Typische Fehler vermeiden: 5 Stolperfallen für Grenzgänger
In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Hier die fünf häufigsten:
1. Keine schriftliche Regelung im Arbeitsvertrag
Viele Grenzgänger verlassen sich auf mündliche Zusagen ihres Arbeitgebers. Bei einer Zollkontrolle hilft das wenig. Die Fahrzeugnutzung muss schriftlich im Arbeitsvertrag oder einem Anhang geregelt sein.
2. Private Fahrten ohne Verzollung
Der schnelle Abstecher zum Baumarkt am Samstag mit dem Firmenwagen? Ohne Verzollung ist das illegal. Die Strafen reichen von Bußgeldern bis zur Zwangsverzollung des gesamten Fahrzeugs.
3. Formular 15.30 nicht beantragt
Ohne die Bewilligung für den vereinfachten Grenzübertritt darfst du den Schweizer Firmenwagen gar nicht über die Grenze fahren. Beantrage das Formular vor der ersten Fahrt bei einer besetzten Schweizer Zollstelle.
4. Dokumente nicht im Auto
Arbeitsvertrag, Formular 15.30, Arbeitgeberbestätigung: Alle Dokumente müssen jederzeit im Fahrzeug sein. Nicht zu Hause, nicht im Büro. Im Auto.
5. Sachbezug nicht berücksichtigt
Wer den Firmenwagen privat nutzt und den Sachbezug in der österreichischen Steuererklärung nicht angibt, riskiert eine Nachzahlung inklusive Strafzuschlag.
Checkliste: Firmenwagen als Grenzgänger richtig nutzen