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Homeoffice für Grenzgänger aus Österreich: Regeln, Steuern und Stolperfallen (2026)

Das Wichtigste in Kürze

  • Weniger als 50 % Homeoffice in Österreich (Faustregel: 49,9 %) ist erlaubt, ohne den Sozialversicherungsstatus zu verlieren. Voraussetzung: eine gültige A1-Bescheinigung.
  • An Homeoffice-Tagen entfällt das Schweizer Quellensteuerrecht. Progressionseffekte und eine veränderte Pendlerpauschale können dein Netto aber beeinflussen.
  • Wer die 50-%-Grenze überschreitet, wird in Österreich sozialversicherungspflichtig, verliert das Optionsrecht bei der Krankenversicherung und erwirbt keine weiteren AHV-Anwartschaften.
  • Homeoffice-Tage müssen lückenlos dokumentiert werden. Ohne Nachweis drohen Nachzahlungen und Statusverlust.

So solltest du vorgehen

  • Kläre mit deinem Arbeitgeber schriftlich, wie viele Homeoffice-Tage du pro Woche nehmen darfst, und halte das in einer Homeoffice-Vereinbarung fest.
  • Stelle sicher, dass dein Arbeitgeber die A1-Bescheinigung bei der AHV-Ausgleichskasse beantragt hat.
  • Führe ein Kalendarium mit allen Arbeitstagen: Wo hast du gearbeitet (Büro oder Homeoffice)?
  • Bei Unsicherheiten hilft dir unser Team gerne weiter.

Wie viel Homeoffice dürfen Grenzgänger aus Österreich machen?

Grenzgänger aus Österreich dürfen seit dem 1. Juli 2023 weniger als 50 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringen. In der Praxis hat sich der Richtwert 49,9 % etabliert. Diese Grenze ergibt sich aus dem multilateralen Rahmenübereinkommen, das die Schweiz gemeinsam mit Österreich und weiteren EU-/EFTA-Staaten unterzeichnet hat.

  • Die 49,9-%-Grenze bezieht sich auf die gesamte Arbeitszeit über einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten.
  • In einzelnen Wochen oder Monaten darf die Grenze überschritten werden, solange sie sich über das Gesamtjahr ausgleicht.
  • Voraussetzung: Der Wechsel zwischen Homeoffice und Arbeit vor Ort muss regelmäßig erfolgen.
  • Der Arbeitgeber muss seinen Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein haben.

In der Praxis bedeutet das: Bei einer 5-Tage-Woche kannst du 2 Tage pro Woche von zu Hause in Vorarlberg, Tirol oder Salzburg aus arbeiten und 3 Tage ins Büro nach St. Gallen, Vaduz oder Zürich pendeln.

Tipp: Das Abkommen schreibt kein Mindestmaß an physischer Präsenz vor. In der Praxis empfiehlt es sich aber, mindestens einen Tag pro Woche oder fünf Tage pro Monat physisch an deinem Arbeitsort in der Schweiz oder Liechtenstein anwesend zu sein. So bleibt dein Grenzgängerstatus unangetastet.

Welche Staaten haben das multilaterale Abkommen unterzeichnet?

Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Deutschland gehören zu den Unterzeichnerstaaten. Weitere Mitglieder sind Belgien, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Tschechien, die Slowakei, Malta, Estland, Ungarn, Irland und Litauen (Stand 2026). Die Regelung gilt nur, wenn sowohl dein Wohnstaat als auch der Arbeitgeberstaat das Abkommen unterzeichnet haben.

Wichtig: Die Regelung gilt nur für klassische Telearbeit (Arbeit mit Computer von zu Hause). Was genau als Homeoffice zählt und was nicht, erfährst du weiter unten.

Welche Auswirkungen hat Homeoffice auf die Sozialversicherung?

Solange du weniger als 50 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringst und eine gültige A1-Bescheinigung vorliegt, bleibst du in der Schweiz oder Liechtenstein sozialversichert. Die Zuständigkeit für die Sozialversicherung verbleibt im Staat des Arbeitgebersitzes.

Homeoffice-Anteil

Sozialversicherung

Grenzgängerstatus

Unter 25 %

Schweiz/Liechtenstein

Erhalten (auch ohne Abkommen)

50 % und mehr

Österreich (ASVG)

Verloren

Ohne das multilaterale Abkommen würde die Sozialversicherungspflicht gemäß EU-Verordnung 883/2004 bereits ab 25 % Homeoffice-Anteil in den Wohnstaat (Österreich) wechseln. Die Anhebung auf 49,9 % ist also eine deutliche Erleichterung.

Was passiert, wenn du mehr als 50 % im Homeoffice arbeitest?

Wer mehr als 50 % der Arbeitszeit im Homeoffice in Österreich verbringt, verliert den sozialversicherungsrechtlichen Grenzgängerstatus. Die Konsequenzen sind gravierend und betreffen mehrere Bereiche gleichzeitig. Wichtig: Der steuerliche Status und die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung sind nicht identisch und ändern sich nicht zwingend gleichzeitig.

  • Sozialversicherung: Du wirst in Österreich sozialversicherungspflichtig (ASVG). Es entstehen keine weiteren AHV/IV-Anwartschaften in der Schweiz, bereits erworbene Ansprüche bleiben aber erhalten. Die Beiträge in Österreich sind in der Regel höher als in der Schweiz.
  • Krankenversicherung: Das Optionsrecht erlischt. Du kannst dich nicht mehr freiwillig in der Schweiz oder Liechtenstein versichern. Die Versicherung erfolgt über die ÖGK oder eine private Krankenversicherung in Österreich.
  • Steuern: Bei Vollzeitarbeit aus Österreich ist dein Arbeitsort nicht mehr die Schweiz, sondern dein Homeoffice. Die steuerliche Behandlung kann sich dadurch ändern.

Ein Beispiel: Markus aus Dornbirn arbeitet für ein Unternehmen in St. Gallen. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber 3 Homeoffice-Tage pro Woche (60 %). Dadurch verliert er seinen Grenzgängerstatus. Statt ca. 12 bis 16 % Sozialabgaben in der Schweiz zahlt er nun die vollen österreichischen Sozialversicherungsbeiträge. Sein Nettolohn sinkt spürbar.

Du bist unsicher, ob dein geplanter Homeoffice-Anteil Konsequenzen hat? Unser Team prüft deine Situation und zeigt dir, wie du deinen Grenzgängerstatus behältst.

Wie wirkt sich Homeoffice auf die Steuern für Grenzgänger aus?

Für österreichische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, gilt: Die Besteuerung erfolgt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz. Dein Einkommen wird in Österreich versteuert, die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer wird angerechnet.

  • Das DBA Österreich-Schweiz kennt keine steuerliche Grenzgängerregelung mit Grenzzone. Es gilt das Tätigkeitsortprinzip: Die Schweiz besteuert nur Einkommen, das physisch in der Schweiz erwirtschaftet wird.
  • An Homeoffice-Tagen in Österreich entfällt das Schweizer Quellensteuerrecht. Dein Arbeitgeber sollte die Quellensteuer nur für die tatsächlich in der Schweiz geleisteten Arbeitstage abführen. In der Praxis erfolgt die exakte Korrektur oft erst über die Arbeitnehmerveranlagung in der Schweiz.
  • Unterm Strich ändert sich für dich oft wenig: Was du weniger an Quellensteuer in der Schweiz zahlst, wird in Österreich über die Einkommensteuer ausgeglichen. Je nach Aufteilung können aber Progressionseffekte, Absetzbeträge und eine veränderte Pendlerpauschale dein Netto spürbar beeinflussen. Halte deine Homeoffice-Tage genau fest, damit die Quellensteuerabrechnung stimmt.

Für Grenzgänger aus Österreich, die in Liechtenstein arbeiten, gelten eigene Regelungen. Die Quellensteuer in Liechtenstein beträgt pauschal 4 % des Bruttolohns. Solange du den Grenzgängerstatus behältst und die 49,9-%-Grenze einhältst, haben Homeoffice-Tage in der Regel keine steuerlichen Auswirkungen.

Tipp: Als Grenzgänger bist du verpflichtet, am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung in Österreich über FinanzOnline abzugeben. Die in der Schweiz oder Liechtenstein gezahlte Quellensteuer wird dabei mit der österreichischen Einkommensteuer verrechnet. Halte alle Belege und Lohnabrechnungen bereit.

Was ändert sich bei der Krankenversicherung durch Homeoffice?

Solange du weniger als 50 % im Homeoffice arbeitest, bleibt dein Optionsrecht bei der Krankenversicherung bestehen. Du kannst weiterhin wählen, ob du dich in der Schweiz, Liechtenstein oder Österreich versichern möchtest.

  • Schweizer KVG: Du bleibst in der Schweizer obligatorischen Krankenversicherung. Die Durchschnittsprämie für Erwachsene liegt aktuell bei rund 465 CHF pro Monat. Je nach Kanton und Versicherer kann die individuelle Prämie deutlich abweichen.
  • Liechtensteiner Krankenversicherung: Der Arbeitgeber übernimmt 50 % der Beiträge. Der Abzug erfolgt direkt vom Bruttogehalt.
  • Österreichische Versicherung (Opting-Out): Du kannst dich über die ÖGK oder privat in Österreich versichern.

Für die Familienversicherung gilt: In der Schweiz braucht jedes Familienmitglied eine eigene Police. Bei einem Statuswechsel nach Österreich ändert sich auch die Versicherungspflicht für Angehörige.

Wichtig: Der Wechsel der Krankenversicherung bei Statusverlust ist nicht rückgängig zu machen. Dein Optionsrecht hast du nur einmal, innerhalb der ersten 3 Monate nach Arbeitsbeginn. Wer den Grenzgängerstatus durch zu viel Homeoffice verliert, kann das Optionsrecht nicht erneut ausüben.

Du möchtest wissen, welche Krankenversicherung für deine Homeoffice-Situation am besten passt? Lass dich kostenfrei beraten.

Welche Regeln gelten für Grenzgänger aus Österreich in Liechtenstein?

Für Grenzgänger, die in Liechtenstein arbeiten, gelten die gleichen Grundregeln wie für die Schweiz. Liechtenstein hat das multilaterale Rahmenübereinkommen ebenfalls unterzeichnet. Die 49,9-%-Grenze für Homeoffice gilt also auch hier.

  • Die Quellensteuer in Liechtenstein beträgt 4 % des Bruttolohns und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
  • Die Grenzgängerbewilligung (Grenzgängermeldebestätigung, GMB) wird zentral über das Ausländer- und Passamt in Liechtenstein ausgestellt.
  • Die 45-Tage-Regel für Nichtrückkehrtage muss beachtet werden: Wer an mehr als 45 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt, verliert den steuerlichen Grenzgängerstatus in Liechtenstein.

Homeoffice-Tage zählen nicht als Nichtrückkehrtage, da du ja in Österreich bist und somit an deinem Wohnort. Alle Informationen zum Thema findest du in unserem Ratgeber zum Grenzgängerbewilligung beantragen.

Brauche ich eine Homeoffice-Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber?

Ja, eine schriftliche Vereinbarung ist dringend zu empfehlen. Ohne klare Absprache riskierst du, dass Homeoffice-Tage nicht korrekt erfasst werden und du unbemerkt die 49,9-%-Grenze überschreitest. Folgende Punkte sollte die Vereinbarung regeln:

  • Maximale Anzahl der Homeoffice-Tage pro Woche oder Monat
  • Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit am Arbeitsort in der Schweiz oder Liechtenstein
  • Dokumentationspflicht: Wer führt das Arbeitstage-Kalendarium?
  • Regelung für Dienstreisen und Kundenbesuche

In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Die Rahmenbedingungen sollten im Arbeitsvertrag oder einem Zusatzreglement festgehalten werden. Halte fest, dass die 49,9-%-Grenze auf Jahresbasis gilt, damit du Spielraum für einzelne Wochen mit höherem Homeoffice-Anteil behältst.

Was ist die A1-Bescheinigung und wer beantragt sie?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, in welchem Land du sozialversichert bist. Sie ist Voraussetzung für die 49,9-%-Regel. Ohne sie gilt die alte Schwelle von 25 %.

  • Den Antrag stellt dein Arbeitgeber bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse über die Plattform ALPS (in Liechtenstein: AHV-IV-FAK-Anstalt).
  • Die Bescheinigung kann bis zu 3 Monate rückwirkend beantragt werden, eine rückwirkende Ausstellung ist aber nicht garantiert. Die Bescheinigung ist bis zu 3 Jahre gültig.

Wichtig: Prüfe bei deinem Arbeitgeber, ob die A1-Bescheinigung vorliegt. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie diesen Antrag stellen müssen. Ohne gültige Bescheinigung kann es bei Kontrollen zu Nachzahlungen kommen.

Wie dokumentierst du deine Homeoffice-Tage richtig?

Eine lückenlose Dokumentation deiner Arbeitstage ist Pflicht. Ohne Nachweis kannst du im Streitfall nicht belegen, dass du die 49,9-%-Grenze eingehalten hast. Führe ein monatliches Kalendarium mit folgenden Angaben:

  • Datum und Art des Arbeitstages: Büro in der Schweiz/Liechtenstein, Homeoffice in Österreich, Dienstreise oder abwesend (Ferien, Krankheit, Feiertag)
  • Monatliche Berechnung des Homeoffice-Anteils in Prozent
  • Unterschrift von dir und deinem Arbeitgeber

Das Kalendarium dient als Nachweis gegenüber der Sozialversicherung, dem Finanzamt und deinem Arbeitgeber.

Welchen Einfluss hat Homeoffice auf die Pendlerpauschale?

Wer Homeoffice-Tage einlegt, pendelt weniger. Das wirkt sich direkt auf die Pendlerpauschale in Österreich aus. Denn die Pendlerpauschale setzt voraus, dass du regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendelst.

  • Die Pendlerpauschale richtet sich nach der überwiegenden Anzahl der Pendeltage pro Kalendermonat, nicht nach einer tagesgenauen Berechnung. Homeoffice-Tage zählen nicht als Pendeltage.
  • Die Höchstgrenze liegt bei der kleinen Pendlerpauschale (Öffis zumutbar) bei 168 EUR pro Monat, bei der großen Pendlerpauschale (Öffis nicht zumutbar) bei 306 EUR pro Monat.
  • Der Pendlereuro beträgt ab 2026 jährlich 6 EUR pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
  • Bei weniger Pendeltagen kann sich die Pendlerpauschale anteilig reduzieren.

Arbeitest du z. B. 2 Tage im Homeoffice, pendelst du überwiegend nur an 3 Tagen pro Woche. Die Pendlerpauschale kann sich dadurch anteilig reduzieren, da für die Berechnung die Pendeltage pro Kalendermonat maßgeblich sind. Prüfe mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie sich das auf dein Nettoeinkommen auswirkt.

Ausnahmen: Für wen gilt die 49,9-%-Regel nicht?

Die multilaterale Vereinbarung gilt nur für klassische Telearbeit am Computer von zu Hause. Nicht unter die Regelung fallen:

  • Selbstständige und Personen mit selbstständiger Nebenbeschäftigung in Österreich
  • Angestellte, die für einen weiteren Arbeitgeber in der EU oder EFTA arbeiten
  • Personen, die neben dem Homeoffice regelmäßig Kundenbesuche oder Außendienst in Österreich machen

Gelegentliche Dienstreisen in den Wohnstaat sind davon ausgenommen und gelten als Entsendungen.

Zählt als Homeoffice

Zählt nicht als Homeoffice

Büroarbeit, Videokonferenzen, Projektarbeit am Computer

Kundenbesuche oder Außendienst in Österreich

Administrative Aufgaben und Telefonate von zu Hause

Selbstständige Nebentätigkeit oder in der Regel Arbeit im Coworking-Space (im Einzelfall kann ein Coworking-Space als Telearbeit gelten)

Wer neben der Telearbeit auch andere Tätigkeiten in Österreich ausübt, fällt unter die allgemeinen Regeln der EU-Verordnung 883/2004. Die Schwelle liegt dann bei 25 %.

Praxisbeispiel: So rechnet sich Homeoffice für Grenzgänger

Sandra (34) wohnt in Feldkirch (Vorarlberg) und arbeitet als Projektmanagerin in St. Gallen (Schweiz) mit einem Bruttolohn von 7.500 CHF monatlich. Sie arbeitet 2 Tage pro Woche im Homeoffice (40 %) und 3 Tage im Büro.

Bereich

Ergebnis

Grenzgängerstatus

Erhalten (40 % unter 49,9 %)

Sozialversicherung

Schweiz (AHV/IV/ALV)

Krankenversicherung

Optionsrecht bleibt bestehen

Steuern

Versteuerung in Österreich, Quellensteuer anteilig

Pendlerpauschale

Anteilig, da überwiegend 3 Pendeltage pro Woche

Sandra hat ihren Arbeitgeber gebeten, die A1-Bescheinigung zu beantragen. Durch die 2 Homeoffice-Tage spart sie bei einer einfachen Strecke von 35 km rund 213 CHF pro Monat an Pendelkosten.

Wenn du wissen möchtest, was vom Schweizer Lohn übrig bleibt, hilft dir unser Ratgeber, die Abzüge in der Schweiz und Österreich besser zu verstehen.

Fazit

Homeoffice als Grenzgänger aus Österreich ist 2026 möglich und für viele Arbeitnehmer sinnvoll. Die 49,9-%-Grenze gibt dir genug Spielraum für 2 Homeoffice-Tage pro Woche. Damit alles reibungslos läuft: A1-Bescheinigung sicherstellen, Homeoffice-Tage dokumentieren und die Grenze im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten.

Wenn du unsicher bist, wie sich Homeoffice auf deine Sozialversicherung, Steuern oder Krankenversicherung auswirkt, lass dich beraten. Unser Team kennt die Stolperfallen und hilft dir, die richtige Lösung zu finden.

FAQ: Homeoffice für Grenzgänger

Darf ich als Grenzgänger aus Österreich im Homeoffice arbeiten?

Ja, seit dem 1. Juli 2023 darfst du weniger als 50 % (Faustregel: 49,9 %) deiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Voraussetzung ist eine gültige A1-Bescheinigung und dass beide Staaten das multilaterale Rahmenübereinkommen unterzeichnet haben.

Was passiert, wenn ich die 49,9-%-Grenze überschreite?

Deine Sozialversicherung wechselt nach Österreich (ASVG), das Optionsrecht bei der Krankenversicherung erlischt und es entstehen keine weiteren AHV-Anwartschaften. Bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten.

Muss mein Arbeitgeber etwas beantragen?

Ja, dein Arbeitgeber muss eine A1-Bescheinigung über die Plattform ALPS bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Ohne diese Bescheinigung gilt die alte Schwelle von 25 %.

Zählen Homeoffice-Tage als Nichtrückkehrtage?

Nein, da du an deinem Wohnort in Österreich arbeitest. Die Nichtrückkehrtage-Regel betrifft nur Tage, an denen du nach der Arbeit im Ausland nicht an deinen Wohnort zurückkehrst.

Kann ich als Grenzgänger zu 100 % im Homeoffice arbeiten?

Nein, bei 100 % Homeoffice gilt Österreich als Arbeitsort und du verlierst den Grenzgängerstatus. Alle Sozialversicherungsbeiträge fallen dann in Österreich an und das Optionsrecht bei der Krankenversicherung entfällt.

Hat Homeoffice Auswirkungen auf meine Pendlerpauschale?

Ja, die Pendlerpauschale richtet sich nach der überwiegenden Anzahl der Pendeltage pro Kalendermonat und kann sich durch Homeoffice-Tage anteilig reduzieren. Die Höchstgrenze liegt bei 168 EUR (kleine Pendlerpauschale) bzw. 306 EUR (große Pendlerpauschale) pro Monat.

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Veröffentlicht von Klaus Zeiner

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Klaus begleitet Grenzgänger seit über 20 Jahren als ungebundener Makler. Ehrlich, fair und unkompliziert macht er selbst komplexe Themen verständlich.

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