Pflegeversicherung für Grenzgänger: Was gilt für Österreicher in der Schweiz und Liechtenstein?

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich gilt für Leistungen im Pflegefall der Grundsatz lex loci laboris (lat. Gesetz des Arbeitsortes). Also: Das Land, in dem man arbeitet, erbringt auch die Leistungen im Pflegefall. Jedoch gibt es hier Ausnahmen.
  • Die Leistungen im Pflegefall, die Österreich, Liechtenstein und die Schweiz zahlen, unterscheiden sich stark voneinander. Dieser Aspekt sollte unbedingt vor dem Abschluss einer Krankenversicherung beachtet werden.
  • Es gibt keinen Doppelanspruch auf Pflegeleistungen. Nur ein Land ist für die Leistungen als Grenzgänger im Pflegefall zuständig.

So solltest Du vorgehen

  • Zuständigkeit prüfen: In welchem Land bist Du krankenversichert? In der Regel ist dann auch dieses Land für die Pflege zuständig.
  • Leistungsträger kontaktieren: Die zuständigen Leistungsträger (je nach Land) kontaktieren und sich die Kosten, die übernommen werden, schriftlich bestätigen lassen.
  • Antrag stellen: S1 nicht vergessen
  • Wenn Du dabei Unterstützung benötigst, unterstützen wir Dich gerne in einem kostenlosen Gespräch.

Grundregel – Versicherung im Beschäftigungsland gilt auch für Pflege

Normalerweise richten sich die Leistungen, die man im Pflegefall bekommt, nach dem Land, in dem man arbeitet. Jedoch hat man als Grenzgänger eine besondere Situation.

Denn nach dem Optionsrecht kann man sich als Grenzgänger, der in Österreich wohnt und in der Schweiz bzw. Liechtenstein arbeitet, nicht nur in eben diesen Ländern versichern, sondern auch in Österreich. Hierbei kann man sich nicht nur gesetzlich in der ÖGK versichern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch vollständig privat. Welches Land in diesen Fällen leistet, haben wir weiter unten mit konkreten Beispielen aufgeführt.

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Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Anders als in Österreich gibt es in der Schweiz keinen eigenständigen Zweig der Pflegeversicherung. Leistungen im Pflegefall werden in der Schweiz von 3 Bereichen übernommen:

  • KVG (Krankenversicherung in der Schweiz)
  • Kantone und Gemeinden
  • Eigenbeteiligung

Viele Pflegeleistungen sind exportierbar. Das bedeutet, dass man diese auch erhält, wenn man nicht in dem Land ansässig ist, aus welchem man die Leistungen erhält. Etwa Leistungen aus der Schweiz, obwohl man in Österreich ansässig ist, bzw. sich dort pflegen lässt.

Wie werden Pflegekosten in der Schweiz für Grenzgänger konkret übernommen?

Wie oben bereits angesprochen werden die Kosten für Pflege grundsätzlich auf drei Schultern verteilt getragen.

Die KVG und auch die Gemeinden übernahmen hierbei Kosten für die Pflege. Das bedeutet, dass hier z. B. für Pflegepersonal, etwa für Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Wundversorgung etc. die Kosten getragen werden. Hierbei ist es unabhängig davon, ob man zu Hause oder in einem Pflegeheim ist. Die Kosten für die erforderliche Pflege werden von der KVG und den Gemeinden getragen.

Hierbei muss man für die Pflege in der Regel eine Eigenbeteiligung zahlen. Diese ist in der Schweiz auf 15,35 CHF/Tag, also ca. 500 Euro im Monat, gedeckelt. Diese unterscheidet sich je nach Kanton. Im Kanton Zürich etwa ist der Eigenanteil auf 7,65 CHF/Tag gedeckelt.

Weitere Kosten beachten

Zwar klingt es zunächst gut, dass die Pflegekosten übernommen werden und man lediglich eine maximale Eigenbeteiligung von 15,35 CHF/Tag hat, jedoch sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Denn die KVG und die Gemeinden übernehmen ausschließlich den pflegerischen Anteil. Das bedeutet, Kosten, die nicht mit der Pflege zusammenhängen, müssen zusätzlich selbst getragen werden.

So müssen etwa Kosten für die Unterkunft, etwas für das Pflegeheim selbst, hauswirtschaftliche Leistungen, wie Unterstützung beim Kochen, Putzen, Einkaufen etc. komplett privat bezahlt werden. Wenn die Leistungen der KVG, des Kantons und die Eigenbeteiligung nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken, kann es sein, dass man zusätzlich dazu noch sogenannte Ergänzungsleistungen erhält. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in der Schweiz ansässig ist und nicht in Österreich.

Damit Du nicht auf den hohen Kosten für die Pflege sitzen bleibst, kann der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Diese federt genau solche Kosten im Pflegefall ab.

Wenn Dich das Thema näher interessiert, beraten wir Dich gerne kostenlos zu dem Thema.

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Ohne Formular S1 (ehemals E106) keine Leistungen

Damit Du in Österreich Leistungen von der Schweizer Krankenkasse erhältst, ist es wichtig, dass Du das Formular S1 (ehemals E106) einreichst. Dadurch stellst Du sicher, dass die Schweiz die Kosten für die Pflege in Österreich übernimmt. Solltest Du dieses Formular nicht einreichen, bleibst Du in der Regel auf den Kosten sitzen.

Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger mit Krankenversicherung in Österreich

Wenn Du als Grenzgänger von Deinem Optionsrecht Gebrauch gemacht hast und in Österreich versichert bist, aber in der Schweiz arbeitest, sieht die Situation anders aus. Je nachdem, wie Du versichert bist, unterscheiden sich die Leistungen voneinander.

Gesetzlich in der ÖGK versichert

Denn wenn Du in Österreich krankenversichert bist, werden auch die Leistungen im Pflegefall von der österreichischen Seite übernommen. Dies gilt auch, wenn Du in der Schweiz arbeitest. Die Leistungen, die Du erhältst, richten sich hier nach dem österreichischen Bundespflegegeldgesetz.

In der Regel bekommst Du monatlich steuer- und sozialabgabenfrei je nach Pflegegrad (1 bis 7) ein bestimmtes Pflegegeld ausgezahlt:

  • Stufe 1: 200,80 €
  • Stufe 2: 370,30 €
  • Stufe 3: 577,00 €
  • Stufe 4: 865,10 €
  • Stufe 5: 1.175,20 €
  • Stufe 6: 1.641,10 €
  • Stufe 7: 2.156,60 €

Doch wie auch in der Schweiz werden nicht alle Pflegekosten von staatlicher Seite aus übernommen. Kosten für ein Pflegeheim, hauswirtschaftliche Unterstützung etc. müssen privat getragen werden.

Um sich gegen solche Kosten zu schützen, kann man eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen.

Privat in Österreich versichert

Wenn Du Dich als Grenzgänger vollständig privat in Österreich versichert hast, ist das Land, in dem Du arbeitest, also die Schweiz bzw. Liechtenstein, für die Leistungen im Pflegefall verantwortlich. Du würdest hier also dieselben Leistungen erhalten wie jemand, der als Grenzgänger in der Schweiz bzw. Liechtenstein krankenversichert ist.

Pflegeversicherung für Grenzgänger mit Krankenversicherung in Österreich
Pflegeversicherung für Grenzgänger in Österreich

Pflegeversicherung für Grenzgänger in Liechtenstein

Wenn Du als Grenzgänger in Liechtenstein arbeitest und in Österreich lebst, ist die Situation fast identisch mit der in der Schweiz.

Wenn Du über die OKP (obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung) versichert bist, ist Liechtenstein im Pflegefall für Dich verantwortlich.

Wie auch die Schweiz hat Liechtenstein keinen eigenen Zweig der Pflegeversicherung. Deshalb werden auch hier die Kosten auf drei Schultern verteilt getragen.

  • OKP (Krankenversicherung)
  • Gemeinden
  • Eigenanteil

Die Höhe der Selbstbeteiligung lässt sich hierbei nicht pauschal sagen, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist.

Wie Du vielleicht merkst, ist die Pflegeversicherung in der Schweiz und Liechtenstein beinahe identisch. Was die Leistungen betrifft, unterscheiden sich die beiden Länder kaum voneinander. Auch hier musst Du Leistungen mithilfe des Formulars S1 beantragen, da die OKG die Kosten für die Pflege in Österreich sonst nicht übernimmt. Wie auch in der Schweiz, musst Du viele Kosten, die nicht explizit mit der Pflege zusammenhängen, selbst übernehmen.

Pflegeversicherung für Grenzgänger in Liechtenstein
Pflegeversicherung für Grenzgänger in Liechtenstein

Welches Land ist bei einem Jobwechsel zuständig?

Solltest Du als Grenzgänger bereits Pflegeleistungen erhalten, etwa aus der Schweiz oder Liechtenstein, und Dich dazu entscheiden, den Job zu wechseln, etwa weil Dein gesundheitlicher Zustand Dir nur eine Teilzeitstelle ermöglicht und Du nicht mehr ständig pendeln möchtest, ändert sich auch etwas bei der Pflegeleistung.

Denn bei einem Jobwechsel, z. B. durch einen neuen Job in Österreich, bist Du in der ÖGK versichert und nicht mehr in der Schweiz bzw. in Liechtenstein. Dementsprechend sind auch nicht mehr diese Länder für Deine Pflegeleistungen zuständig, sondern die österreichische Gesundheitskasse.

Pflegender Angehöriger als Grenzgänger. Wer leistet in diesem Fall?

Egal, ob du der Gepflegte bist – also dein Ehepartner dich als Grenzgänger pflegt – oder ob du selbst deinen Ehepartner pflegst: In der Regel gilt fast immer dasselbe Prinzip. Das Land, in welchem der Pflegebedürftige krankenversichert ist, ist für die Leistungen im Pflegefall zuständig. Also wenn Du als Grenzgänger Deinen Ehepartner pflegst, ist hier die ÖGK zuständig. Wenn Du hingegen von Deinem Ehepartner gepflegt wirst und in der Schweiz bzw. Liechtenstein versichert bist, leisten diese Länder für Pflegeleistungen.

Wie Grenzgänger ihre Pflegeabsicherung optimieren können

Wie Du vielleicht gemerkt hast, reichen die Leistungen vom Staat, die Du im Pflegefall bekommst, in der Regel nicht aus. Oft muss man im Pflegefall einen großen Teil der Kosten selbst übernehmen, was einen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen kann.

Eine sinnvolle Ergänzung, die im Pflegefall einspringt und so hohe Kosten vermeidet, ist eine private Pflegezusatzversicherung. Diese entlastet Dich im Pflegefall finanziell. Denn gerade in einer so schwierigen Zeit, sind zusätzliche finanzielle Sorgen besonders schlimm. Gerne kannst Du Dich kostenlos zu dem Thema von einem unserer Experten beraten lassen.

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Zuständige Stellen und Formulare

Welche Stellen sind für Dich im Pflegefall verantwortlich und welche Formulare solltest Du beachten? Hier eine kurze Übersicht.

Österreich:

In Österreich sind folgende 2 Stellen für Dich im Pflegefall verantwortlich:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Die ÖGK kümmert sich um die Abwicklung von Sachleistungen im Wohnstaat.

PVA (Pensionsversicherung Österreich)

Die PVA ist für die Auszahlung vom Pflegegeld verantwortlich. Dort stellst Du auch den Antrag auf Pflegegeld.

Schweiz & Liechtenstein:

In der Schweiz und in Liechtenstein sind für Dich als Grenzgänger in der Regel die Krankenkassen zuständig. Behörden, wie die Fachstelle Betreuungs- & Pflegegeld (Liechtenstein) oder die AHV-Ausgleichskassen (Schweiz) sind meist nur relevant, wenn man in diesen Ländern auch ansässig ist.

Formular S1 (ehemals E106)

Wenn Du in der Schweiz oder Liechtenstein Pflegeleistungen erhältst, aber in Österreich wohnhaft bist, musst Du unbedingt dieses Formular berücksichtigen.

Mit dem Formular S1 stellst Du sicher, dass die Pflegeleistungen in Österreich von der Schweizer bzw. Liechtensteiner Krankenversicherung bezahlt werden. Wenn Du diesen Antrag nicht stellst, bleibst Du in der Regel auf den Kosten sitzen.

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