Wie kommst du mit dem Formular S1 zum Zahnarzt in Österreich?
Das Formular S1 (früher E106) ist deine Anspruchsbescheinigung als Grenzgänger. Deine Schweizer oder Liechtensteiner Kasse stellt es aus, du reichst es bei der ÖGK ein und bekommst eine e-card. Ab diesem Moment behandelt dich jeder österreichische Vertragszahnarzt wie einen ÖGK-Versicherten.
So läuft der Ablauf:
- Fordere das Formular S1 bei deiner Krankenkasse im Arbeitsland an, kostenfrei und formlos.
- Reiche S1 bei der ÖGK ein und lass dich als anspruchsberechtigte Person eintragen.
- Nutze deine e-card beim Vertragszahnarzt in Österreich, ohne in Vorkasse zu gehen.
- Kläre vor größeren Behandlungen mit der ÖGK, was Kassenleistung ist und ob eine Bewilligung nötig ist, etwa beim Zahnersatz oder bei der Zahnspange.
Bei Notfall und Unfall bist du auch ohne Vorabgenehmigung gedeckt. Ein abgebrochener Zahn am Sonntagabend ist kein Genehmigungsfall.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Karten. Die e-card auf Basis des S1 ist ein Kassenausweis. Die separat beantragbare e-card für Grenzgänger zu ELGA-Zwecken, die privat versicherte Grenzgänger bekommen, ist es nicht. Sie öffnet nur e-Befund, e-Medikation, e-Impfpass und e-Rezept.
Was zahlt die ÖGK beim Zahnarzt in Österreich?
Die ÖGK übernimmt beim Vertragszahnarzt die konservierende und chirurgische Zahnbehandlung zu 100 %. Beim Zahnersatz sieht es anders aus.
Kostenfrei beim Vertragszahnarzt:
- Kunststofffüllungen im Front- und Eckzahnbereich
- Wurzelbehandlungen
- Zahnsteinentfernung ab dem 10. Lebensjahr
- Zahnextraktionen und operative Eingriffe
Beim Wahlzahnarzt bekommst du 80 % der tariflichen Kosten zurück, nicht 80 % der Rechnung. Liegt das Honorar über dem Kassentarif, bleibt die Differenz bei dir.
Im Seitenzahnbereich hat sich seit dem EU-Amalgamverbot vom 1. Januar 2025 etwas verschoben. Zahnfarbene Füllungen sind dort beim Vertragszahnarzt nur noch für drei Gruppen Kassenleistung:
- Kinder bis 15 Jahre
- Schwangere
- Stillende
Alle übrigen Versicherten bekommen für eine weiße Seitenzahnfüllung 80 % des Tarifs aus der Honorarordnung erstattet und zahlen den Rest selbst. In den ÖGK-Zahngesundheitszentren gibt es die Füllung dagegen für jeden auf Kassenkosten. In Vorarlberg findest du solche Zentren in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.
Beim abnehmbaren Zahnersatz gilt seit 1. Mai 2026 ein Selbstbehalt von 20 bis 30 % der tariflichen Kosten. Rezeptgebührenbefreite Versicherte zahlen 20 %, alle übrigen 30 %. Beim Wahlzahnarzt erstattet die ÖGK 80 % der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten.
Festsitzender Zahnersatz bleibt Privatleistung. Für Kronen, Brücken und Implantate gibt es keinen Kostenzuschuss, außer in medizinischen Sonderfällen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder nach einer Tumorbehandlung.
Die professionelle Mundhygiene zahlst du als Erwachsener zu 100 % selbst. Sie zählt zu den Privatleistungen, egal ob du zum Vertrags- oder zum Wahlzahnarzt gehst.
Was kostet dich eine Wurzelbehandlung mit Krone je nach Absicherung?
Bei derselben Behandlung bleiben je nach Absicherung 2.600 CHF, 1.100 € oder 220 € an dir hängen. Ein Rechenbeispiel macht es greifbar.
Herr Berger, 41, Grenzgänger aus Feldkirch, arbeitet in St. Gallen und ist in der Schweiz nach KVG versichert. Sein Zahnarzt diagnostiziert eine Wurzelbehandlung am Backenzahn mit anschließender Vollkeramikkrone.