Arbeitslosengeld, nicht die Schweiz. Das gilt, obwohl du jahrelang in die Schweizer Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Du wendest dich an das AMS an deinem Wohnort in Vorarlberg oder Tirol. Geprüft wird dein Anspruch nach österreichischem Recht, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG).

Deine Schweizer Beitragszeiten gehen dabei nicht verloren. Das AMS rechnet sie deinen österreichischen Versicherungszeiten an, als hättest du in Österreich gearbeitet.

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Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du als Grenzgänger?

Das österreichische Arbeitslosengeld beträgt 55 % deines täglichen Nettoeinkommens als Grundbetrag. Als Bemessungsgrundlage zieht das AMS deinen letzten Verdienst aus der Schweiz heran, den du mit dem U1-Formular nachweist.

Entscheidend ist hier ein Punkt, den viele Grenzgänger unterschätzen: Dein Schweizer Lohn zählt nur bis zur österreichischen Höchstbemessungsgrundlage von 6.825 € pro Monat (Stand 2026). Was du darüber verdienst, fließt nicht in die Berechnung ein.

Beispielrechnung für einen Grenzgänger aus Vorarlberg mit hohem Schweizer Lohn:

Position

Wert

Schweizer Bruttolohn pro Monat

8.500 CHF brutto

Angerechnetes Brutto (gedeckelt)

6.825 €

Daraus errechnetes Nettoeinkommen

ca. 3.900 €

Arbeitslosengeld (55 % Grundbetrag)

ca. 2.150 € pro Monat

Wer in der Schweiz unter 6.825 € brutto verdient, bei dem zählt der volle Lohn. Wer darüber liegt, dessen Arbeitslosengeld wird durch die Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt.

⚠️ Achtung: Verlasse dich bei deiner Finanzplanung nicht auf dein Schweizer Nettoeinkommen. Das Arbeitslosengeld liegt durch den Wegfall von Sonderzahlungen und die Deckelung deutlich unter deinem gewohnten Lohn. Plane einen entsprechend größeren Notgroschen ein.

🔍 Sonderfall fiktive Bemessung: Hast du nach deiner Schweizer Tätigkeit noch eine andere Beschäftigung ausgeübt, bevor du arbeitslos wurdest, kann das AMS dein Arbeitslosengeld fiktiv nach deiner beruflichen Qualifikation berechnen. Die genaue Berechnung klärst du am besten direkt mit deiner AMS-Geschäftsstelle.

Zur Höhe des Arbeitslosengeldes kommen mögliche Zuschläge hinzu:

  • Familienzuschlag: 0,97 € pro Tag und zuschlagsberechtigter Person, etwa für Kinder.
  • Ergänzungsbetrag: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ergänzungsbetrag das Arbeitslosengeld erhöhen, wenn der Grundbetrag niedrig ausfällt.

Die maximale monatliche Beitragsgrundlage für die Berechnung liegt 2026 bei 6.825 € (Quelle: Arbeiterkammer). Wie viel von deinem Schweizer Lohn nach Steuern und Abgaben übrig bleibt, kannst du vorab mit dem Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger abschätzen.

Wie lange bekommst du als Grenzgänger Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 20 Wochen. Sie hängt von deinem Alter und der Dauer deiner Versicherungszeiten ab, wobei deine Schweizer Zeiten mitzählen.

Diese Stufen gelten in Österreich:

Voraussetzung

Bezugsdauer

Grundanspruch

20 Wochen

156 Wochen versichert in den letzten 5 Jahren

30 Wochen

312 Wochen versichert, ab 40 Jahren

39 Wochen

468 Wochen versichert, ab 50 Jahren

52 Wochen

Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen. Diese liegt der Höhe nach unter dem Arbeitslosengeld.

Welche Voraussetzungen musst du für das Arbeitslosengeld erfüllen?

Für den Anspruch musst du die Anwartschaft erfüllen, also eine Mindestzeit arbeitslosenversichert gewesen sein. Beim ersten Antrag brauchst du 52 Wochen Versicherungszeit innerhalb der letzten 24 Monate.

Diese Voraussetzungen gelten zusätzlich:

  • Du bist arbeitsfähig, arbeitswillig und am Arbeitsmarkt verfügbar.
  • Du bist beim AMS arbeitslos gemeldet.
  • Du weist deine Schweizer Beschäftigungszeiten mit dem Formular U1 nach.
  • Du hast nach der Schweizer Tätigkeit den Bezug zu Österreich gehalten, etwa durch Wohnsitz und regelmäßige Rückkehr.

Bei wiederholter Antragstellung sinkt die nötige Anwartschaft auf 28 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate. Für Personen unter 25 Jahren reichen beim ersten Antrag 26 Wochen.

🔍 Anrechnung der Schweizer Zeiten: Damit deine Schweizer Beschäftigungszeiten in Österreich zählen, brauchst du den fortbestehenden Bezug zu Österreich. Als echter Grenzgänger mit wöchentlicher Rückkehr erfüllst du diese Bedingung automatisch.

Was musst du nach einer Kündigung sofort tun?

Du musst dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit beim AMS arbeitslos melden. Das ist je nach Situation online über MeinAMS oder persönlich in der Geschäftsstelle möglich. Sobald du von einer bevorstehenden Kündigung weißt, solltest du dich bereits arbeitsuchend melden.

So gehst du nach einer Kündigung Schritt für Schritt vor:

📱 Schritt für Schritt nach der Kündigung:

  • Melde dich beim AMS an deinem Wohnort arbeitsuchend, sobald die Kündigung feststeht.
  • Fordere bei der Schweizer Arbeitslosenkasse das Formular U1 an.
  • Sammle Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Grenzgängerbewilligung G.
  • Stelle am ersten Tag ohne Job den Antrag auf Arbeitslosengeld.
  • Reiche das U1-Formular nach, falls es noch nicht vorliegt.

Bei einer Selbstkündigung oder einer berechtigten Entlassung kann das AMS wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit eine Sperre von in der Regel vier Wochen verhängen. Diese Sperre gilt auch für Grenzgänger, kennt aber Ausnahmen.

Eine persönliche Beratung vor dem ersten AMS-Termin kann Fehler verhindern. Bei offenen Fragen zu deiner Absicherung hilft dir das Team von grenzgaengerinfo.at kostenlos weiter.

Was ist das Formular U1 und wie bekommst du es?

Das Formular U1 bestätigt deine im Ausland zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten. Es liefert dem AMS den Nachweis, um deine Schweizer Zeiten anzurechnen.

Das U1-Formular erhältst du von der zuständigen Stelle in deinem Beschäftigungsland:

  • Schweiz: von einer Arbeitslosenkasse in deinem letzten Arbeitskanton.
  • Liechtenstein: vom Amt für Volkswirtschaft.
  • Hinweis: Kannst du das Formular nicht selbst vorlegen, fordert das AMS es bei der ausländischen Stelle an.

Die Ausstellung dauert mehrere Wochen. Beantrage das Formular deshalb so früh wie möglich, idealerweise direkt nach Bekanntwerden der Kündigung.

⚠️ Häufiger Fehler: Falsche oder unvollständige Lohnangaben im U1-Formular führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Prüfe alle Angaben sorgfältig und vergleiche sie mit deinen Lohnabrechnungen, bevor du das Formular einreichst.

Kannst du dich als Grenzgänger zusätzlich beim Schweizer RAV melden?

Ja, du darfst dich zusätzlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in der Schweiz melden. Das ist freiwillig und ergänzt deine Pflichtmeldung beim AMS.

Das RAV in deinem letzten Arbeitskanton vermittelt dir Stellen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Für einen Grenzgänger, der wieder in der Schweiz arbeiten möchte, ist das eine echte Chance.

Wichtig bleibt: Das Arbeitslosengeld selbst zahlt weiterhin das AMS. Das RAV übernimmt nur die Stellenvermittlung, keine Geldleistung bei vollständiger Arbeitslosigkeit. Welcher Weg in deiner Situation sinnvoll ist, klärst du am besten mit dem Team von grenzgaengerinfo.at.

Was passiert mit deinem Anspruch bei Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit ist nicht Österreich, sondern dein Beschäftigungsland zuständig. Du erhältst die Kurzarbeitsentschädigung direkt von der Schweizer oder Liechtensteiner Arbeitslosenversicherung.

Der Unterschied zur vollständigen Arbeitslosigkeit ist klar geregelt:

  • Kurzarbeit: Dein Arbeitsverhältnis besteht weiter, die Schweiz zahlt die Entschädigung.
  • Vollständige Arbeitslosigkeit: Dein Arbeitsverhältnis endet, das AMS in Österreich zahlt das Arbeitslosengeld.

Kurzarbeit verschiebt eine drohende Kündigung häufig um mehrere Monate. Für dich als Grenzgänger ist das eine Atempause, in der dein Schweizer Lohn größtenteils erhalten bleibt.

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FAQ: Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger

Bekomme ich als Grenzgänger Arbeitslosengeld aus der Schweiz oder aus Österreich?

Bei vollständiger Arbeitslosigkeit bekommst du Arbeitslosengeld aus Österreich vom AMS. Die Schweiz ist nur bei Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz zuständig. Grund ist das Wohnortprinzip der EU-Verordnung 883/2004 für echte Grenzgänger.

Wird mein hohes Schweizer Gehalt für das Arbeitslosengeld herangezogen?

Ja, das AMS legt deinen letzten Schweizer Verdienst zugrunde. Allerdings zählt er nur bis zur österreichischen Höchstbemessungsgrundlage von 6.825 € pro Monat (Stand 2026). Verdienst du in der Schweiz mehr, wird dein Arbeitslosengeld durch diese Grenze gedeckelt.

Wann muss ich mich nach einer Kündigung beim AMS melden?

Du musst dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit beim AMS arbeitslos melden, je nach Situation online über MeinAMS oder persönlich. Sobald dir eine Kündigung bekannt ist, solltest du dich bereits vorher arbeitsuchend melden. Eine verspätete Meldung kann zu Anspruchsverlust führen.

Was ist das Formular U1 und brauche ich es zwingend?

Das Formular U1 bestätigt deine Schweizer Beschäftigungs- und Versicherungszeiten und beschleunigt deren Anerkennung erheblich. Liegt es noch nicht vor, kann das AMS es auch direkt bei der ausländischen Stelle anfordern. Du erhältst es von einer Arbeitslosenkasse in deinem letzten Arbeitskanton, die Ausstellung dauert mehrere Wochen.

Wie lange bekomme ich als Grenzgänger Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer beträgt grundsätzlich 20 Wochen. Mit längeren Versicherungszeiten und höherem Alter steigt sie auf 30, 39 oder bis zu 52 Wochen. Deine Schweizer Versicherungszeiten zählen dabei mit.

Kann ich mich als arbeitsloser Grenzgänger auch beim Schweizer RAV melden?

Ja, du darfst dich zusätzlich freiwillig beim RAV in deinem letzten Arbeitskanton melden. Das RAV vermittelt dir Stellen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Das Arbeitslosengeld zahlt aber weiterhin das österreichische AMS.

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Veröffentlicht von Klaus Zeiner

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Klaus begleitet Grenzgänger seit über 20 Jahren als ungebundener Makler. Ehrlich, fair und unkompliziert macht er selbst komplexe Themen verständlich.

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