Die Schweizer Kinderzulage liegt je nach Kanton bei 215 CHF (Bundesminimum), 245 CHF in St. Gallen und 240 CHF in Graubünden. Weder St. Gallen noch Graubünden kennen eine Geburtszulage, anders als Liechtenstein.
Der OGH entschied am 22. November 2022 zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, dass die Koordinierungsregeln leerlaufen, wenn der Beschäftigungsstaat keine vergleichbare Leistung kennt (10 ObS 133/22i).
Eine Weisung des Ministeriums setzte das Urteil im Februar 2023 um, woraufhin schätzungsweise 1.500 Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Zahlungen verloren.
Die KBGG-Novelle BGBl. I Nr. 115/2023 stellte rückwirkend zum 1. Februar 2023 den Anspruch auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld wieder her. Geändert wurde § 2 Abs. 1 Z 1 KBGG, nicht die Voraussetzungen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.
Weil die Konstellationen sich mit jedem Jobwechsel verschieben können, lohnt ein Blick von außen. Unser Team prüft deinen Fall vor der Antragstellung.
Wo sind du und dein Kind während der Mutterschaft krankenversichert?
Als Grenzgängerin bist du in der Schweiz obligatorisch krankenversichert, kannst dich aber zugunsten der österreichischen Versicherung befreien lassen. Für dein Neugeborenes öffnet sich dieses Optionsrecht neu: Du hast drei Monate ab der Geburt Zeit, einen Befreiungsantrag für das Kind zu stellen, und die Befreiung wirkt rückwirkend ab dem Geburtstag.
Deine eigene Wahl bleibt davon unberührt, sie gilt weiter für die gesamte Dauer deiner Grenzgängertätigkeit.
Die beiden Wege unterscheiden sich in den Kosten:
- Bei Schweizer KVG-Versicherung braucht jedes Familienmitglied eine eigene Kopfprämie, auch dein Neugeborenes.
- Bei österreichischer Versicherung (ÖGK) sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Für den Partner fällt ein Zusatzbeitrag von 3,4 % an, der bei Kindererziehung entfällt.
- Bei der privaten Grenzgängerversicherung musst du dein Kind mitversichern, dazu zahlst du dann auch eine Prämie. Rechne hier auf jeden Fall mit ca. 130 €, je nach Anbieter.
- Mit dem Dokument PD S1 nimmst du als Schweizer Versicherte Sachleistungen in Österreich in Anspruch, die ÖGK rechnet mit dem Schweizer Träger ab.
Bist du in der Schweiz versichert, entfallen Franchise und Selbstbehalt für Mutterschaftsleistungen vollständig. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt gilt diese Befreiung sogar für Krankheits- und Unfallleistungen ohne Bezug zur Schwangerschaft (Art. 64 Abs. 7 KVG). Ausgenommen bleiben Prävention und Zahnbehandlungen.
Die Grundversicherung deckt 7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalls und 3 Stillberatungen.
Sobald du Kinderbetreuungsgeld beziehst, kommt eine zweite Versicherung dazu: Der Bezug begründet eine Teilversicherung in der österreichischen Krankenversicherung, und dein Kind ist dort beitragsfrei mitversichert (§ 28 KBGG, § 123 ASVG). Einen eigenen Antrag brauchst du nicht.
Bei einer Ausgleichszahlung knüpft das Bundeskanzleramt diesen Schutz an eine Bedingung: Du musst nachweisen, dass im vorrangig zuständigen Staat keine Möglichkeit einer Mitversicherung besteht. Arbeitet dein Partner ebenfalls in der Schweiz, lohnt hier eine Rückfrage bei der ÖGK.