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Nebenberuflich Grenzgänger: Was du zu Versicherung und Steuern wissen musst

Das Wichtigste in Kürze

  • Als nebenberuflicher Grenzgänger arbeitest du gleichzeitig in Österreich und in der Schweiz oder Liechtenstein und musst klären, welches Land für deine Sozialversicherung zuständig ist.
  • Die sogenannte 25-%-Regel entscheidet: Arbeitest du mehr als 25 % deiner Arbeitszeit in Österreich, bist du in Österreich sozialversichert, nicht in der Schweiz oder Liechtenstein.
  • Das A1-Formular der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bestätigt deinen Sozialversicherungsstatus, den du beim Schweizer oder Liechtensteinischen Arbeitgeber vorlegen musst.
  • Bei Schweizer Einkommen versteuert grundsätzlich die Schweiz nach ordentlichen Quellensteuertarifen; bei Liechtenstein beträgt der Höchstsatz 4 %. Österreich rechnet die ausländische Steuer an, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

So solltest du vorgehen

  • Berechne deinen genauen Arbeitszeitanteil in Österreich und in der Schweiz bzw. Liechtenstein, bevor du den zweiten Job antrittst.
  • Beantrage rechtzeitig das A1-Formular bei der ÖGK, damit du deinem neuen Arbeitgeber im Ausland den korrekten Sozialversicherungsstatus nachweisen kannst.
  • Kläre deine Krankenversicherung neu, denn der Grenzgängerstatus beeinflusst auch, wo und wie du krankenversichert sein musst.
  • Hol dir steuerliche Beratung, bevor du die erste Steuererklärung mit Einkommen aus zwei Ländern abgibst.

Du arbeitest in Österreich und überlegst, zusätzlich einen Job in der Schweiz oder Liechtenstein anzunehmen? Oder du bist bereits in der Schweiz angestellt und willst nebenberuflich in Österreich tätig sein? Das ist möglich, aber es gelten ganz andere Regeln als für einen „normalen“ Grenzgänger.

In meiner Beratungspraxis begegne ich dieser Situation immer häufiger. Gerade aus Vorarlberg und Tirol nutzen viele die Nähe zur Schweiz und zu Liechtenstein, um sich ein zweites Standbein aufzubauen. Das ist nicht ohne: Denn sobald du in zwei Ländern gleichzeitig arbeitest, greifen EU-Verordnungen, die bestimmen, wo du sozialversichert bist und welches Land Steuern erheben darf.

In diesem Guide erkläre ich dir Schritt für Schritt, was du als nebenberuflicher Grenzgänger beachten musst, wo die häufigsten Fehler passieren und wie du die Sache richtig aufgleist.

Was bedeutet „nebenberuflich Grenzgänger“ überhaupt?

Der Standardfall ist einfach: Du arbeitest ausschließlich in der Schweiz oder Liechtenstein und wohnst in Österreich. Sobald du gleichzeitig in Österreich beschäftigt bist, gelten andere Regeln.

Hier arbeitest du in zwei Ländern gleichzeitig. Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Du hast einen Hauptjob in Österreich und nimmst zusätzlich eine Anstellung in der Schweiz an.
  • Du bist bereits Grenzgänger in der Schweiz und übernimmst nebenberuflich eine Stelle in Österreich.
  • Du bist in Österreich selbständig und nimmst einen Nebenjob in der Schweiz oder Liechtenstein an.

Jede dieser Konstellationen hat andere Auswirkungen auf deine Sozialversicherung, Krankenversicherung und Steuern. Genau das ist der Punkt, an dem viele Fehler passieren.

Wichtig: Die Kombination aus österreichischer und Schweizer Beschäftigung ist keine Besonderheit des österreichischen Rechts allein. Es greift die EU-Verordnung Nr. 883/2004, die für alle EU- und EFTA-Staaten gilt und einheitlich regelt, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist.

Die 25-%-Regel: Wo bist du sozialversichert?

Das ist die wichtigste Frage, die du als nebenberuflicher Grenzgänger klären musst. Und die Antwort hängt von einem einzigen Schwellenwert ab: 25 %.

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 883/2004 gilt folgendes Prinzip:

  • Weniger als 25 % der Arbeitszeit in Österreich: Du bist in der Schweiz oder Liechtenstein sozialversicherungspflichtig, also dort, wo dein Hauptarbeitgeber sitzt. Du wirst dann beinahe wie ein normaler Grenzgänger behandelt.
  • Mehr als 25 % der Arbeitszeit in Österreich: Österreich wird zum zuständigen Staat. Das bedeutet, dass du deine gesamten Sozialversicherungsbeiträge in Österreich zahlst, auch für den Teil des Einkommens, den du in der Schweiz verdienst.

Tipp: Die 25-%-Schwelle bezieht sich auf alle Arbeitsstunden insgesamt, nicht nur auf einen Arbeitgeber. Wenn du 40 Stunden pro Woche arbeitest und davon 10 Stunden für einen österreichischen Arbeitgeber, bist du genau an der Grenze. Rechne das vor Vertragsabschluss sorgfältig durch.

Ein konkretes Beispiel

Michael aus Dornbirn arbeitet 30 Stunden pro Woche für ein Unternehmen in St. Gallen und nimmt zusätzlich einen Nebenjob in Vorarlberg mit 8 Stunden pro Woche an. Seine gesamte Arbeitszeit beträgt 38 Stunden. Der österreichische Anteil liegt bei 8/38 = ca. 21 %. Damit liegt er unter der 25-%-Grenze und bleibt in der Schweiz sozialversichert.

Würde er den Nebenjob auf 12 Stunden pro Woche ausweiten, käme er auf 12/42 = ca. 29 %. Ab diesem Punkt wechselt die Zuständigkeit nach Österreich.

Das A1-Formular: Dein Nachweis für den Arbeitgeber

Sobald du in zwei Ländern arbeitest, brauchst du eine offizielle Bestätigung darüber, wo du sozialversichert bist. Das A1-Formular musst du deinem ausländischen Arbeitgeber vorlegen, damit er weiß, in welchem Land Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Als Arbeitnehmer wird es von der ÖGK ausgestellt, als Selbständiger von der SVS.

Achtung: Ohne das A1-Formular kann es passieren, dass dein Schweizer oder Liechtensteinischer Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz abführt, obwohl Österreich zuständig ist. Das führt zu Doppelzahlungen und einem erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Rückforderung.

So beantragst du das A1-Formular

Als Arbeitnehmer stellst du den Antrag bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) in deinem Wohnbezirk. Das geht persönlich, per Post oder über FinanzOnline. Du benötigst:

  • Deinen Arbeitsvertrag aus Österreich (mit Stundenangaben)
  • Deinen Arbeitsvertrag aus der Schweiz oder Liechtenstein (mit Stundenangaben)
  • Einen Nachweis deines Wohnsitzes in Österreich

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen. Beantrage das Formular also rechtzeitig, bevor du den zweiten Job antrittst.

Krankenversicherung: Was ändert sich für dich?

Die Krankenversicherung für Grenzgänger ist ohnehin komplex. Als nebenberuflicher Grenzgänger wird das Thema noch vielschichtiger, weil die Zuständigkeit von deinem Sozialversicherungsstatus abhängt.

Szenario 1: Du bist in der Schweiz sozialversichert (weniger als 25 % in Österreich)

In diesem Fall gelten für dich grundsätzlich die gleichen Regeln wie für einen normalen Grenzgänger. Du hast das Optionsrecht: Du kannst dich in der Schweiz oder in Österreich krankenversichern. Dieses Recht muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn ausgeübt werden.

Aus meiner Erfahrung ist die private Grenzgängerversicherung für die meisten in diesem Szenario die attraktivste Lösung: günstigere Prämien, bessere Leistungen und volle Deckung in Österreich wie auch in der Schweiz.

Szenario 2: Du bist in Österreich sozialversichert (mehr als 25 % in Österreich)

Überschreitest du die 25-%-Grenze, bist du in Österreich pflichtversichert und damit gesetzlich krankenversichert, in der Regel bei der ÖGK. Eine private Krankenversicherung kann nur als Zusatz abgeschlossen werden, ersetzt aber nicht die gesetzliche Pflichtversicherung. Dein Schweizer oder Liechtensteinischer Arbeitgeber führt keine Krankenkassenbeiträge mehr ab.

Tipp: Wenn du in Österreich krankenversichert bist und in der Schweiz arbeitest, empfehle ich dir, das S1-Formular bei deiner Krankenversicherung anzufordern. Dieses Dokument stellt sicher, dass du auch in der Schweiz medizinische Leistungen im Notfall in Anspruch nehmen kannst.

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Steuern als nebenberuflicher Grenzgänger

Beim Thema Steuern gibt es einen wichtigen Unterschied zu deutschen Grenzgängern: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz (DBA CH-AT) enthält keine Grenzgängerregelung. Es gilt das Arbeitsortsprinzip. Das bedeutet: Die Schweiz hat das volle Besteuerungsrecht auf dein Schweizer Einkommen und besteuert es nach ordentlichen Quellensteuertarifen. Der Satz hängt vom Kanton, deinem Einkommen und deinem Familienstand ab und kann deutlich höher als 4,5 % ausfallen. Österreich rechnet die in der Schweiz abgezogene Quellensteuer auf deine österreichische Einkommensteuer an, um Doppelbesteuerung zu verhindern.

Quellensteuer in der Schweiz

Dein Schweizer Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Bruttolohn ab und führt sie an die kantonale Steuerbehörde ab. Die genaue Höhe erfährst du beim Kanton, in dem dein Arbeitgeber sitzt. In deiner österreichischen Einkommensteuererklärung wird diese Schweizer Steuer angerechnet.

Quellensteuer in Liechtenstein

In Liechtenstein beträgt die Quellensteuer 4 % deines Bruttoeinkommens. Auch hier gilt die Anrechnung in der österreichischen Steuererklärung. Wichtig ist dabei die Quellensteuer-Regelung für Liechtenstein , die an eine Bedingung geknüpft ist: Du musst mindestens an 45 Tagen im Jahr nach Hause zurückkehren, sonst verlierst du deinen Grenzgängerstatus steuerlich gesehen.

Wie gibst du die Steuererklärung ab?

Als nebenberuflicher Grenzgänger musst du am Ende des Jahres eine vollständige österreichische Einkommensteuererklärung abgeben. Du brauchst dafür:

  • Den Lohnzettel aus Österreich (Formular L 16)
  • Den Lohnausweis aus der Schweiz (inklusive Quellensteuerbestätigung) oder Liechtenstein
  • Das Formular L1i für ausländische Einkünfte

Info: Das österreichische Finanzamt berechnet auf Basis deiner gesamten Einkünfte aus beiden Ländern die vorläufige Steuerlast. Diese zahlst du in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung. Der genaue Betrag wird dir nach der ersten Veranlagung mitgeteilt.

Wenn du wissen willst, was dir nach Steuern und Abgaben tatsächlich übrig bleibt, schau dir am besten unseren Brutto-Netto-Rechner für Grenzgänger an. Er gibt dir einen ersten Überblick über die wichtigsten Abzüge.

Der Sonderfall: Selbständig in Österreich, angestellt in der Schweiz

Das ist eine Konstellation, die ich in meiner Beratung immer wieder erlebe. Du bist in Österreich als Selbständiger bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) versichert und nimmst gleichzeitig einen Nebenjob in der Schweiz oder Liechtenstein an.

Wichtig: Auch für Selbständige greift gemäß Art. 13 EU-VO 883/2004 die 25-%-Regel. Liegt dein Tätigkeitsanteil in Österreich über 25 %, bleibt Österreich zuständiger Sozialversicherungsstaat. Das A1-Formular für Selbständige beantragst du nicht bei der ÖGK, sondern bei der SVS. Unter Umständen kann es sich lohnen, die Möglichkeit einer privaten Grenzgängerversicherung zu prüfen. Das hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und sollte mit einem Experten durchgerechnet werden.

Die Grenzgängerbewilligung: Brauchst du sie als nebenberuflicher Grenzgänger?

Ja, du brauchst sie. Auch wenn du nur nebenberuflich in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitest, benötigst du die entsprechende Arbeitsbewilligung. In der Schweiz ist das die G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung), in Liechtenstein die Grenzgängermeldebestätigung (GMB).

Die gute Nachricht: In der Regel kümmert sich dein Arbeitgeber im Ausland darum, die Grenzgängerbewilligung für dich zu beantragen. Du brauchst dafür deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Arbeitsvertrag.

Voraussetzungen für die G-Bewilligung

Als österreichischer Staatsbürger hast du freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Du musst:

  • Deinen Wohnsitz in Österreich nachweisen
  • Mindestens einmal pro Woche an deinen österreichischen Wohnsitz zurückkehren
  • Einen gültigen Arbeitsvertrag in der Schweiz vorweisen

Die Bewilligung ist in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags gültig, maximal jedoch fünf Jahre. Sie ist kantonsbezogen und gilt nur für den Kanton, in dem du arbeitest. Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Kanton muss sie erneuert werden.

Was passiert, wenn sich deine Arbeitszeit ändert?

Die 25-%-Regel ist kein einmaliger Check beim Start, sondern muss laufend beobachtet werden. Wenn du die Schwelle überschreitest, wechselt die Sozialversicherungszuständigkeit: Das A1-Formular muss aktualisiert und dein ausländischer Arbeitgeber informiert werden.

Achtung: Änderungen beim Arbeitszeitanteil müssen sofort gemeldet werden. Wer das versäumt, riskiert rückwirkende Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Zinsen, die in der Praxis schnell vierstellige Beträge ausmachen können.

Wenn du dir nicht sicher bist, wie viel am Ende wirklich von deinem Schweizer Lohn übrig bleibt, findest du im Artikel Was bleibt vom Schweizer Lohn übrig eine detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge.

Nebenberuflicher Grenzgänger nach Liechtenstein: Was ist anders?

Liechtenstein hat einige Besonderheiten, die du kennen solltest. In Sachen Sozialversicherung gelten grundsätzlich die gleichen EU-Regeln wie für die Schweiz.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Rückkehrpflicht: Für Liechtenstein gilt steuerlich die 45-Tage-Regel. Wenn du an mehr als 45 Arbeitstagen im Jahr nach der Arbeit nicht nach Österreich zurückkehrst (Nichtheimkehrertage), verlierst du deinen Grenzgängerstatus für steuerliche Zwecke. Das bedeutet höhere Steuern in Liechtenstein.

Als nebenberuflicher Grenzgänger, der schon in Österreich arbeitet, ist diese Situation eher selten. Wer jedoch viel reist oder regelmäßig auswärts übernachtet, sollte diese Grenze sorgfältig im Auge behalten.

Info: Heimoffice-Tage zählen in Liechtenstein nicht als Nichtheimkehrertage. Das wurde mit dem multilateralen Homeoffice-Abkommen geregelt, das seit dem 1. Juli 2023 gilt. Du kannst also bis zu 49,9 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne deinen Grenzgängerstatus zu gefährden, sofern die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit weiterhin in der Schweiz oder Liechtenstein liegt.

Rentenversicherung: Was passiert mit zwei Beitragszeiten?

Als nebenberuflicher Grenzgänger zahlst du Rentenversicherungsbeiträge entweder in Österreich oder in der Schweiz/Liechtenstein, je nachdem, wo du sozialversichert bist. Nie in beiden Ländern gleichzeitig.

Wenn du im Laufe deines Lebens in beiden Ländern gearbeitet hast, werden die Versicherungszeiten später bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Du bekommst aus jedem Land eine separate Rente, die sich nach deinen dortigen Beitragszeiten richtet. Das gilt sowohl für die österreichische Pensionsversicherung (PVA) als auch für die Schweizer AHV oder die liechtensteinische AHV.

Tipp: Lass dir regelmäßig deine Kontoauszüge der Pensionsversicherung aus beiden Ländern schicken und prüfe, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Fehler in der Rentenkontoführung können sich im Alter erheblich auswirken.

Checkliste für nebenberufliche Grenzgänger

Damit du nichts vergisst, habe ich die wichtigsten To-dos zusammengefasst:

  1. Arbeitszeitanteil genau berechnen (Österreich vs. Schweiz/Liechtenstein)
  2. A1-Formular bei der ÖGK beantragen und Arbeitgeber informieren
  3. Grenzgängerbewilligung G (Schweiz) oder GMB (Liechtenstein) beantragen lassen
  4. Krankenversicherungsstatus klären und gegebenenfalls neu abschließen
  5. Steuerberater informieren und Formulare L16 sowie L1i vorbereiten
  6. Quellensteuerbestätigung vom ausländischen Arbeitgeber einfordern
  7. Pendelkosten und Bankgebühren für CHF-Zahlungen einplanen
  8. Änderungen der Arbeitszeit sofort melden, wenn die 25-%-Grenze berührt wird

Fazit: Als nebenberuflicher Grenzgänger gut vorbereitet sein zahlt sich aus

Die Kombination aus Arbeit in Österreich und in der Schweiz oder Liechtenstein bietet echte finanzielle Vorteile. Das hohe Lohnniveau im Ausland bei gleichzeitig österreichischen Lebenshaltungskosten ist ein starkes Argument.

Aber: Die bürokratischen Hürden sind real. Die 25-%-Regel, das A1-Formular, die Krankenversicherungspflicht und die steuerlichen Meldepflichten in zwei Ländern erfordern Planung und Sorgfalt. Wer das von Anfang an richtig macht, spart sich viel Stress und Geld.

Wenn du konkret durchrechnen willst, wie viel dir von deinem Schweizer oder Liechtensteinischen Nebenverdienst wirklich übrig bleibt, ist unser Brutto-Netto-Rechner ein guter erster Schritt. Für deine individuelle Gesamtsituation mit zwei Arbeitgebern aus zwei Ländern ist ein persönliches Beratungsgespräch der bessere Weg. Melde dich gerne bei unserem Team, wir schauen uns deine Situation gemeinsam an.

FAQ: Nebenberuflich Grenzgänger

Darf ich in Österreich arbeiten und gleichzeitig einen Job in der Schweiz haben?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Die entscheidende Frage ist, ob du mehr oder weniger als 25 % deiner gesamten Arbeitszeit in Österreich verbringst, denn davon hängt ab, welches Land für deine Sozialversicherung zuständig ist.

Was ist das A1-Formular und wer stellt es aus?

Das A1-Formular ist eine offizielle Bescheinigung darüber, in welchem Land du sozialversichert bist, und wird in Österreich von der ÖGK ausgestellt. Du legst es deinem ausländischen Arbeitgeber vor, damit Sozialversicherungsbeiträge korrekt und nur in einem Land abgeführt werden.

Zahle ich als nebenberuflicher Grenzgänger doppelt Steuern?

Nein, aber der Mechanismus ist anders als bei deutschen Grenzgängern: Für österreichische Grenzgänger gilt das Arbeitsortsprinzip, die Schweiz besteuert also vollständig nach ordentlichem Tarif. Österreich rechnet diese Schweizer Steuer anschließend auf die österreichische Einkommensteuer an, sodass keine echte Doppelbelastung entsteht.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich über 25 % in Österreich arbeite?

Du bist dann in Österreich pflichtversichert und damit gesetzlich krankenversichert, in der Regel bei der ÖGK. Fordere zusätzlich das S1-Formular an, damit du auch in der Schweiz medizinische Notfallversorgung in Anspruch nehmen kannst.

Kann ich als Selbständiger in Österreich einen Nebenjob in der Schweiz annehmen?

Ja, aber auch für Selbständige gilt die 25-%-Regel nach Art. 13 EU-VO 883/2004: Entscheidend ist, welcher Anteil der gesamten Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird. Das A1-Formular wird in diesem Fall nicht bei der ÖGK, sondern bei der SVS beantragt.

Brauche ich für einen Nebenjob in der Schweiz auch eine Grenzgängerbewilligung?

Ja, für jede Erwerbstätigkeit in der Schweiz benötigst du die G-Bewilligung, die dein Schweizer Arbeitgeber bei den kantonalen Migrationsbehörden beantragt. In Liechtenstein ist die Grenzgängermeldebestätigung (GMB) erforderlich.

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Veröffentlicht von Florian Siebel

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Florian steht für präzise, rechtlich saubere Beratung und faire Lösungen. Mit viel Erfahrung und klarer Struktur bringt er Sicherheit in jedes Grenzgänger-Thema.

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