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Quellensteuer in Liechtenstein: Was Grenzgänger aus Österreich wissen müssen

Quellensteuer in Liechtenstein: Was Grenzgänger aus Österreich wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger aus Österreich zahlen in Liechtenstein eine Quellensteuer von 4 %. Diese wird bei der Lohnabrechnung direkt vom Bruttolohn einbehalten.
  • Damit man nicht doppelt Steuern zahlen muss, kann man die Quellensteuer, die man in Liechtenstein gezahlt hat, bei der österreichischen Einkommenssteuererklärung anrechnen lassen.
  • Wenn man während eines Kalenderjahres mehr als 45 Tage nach Arbeitsende nicht an den Wohnsitz zurückkehrt, verliert man seinen Grenzgängerstatus und man muss höhere Steuern zahlen.

So solltest du vorgehen

  • Prüfe, ob du die 45-Tage-Regel einhältst, damit dein Grenzgängerstatus bestehen bleibt und du nur die Quellensteuer zahlen musst.
  • Kontrolliere auf deiner Lohnabrechnung, ob die 4 % korrekt von deinem Arbeitgeber abgezogen wurden.
  • Hebe die Jahreslohnbestätigung bzw. Quellensteuerbestätigung für deine österreichische Einkommenssteuererklärung auf.
  • Mache jedes Jahr deine Einkommensteuererklärung in Österreich.

Einführung: Warum die Quellensteuer für Grenzgänger relevant ist

Was ist die Quellensteuer und warum wird sie gezahlt?

Die Quellensteuer ist eine Form der Einkommenssteuer. Sie wird, wie der Name schon sagt, direkt an der Quelle, also dort, wo du als Grenzgänger dein Geld verdienst, erhoben. Sie wird von deinem Arbeitgeber in der Lohnabrechnung direkt einbehalten.

Weil du deine Arbeit in Liechtenstein erbringst und damit verbunden auch öffentliche Leistungen wie Infrastruktur, Behörden etc. nutzt, möchte Liechtenstein mit der Quellensteuer einen kleinen Teil der Kosten, die du durch die Arbeit dort verursachst, zurück.

Wenn du wissen willst, wie viel dir nach Abzug aller Steuern als Grenzgänger übrig bleibt, kannst du das in unserem kostenfreien Brutto-Netto-Rechner herausfinden.

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Rechtliche Grundlage der Quellensteuer

Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein

Wie hoch die Quellensteuer in Liechtenstein für Grenzgänger ist, wo das Hauptbesteuerungsrecht liegt und wie eine doppelte Besteuerung des Einkommens verhindert wird, wird im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Liechtenstein festgelegt.

Die Höhe der Quellensteuer bei nicht selbständiger Arbeit sowie die Definition eines Grenzgängers werden in Art. 15 Abs. 4 geregelt:

„Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit solcher Personen, die in einem Vertragsstaat in der Nähe der Grenze ansässig sind und im anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben (Grenzgänger), werden in dem Vertragsstaat besteuert, in dem sie ansässig sind. Der Staat des Arbeitsortes ist jedoch berechtigt, von den erwähnten Einkünften eine Steuer von höchstens vier vom Hundert im Abzugsweg an der Quelle zu erheben.“ (Quelle)

Wer gilt als Grenzgänger im Sinne der Quellensteuer?

Definition laut Abkommen: tägliche Rückkehr zum Wohnsitz

Ein Grenzgänger ist eine Person, die in Österreich wohnt, in Liechtenstein arbeitet und an den meisten Arbeitstagen von ihrem Arbeitsort in Liechtenstein zum österreichischen Wohnsitz zurückkehrt.

Die 45-Tage-Regel: Wann die Grenzgängereigenschaft entfällt

Doch was passiert, wenn du nicht täglich zurückkehrst? Wenn du nach deiner Arbeit nicht nach Österreich zurückkehrst, sondern in Liechtenstein bleibst, musst du aufpassen, dass du nicht länger als 45 Tage im Kalenderjahr in Liechtenstein bleibst. Denn wenn das passiert, kann das steuerliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Wie Nicht-Rückkehrtage gezählt werden und welche Ausnahmen es gibt

Ein Nicht-Rückkehrtag ist jeder Arbeitstag, an dem du nicht von Liechtenstein zu deinem Wohnsitz in Österreich zurückkehrst. Wenn du im Schichtdienst arbeitest und z.B. von Sonntag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr morgens arbeitest, gilt nur der Montag als Tag, an dem du zurückkehren musst, weil du ja am Sonntag nicht zurückkehren kannst.

Die Gründe können hierbei vielfältig sein, denn das DBA verwendet für Grenzgänger KEINE Ortsbindung, sondern nur ein einziges Kriterium:

„…und sich an jedem Arbeitstag von seinem Wohnsitz dorthin (Arbeitsort) begeben und wieder zurückkehren.“

Deshalb gilt jeder Tag, an dem du nicht zurückkehrst, als Nicht-Rückkehrertag.

  • Geschäftsreise ins Ausland
  • Übernachtung in Liechtenstein
  • Schulung, Seminar, Teamevent mit Übernachtung
  • Schichtdienst mit Übernachtung vor Ort
  • Private Gründe, wie Feiern etc. zählen ebenfalls

Nur unter bestimmten Umständen ist es möglich, auch in Liechtenstein zu bleiben und trotzdem keinen Nicht-Rückkehrertag zu erhalten. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Rückkehr objektiv unmöglich oder unzumutbar ist.

Beispiele:

  • Einsatz bis spät in der Nacht + keine Verkehrsanbindung
  • Technischer Defekt am Dienstfahrzeug + keine Verkehrsanbindung

Wenn du dir unsicher bist, ob dieser Fall auf dich und deine Situation zutrifft, kannst du dich gerne mit einem unserer Experten dazu beraten lassen.

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Auswirkungen des Statusverlusts auf die Quellensteuerpflicht

Doch was passiert, wenn du länger als 45 Tage nicht nach Österreich zurückkehrst? Wenn das der Fall ist, verlierst du deinen Grenzgängerstatus und du fällst voll unter die liechtensteinische Steuerpflicht. Dementsprechend musst du nicht mehr nur 4 % Quellensteuer bezahlen, sondern musst du dein Einkommen progressiv versteuern, was eine deutlich höhere Mehrbelastung bedeutet.

Nur weil du in Liechtenstein nicht mehr lediglich noch Quellensteuer zahlst, heißt es nicht, dass Österreich dich deshalb nicht mehr besteuern kann. Österreich behält weiterhin als Wohnsitzstaat das volle Besteuerungsrecht und du zahlst dort auch deine Einkommenssteuer.

Die Steuer in Liechtenstein wird nur teilweise angerechnet

Und genau hier liegt das größte Problem, wenn du deinen Grenzgängerstatus verlierst. Denn Österreich erkennt nur die 4 % Quellensteuer an. Wenn du deine Steuern von bis zu 15 % in Liechtenstein zahlst, werden diese in der österreichischen Steuererklärung trotzdem nur bis zu 4 % anerkannt.

Wenn du also 15 % Steuern in Liechtenstein zahlst, hast du eine zusätzliche Mehrbelastung von 11 %, die du steuerlich nicht ansetzen kannst.

Vorsicht vor hohen Nachzahlungen

Wenn die Behörden in Liechtenstein feststellen, dass du die 45-Tage-Regel überschritten hast, kann rückwirkend die volle Steuer erhoben werden. Das bedeutet, dass die Differenz zwischen der Quellensteuer und dem progressiven Steuersatz nachgefordert werden kann.

Wenn du wissen willst, wie hoch die Differenz auf deinem Lohnzettel ist, kannst du das ganz einfach mit unserem Brutto Netto Rechner speziell für Grenzgänger individuell für dich ausrechnen.

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Homeoffice-Regelung: Beeinflusst Homeoffice die Quellensteuer?

Grundsätzlich nein, denn du arbeitest ja aus Österreich und nicht aus Liechtenstein. Jedoch gibt es beim Thema Homeoffice auch bestimmte Aspekte zu beachten. Denn seit Juli 2023 dürfen Grenzgänger aus Österreich, die in Liechtenstein arbeiten, maximal 49,99 % im Homeoffice verbringen.

Wer mehr Zeit im Homeoffice verbringt, verliert dadurch seinen Grenzgängerstatus und fällt unter die volle Besteuerung in Liechtenstein.

Verlust des Grenzgängergängerstatus zählt nur für die Quellensteuer

Der Verlust des Grenzgängerstatus wegen der Nichtheimkehrertage bezieht sich ausschließlich auf den steuerlichen Aspekt! Die Krankenkasse und dein damit verbundenes Optionsrecht bzw. die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bleiben davon unberührt.

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Anrechnung der Quellensteuer in Österreich

Vorgehen bei Arbeitgeber in Liechtenstein

Als österreichischer Grenzgänger muss dein Arbeitgeber ein spezielles „Grenzgänger-Formular“ der Liechtensteinischen Steuerverwaltung (LLV) ausfüllen.

Damit soll sichergestellt werden, dass man als österreichischer Grenzgänger korrekt besteuert wird.

Dieses Formular findet man hier.

Vorgehen in der österreichischen Steuererklärung

Liechtenstein-Einkünfte in der Arbeitnehmerveranlagung angeben: In FinanzOnline unter „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit – Ausland“ das gesamte Gehalt eintragen, welches man in Liechtenstein verdient hat.

Quellensteuer eintragen: Die in Liechtenstein einbehaltenen 4 % Quellensteuer unter „Anrechnung ausländischer Steuer“ eintragen.

Lohnunterlagen hochladen: Das Finanzamt möchte einen Nachweis deines Einkommens haben. Deshalb musst du den Jahreslohnausweis aus Liechtenstein und die Bestätigung der einbehaltenen Quellensteuer (meist Teil des Lohnausweises) hochladen.

Bescheid auf Richtigkeit prüfen: Kontrollieren, ob die 4 % vom österreichischen Finanzamt korrekt angerechnet wurden. Fehler kommen hier häufig vor.

Gerade die ersten Male ist eine solche Steuererklärung komplex. Wenn du hierbei Unterstützung benötigst, hilft dir unser Team bzw. unsere Partner gerne weiter.

Fazit: Die wichtigsten Punkte zur Quellensteuer Liechtenstein

Kernpunkte auf einen Blick

Das Thema Quellensteuer ist für Grenzgänger komplexer, als man häufig denkt. Denn die pauschalen 4 % Quellensteuer sind nicht immer korrekt. Problematisch wird es, wenn die 45-Tage-Regel nicht eingehalten wird. Denn dann geht der Status des Grenzgängers verloren und Liechtenstein kann voll besteuern, während Österreich weiterhin nur 4 % anrechnet.

Besonders bei komplexen Fällen wie Dienstreisen, Wochenpendeln, Schichtmodell etc. ist eine professionelle Beratung sinnvoll, um Steuerfallen zu vermeiden. Denn kleine Fehler, fehlende Nachweise oder falsche Annahmen können sehr schnell teuer werden und mehrere tausend Franken kosten. Um solche teuren Fehler zu vermeiden, kannst du dich gerne kostenlos von unserem Team, welches sich auf Grenzgänger spezialisiert hat, beraten lassen.

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Häufige Fragen zur Quellensteuer in Liechtenstein

Wie hoch ist die Quellensteuer in Liechtenstein für Grenzgänger?

Die Quellensteuer beträgt pauschal 4 % des Bruttolohns und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten.

Wann entfällt die Grenzgängereigenschaft?

Der Status als Grenzgänger entfällt, wenn du nicht mehr als 45 Nicht-Rückkehrtage pro Jahr hast. Dadurch kann Liechtenstein dich voll besteuern.

Wie funktioniert die Anrechnung der Quellensteuer in Österreich?

Die in Liechtenstein einbehaltene Quellensteuer von 4 % kannst du in deiner Einkommensteuererklärung vollständig auf die österreichische Einkommensteuer anrechnen.

Muss ich trotz Quellensteuer in Österreich Steuern zahlen?

Ja, denn Österreich hat das Hauptbesteuerungsrecht. Du bist jedes Jahr dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Wie wirkt sich Homeoffice auf die Quellensteuer aus?

Wenn du nicht mehr als 49,9 % der Zeit im Homeoffice arbeitest, hat das keine Auswirkungen auf deinen Grenzgängerstatus. Solltest du mehr Zeit im Homeoffice verbringen, verlierst du deinen Grenzgängerstatus.

Welche Formulare brauche ich für die Steueranrechnung?

Du benötigst den liechtensteinischen Jahreslohnausweis. Hier ist bereits die Quellensteuer bestätigt.

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Veröffentlicht von Klaus Zeiner

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Klaus begleitet Grenzgänger seit über 20 Jahren als ungebundener Makler. Ehrlich, fair und unkompliziert macht er selbst komplexe Themen verständlich.

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