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Wenn Du in Österreich wohnst und planst, in der Schweiz oder Liechtenstein zu arbeiten, gibt es einiges zu beachten. In unserem Experten-Ratgeber für Grenzgänger haben wir alle wichtigen Punkte, die es für angehende Grenzgänger zu beachten gilt, zusammengefasst.
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Du bist ein Grenzgänger, wenn Du in Österreich lebst und mindestens einmal die Woche ins Ausland fährst, um in diesem Land für Deinen Arbeitgeber, der außerhalb Österreichs sitzt, zu arbeiten. Hierbei kehrst Du mindestens am Wochenende einmal zurück nach Österreich an Deinen Wohnort. Solltest Du für Deinen Arbeitgeber in Österreich einfach nur regelmäßig Dienstreisen ins Ausland unternehmen, giltst Du nicht als Grenzgänger.
Vor allem für Österreicher aus den westlichen Bundesländern sind die Schweiz und Liechtenstein attraktive Arbeitsmärkte. Neben dem monetären Aspekt liegt das auch an der geografischen Nähe und an den kulturellen Gemeinsamkeiten.
Vorarlberg und auch Tirol grenzen direkt an die Schweiz und an Liechtenstein. Durch die gut ausgebauten Autobahnen und Bahnverbindungen ist der Arbeitsplatz für viele Grenzgänger aus diesen Regionen deshalb in der Regel weniger als 30 Minuten entfernt. Auch Bildungssysteme und Berufsqualifikationen in Österreich sind mit denen in der Schweiz und Liechtenstein vergleichbar, was Berufseinstieg und Anerkennung erleichtert.
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Wenn Du als Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeiten möchtest, musst Du einige formale Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Dokumente beantragen.
Du musst Deinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Wenn Du z.B. eine Wohnung oder ein Hotelzimmer in der Schweiz bzw. Liechtenstein hast, um nicht jeden Tag zu pendeln, ist es wichtig, dass Du mindestens einmal die Woche zurück nach Österreich fährst, weil Du sonst unter Umständen nicht als Grenzgänger anerkannt wirst.
Um in der Schweiz als Grenzgänger zu arbeiten, benötigst Du eine sogenannte Grenzgängerbewilligung G, auch Ausweis G genannt. Hierbei kümmert sich Dein Arbeitgeber in der Schweiz um die Beantragung bei den schweizerischen Behörden. Du musst hierbei also nicht selbst tätig werden.
Ähnlich wie in der Schweiz musst Du auch in Liechtenstein eine Grenzgängermeldebestätigung beantragen. Die GMB kannst Du ganz einfach online über das Serviceportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung beantragen.
Wichtig: Wenn Du in Liechtenstein arbeitest, musst Du Deine Beschäftigung spätestens 10 Tage nach dem Stellenantritt beim Ausländer- und Passamt melden. Dein Arbeitgeber ist dafür nicht zuständig.
Eine österreichische Berufsausbildung oder Studium genießen in Liechtenstein und auch in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Besonders bestimmte Branchen sind hierbei sehr gefragt.
Eine der wohl gefragtesten Branchen nicht nur als Grenzgänger, sondern überall sind Berufe im Gesundheitswesen. Hier ist vor allem die Nachfrage nach Pflegeberufen enorm hoch.
Auch als Handwerker oder auf dem Bau ist man als Österreicher in der Schweiz und Liechtenstein stark nachgefragt. Hier muss man jedoch beachten, dass die Nachfrage durch die saisonalen Schwankungen stark variieren kann.
Gerade im Grenzgebiet sitzen viele namhafte Industrieunternehmen, wie z.B. die HILTI AG, Ivoclar Vivadent oder die Leica Geosystems AG, um nur ein paar Beispiele zu nennen, die regelmäßig auf der Suche nach qualifizierten Ingenieuren sind.
In der Schweiz und Liechtenstein ist das Finanzwesen sehr stark verbreitet. Hier suchen Banken, Vermögensverwaltungen, Versicherungen etc. regelmäßig nach Fachkräften aus dieser Branche.
Wie auch in der Baubranche ist die Nachfrage gerade in der Winter- und Sommersaison sehr hoch. Deshalb suchen viele Arbeitgeber aus der Schweiz und Liechtenstein temporäre Verstärkung für Bereiche wie z.B. Küche, Housekeeping, Wellness & Spa, Veranstaltungsmanagement und vieles mehr.
Damit Du einen besseren Überblick darüber bekommst, wie viel Du in welcher Branche in Liechtenstein bzw. der Schweiz verdienen kannst, haben wir Dir vom Amt für Statistik in Liechtenstein eine Übersicht über die verschiedenen Gehälter je nach Branche vorbereitet.
Besonders in den Branchen Erziehung, Steuerberatung und Finanzen/Versicherungen sind die Löhne überdurchschnittlich hoch.
Empfehlenswerte Portale, um einen Job als Grenzgänger zu finden, sind z. B.
Viele Unternehmen suchen aktiv in der Grenzregion nach österreichischen Fachkräften. Hier lohnt sich nicht nur die Suche im Internet, sondern auf Jobmessen in Tirol und Vorarlberg oder bei Personalvermittlungen, die sich auf Grenzgänger für die Schweiz und Liechtenstein spezialisiert haben.
Ob Du eine spezielle Zulassung benötigst, um als Grenzgänger in der Schweiz oder Liechtenstein zu arbeiten, hängt sehr stark von dem Beruf ab, den Du ausüben möchtest. In reglementierten Berufen ist eine vorherige Anerkennung Deiner Qualifikation notwendig.
Reglementierte Berufe sind z.B.:
Ob Dein Beruf in der Schweiz reglementiert ist, kannst Du ganz einfach über die diese Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz herausfinden.
Wenn Du in Bereichen wie Verwaltung, Marketing, Bürotätigkeiten etc., die keine Reglementierung benötigen, in der Schweiz ausüben möchtest, ist eine Anerkennung der Qualifikationen in der Regel nicht erforderlich. Hier kannst Du einfach, nachdem Du Deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, anfangen zu arbeiten.
Weil die Schweiz neben Deutschland, Österreich und Liechtenstein auch noch an Frankreich und Italien grenzt, gibt es in der Schweiz vier offizielle Amtssprachen. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wobei Rätoromanisch lediglich in Graubünden von ca. 35.000 Menschen gesprochen wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr Sprachen man spricht, desto besser sind die Chancen auf einen Job als Grenzgänger.
Trotzdem reicht es in den meisten Berufen, Hochdeutsch zu reden. Die Sprache bei offiziellen Dokumenten, der Verwaltung und Behörden ist hochdeutsch. Auch bei großen Konzernen, Banken und Versicherungen ist Hochdeutsch die gängige Sprache.
In bestimmten Branchen wie z.B. der Tourismusbranche oder auch im Handwerk kann es sein, dass Du öfter mit Schweizerdeutsch konfrontiert sein wirst. Eine Pflicht, Schweizerdeutsch zu sprechen, gibt es in der Regel jedoch nicht.
Wenn Du ein besseres Verständnis für Schweizerdeutsch bekommen möchtest, kannst Du z.B. Podcasts oder Radiosendungen aus der Schweiz hören.
Einer der größten Anreize in der Schweiz bzw. in Liechtenstein zu arbeiten ist das vergleichsweise hohe Lohnniveau. So ist das Lohnniveau in der Schweiz laut OECD mit 87.500 Euro brutto pro Jahr (ca. 7.300 Euro pro Monat) und 72.000 Euro netto pro Jahr (ca. 6.000 Euro pro Monat) das höchste unter allen ausgewählten OECD-Ländern.
Besonders im Vergleich mit Österreich, welches mit einem Lohnniveau von ca. 50.000 Euro brutto pro Jahr nur auf Platz 12. rankt.
Auch in Liechtenstein sind die Löhne im Vergleich zum Nachbarn aus Österreich überdurchschnittlich hoch. Im Durchschnitt liegt auch hier der Lohn bei ca. 7.000 CHF brutto pro Monat.
Auch wenn der Brutto- und auch Nettolohn anfangs sehr gut aussieht, hat man als Grenzgänger nicht das Privileg, ausschließlich in der Schweiz bzw. Liechtenstein Steuern zu zahlen. Das bedeutet, dass der Nettolohn in der Schweiz, bzw. in Liechtenstein nicht gleich der Nettolohn in Österreich ist.
Wenn Du erfahren willst, wie viel Netto Dir als Grenzgänger wirklich von Deinem Brutto bleibt, dann kannst Du das ganz einfach über unseren Brutto-Netto-Rechner berechnen.
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Zwar ist das hohe Lohnniveau sehr verlockend, jedoch muss man als Österreicher bedenken, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz und auch in Liechtenstein entsprechend höher sind als in Österreich. Der Preisniveauindex des Bundesamtes für Statistik in der Schweiz, welcher zeigt, wie teuer ein anderes Land im Vergleich zur Schweiz ist, liegt in der Schweiz bei bei 158,4, während Österreich bei 113,3 liegt. Im Vergleich dazu liegt Tschechien bei 84,6.
Auch laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz 51 % höher als in Deutschland.
Deshalb ist es wichtig, wenn Du planst, in der Schweiz zu arbeiten, dass Kosten wie Unterkunft oder Verpflegung ans schweizerische Preisniveau angepasst sind.
Gerade weil das Preisniveau in der Schweiz deutlich höher als in Österreich ist, ist es schwer, für jemanden, der noch nie in der Schweiz gearbeitet hat, das richtige Gehalt zu finden. Hierbei kann der Preisniveauindex helfen, das passende Gehalt zu berechnen.
Beispiel: Du hast eine neue Arbeitsstelle bei der XYZ AG angenommen und wirst künftig in der Schweiz arbeiten. Mit Deinem Arbeitgeber vereinbarst Du, dass die Höhe Deines Bruttolohnes, den Du in Österreich bekommen hast, dem Schweizer Preisniveau angepasst wird.
In Österreich hast Du ein Gehalt von umgerechnet 5.000 CHF erhalten. Um das jetzt an das Schweizer Preisniveau anzupassen, dividierst Du die österreichische Lohnsumme durch das österreichische Preisniveau und anschließend multiplizierst Du es mit dem Schweizer Preisniveau.
Wichtig: Das Gehalt variiert von Branche zu Branche und eine solche Rechnung soll nur dazu dienen, Dir einen groben Überblick zu verschaffen.
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Wenn Du als Grenzgänger in Liechtenstein oder der Schweiz arbeitest, aber in Österreich wohnst, bist Du nach Grenzgängerregelung laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Österreich und nicht in Deinem Arbeitsland einkommensteuerpflichtig. Gerade beim Thema Quellensteuer muss man jedoch aufpassen, weil es hier zwischen der Schweiz und Liechtenstein Unterschiede gibt.
Die Quellensteuer ist eine Form der Lohnsteuer, welche Dir direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen wird und von Deinem Arbeitgeber an Dein in österreichisch zuständiges Finanzamt abgeführt wird.
Wer als Grenzgänger in Liechtenstein arbeitet, muss immer Quellensteuer bezahlen. Hierbei ist die Quellensteuer ein allgemeiner Prozentsatz von Deinem Bruttolohn. Zurzeit zahlt man als Grenzgänger in Liechtenstein ca. 4 % Quellensteuer auf sein Bruttogehalt.
Hierbei musst Du die Quellensteuer wie oben bereits erwähnt nicht selbst überweisen, sondern wird diese von Deinem Arbeitgeber einbehalten und an das österreichische Finanzamt übermittelt.
In der Schweiz musst Du als Grenzgänger, anders als in Liechtenstein, nicht immer Quellensteuer bezahlen. Wenn Du in der Schweiz arbeitest, gibt es bestimmte Voraussetzungen, wann Du Quellensteuer bezahlen musst.
In der Schweiz fällt für Dich als Grenzgänger nur die volle Quellensteuer an, wenn Du unter der Woche in der Schweiz lebst. Also zum Beispiel eine Wohngemeinschaft hast, in einer eigenen Wohnung lebst oder in einem Hotel wohnst.
Wenn Du also nur am Wochenende nach Österreich zurückfährst, musst Du die volle Quellensteuer in der Schweiz bezahlen.
Wenn Du hingegen in der Schweiz arbeitest und täglich oder regelmäßig nach Österreich zurückfährst – also nicht nur am Wochenende, musst Du nur einen reduzierten Quellensteuersatz in der Schweiz bezahlen. Dieser beträgt 4,5 % von Deinem Bruttoeinkommen.
Wichtig: In einigen Fällen kann die Steuerbehörde in der Schweiz einen Nachweis verlangen, dass Du auch wirklich regelmäßig nach Hause fährst. (z. B. Fahrtenbuch, Zugtickets etc.)
In der Schweiz beträgt die Quellensteuer für Grenzgänger zwischen 4,5 % und 8 % des Bruttolohns. Anders als Liechtenstein ist die Höhe der Quellensteuer von folgenden Faktoren abhängig:
Keine Sorge, als Grenzgänger bist Du wie bereits erwähnt in Österreich einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass auch nur der Staat Österreich für Deine Versteuerung zuständig ist.
Da die einbehaltene Quellensteuer ja bereits an Dein zuständiges Finanzamt übermittelt wurde, wird die Quellensteuer auch bei Deiner Einkommensteuererklärung in Österreich berücksichtigt.
Bei der Einkommenssteuererklärung musst Du diese über das Formular L1i angeben. Dadurch stellst Du sicher, dass Dein Einkommen nicht doppelt besteuert wird.
Ja. Dazu bist Du sogar verpflichtet. Als Grenzgänger mit einer Beschäftigung im Ausland wird Dir im Gegensatz zu einer Tätigkeit in Österreich die Lohnsteuer nicht automatisch abgezogen. Als Grenzgänger bist Du selbst dafür verantwortlich, Deine Einkommenssteuer in Österreich zu bezahlen.
Als Grenzgänger musst Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben und Deine Einkünfte, die Du im Ausland verdient hast, dem Finanzamt mitteilen.
Wenn Du Fragen zum Thema Besteuerung als Grenzgänger hast, helfen wir Dir in einem kostenlosen Erstgespräch gerne weiter. Durch unsere Zusammenarbeit mit einer der größten Steuerkanzleien in Vorarlberg profitieren wir von umfangreicher fachlicher Expertise.
Sowohl in Österreich, der Schweiz als auch in Liechtenstein hast Du die Pflicht, Dich krankenversichern zu lassen. Du kannst Deine Versicherung in dem Land abschließen, in dem Du wohnst (Österreich), oder in dem Land, wo Du arbeitest (Schweiz, Liechtenstein). Das ist Dein Wahlrecht als Grenzgänger. Du musst Dich nicht in der Schweiz bzw. Liechtenstein und Österreich versichern, sondern lediglich in einem der Länder Deine Krankenversicherung abschließen.
Als Grenzgänger kannst Du Dir nicht nur aussuchen, in welchem Land Du Dich versichern lassen möchtest. Auch musst Du Dich nicht gesetzlich in Österreich versichern lassen. Wenn Du das möchtest, kannst Du Dich vollständig privat krankenversichern. Das hat meist neben dem geringeren Preis auch den Vorteil, dass Du Zugriff auf die beste medizinische Versorgung erhältst.
Dein Optionsrecht musst Du innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn Deiner neuen Beschäftigung ausüben (Beginn laut Arbeitsvertrag). Also beantragen, dass Du Dich von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt. Dadurch steht Dir frei, ob Du Dich in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein versichern möchtest und ob Du eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben möchtest. Hierbei solltest Du am besten bereits vor Beginn Deiner Arbeit richtig krankenversichert sein, um so alle Risiken im Krankheitsfall abzudecken.
Wenn Du diese Frist verstreichen und Dich nicht befreien lässt, bekommst Du automatisch eine gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz bzw. Liechtenstein zugewiesen. Abhängig davon, in welchem Land Du arbeitest. Zudem erlischt Dein Optionsrecht und Du kannst es erst wieder unter bestimmten Umständen ausüben.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung (KVG) zwar gesetzlich verpflichtet, jedoch musst Du diese privat organisieren und vom Netto bezahlen. Der Beitrag ist dabei unabhängig vom Einkommen und variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Wichtig: Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Du 100 % der Beiträge in der Schweiz selbst bezahlen musst.
In Liechtenstein kannst Du Dich über die OKP gesetzlich krankenversichern. Hierbei wird Dir die Krankenversicherung direkt von Deinem Lohn abgezogen und der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Die Höhe des Beitrages ist unabhängig vom Verdienst und eine vom Staat festgelegte Summe.
Eine Gemeinsamkeit beider Länder ist ein Franchise-System, d.h., dass Du im Falle einer Behandlung einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen musst. Die Höhe der Franchise kannst Du anpassen. Je höher Deine Selbstbeteiligung, desto niedriger Dein monatlicher Beitrag in der Schweiz bzw. Liechtenstein.
In Österreich hast Du zwei Möglichkeiten, Dich zu versichern. Freiwillig gesetzlich, oder privat.
Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Deinem Alter und Deinem Gesundheitszustand und ist nicht abhängig vom Einkommen.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zahlst Du Deinen Beitrag abhängig von Deinem Einkommen. Aktuell beläuft sich der Beitragssatz 2025 auf 7,55 % vom Bruttogehalt. Der Beitrag ist jedoch gedeckelt. Maximal zahlst Du 526,79 Euro pro Monat für die Krankenversicherung.
Wenn Du mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung haben möchtest, findest Du hier einen ausführlichen Artikel dazu.
Gerade weil das Thema der Krankenversicherung für Grenzgänger sehr komplex ist, solltest Du Dich vor dem Abschluss unbedingt beraten lassen. Denn die Wahl der falschen Krankenversicherung kann Dich viel Geld kosten.
Neben der Krankenkasse musst Du als Grenzgänger auch beim Thema Sozialversicherungen Besonderheiten beachten. In welchem Land Du versichert bist, wie das Pensionssystem funktioniert und wo Du Dich im Falle einer Arbeitslosigkeit meldest, haben wir hier zusammengefasst.
Als Grenzgänger zahlst Du Deine Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz bzw. in Liechtenstein. Das betrifft Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
In Liechtenstein und der Schweiz bist Du automatisch über Deinen Arbeitgeber gegen Unfälle und auch Invalidität abgesichert. Jedoch decken diese Versicherungen nur eine Grundversorgung ab, weshalb es empfehlenswert ist, sich zusätzlich privat zu versichern, um sich so bestmöglich gegen einen Verdienstausfall zu schützen.
Als Grenzgänger bist Du automatisch in der 2. Säule (Pensionskasse) versichert, wenn Dein Einkommen über der Mindestgrenze liegt (CH: ca. 22.050 CHF/Jahr).
Die 2. Säule wird über Deinen Arbeitgeber abgewickelt.
Ein Teil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen, ein anderer vom Arbeitgeber beigesteuert.
In Liechtenstein gelten ähnliche Regeln über die Freiwillige Pensionsversicherung (FLPK).
Dank der EU-Verordnung 883/2004 werden alle zurückgelegten Versicherungszeiten in den EWR-Staaten sowie der Schweiz und Liechtenstein für Deine österreichische Pensionsberechnung angerechnet.
Wenn Du dauerhaft nach Österreich zurückkehrst, kannst Du die Pensionsleistungen aus der Schweiz bzw. Liechtenstein auf einem sogenannten Freizügigkeitskonto bzw. einer Freizügigkeitspolice parken. Hierbei kannst Du bis zur Pensionierung nicht auf das Geld zugreifen und es wird verzinslich angelegt.
Gerade wenn Du in Österreich in Pension gehst und das Schweizer Gehalt gewohnt bist, kann es sich für Dich wie ein großer Rückschritt anfühlen. Damit sich Deine Pension in Österreich an Dein Lohnniveau in der Schweiz anpasst, solltest Du neben der gesetzlichen Pension zusätzlich eine private Altersvorsorge haben. So stellst Du sicher, dass Du im Alter einen würdevollen Ruhestand geniesst.
Wenn Du als Grenzgänger in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitest und in Österreich wohnst, musst Du Dich im Falle eines Jobverlustes in der Regel in Österreich arbeitslos melden.
Du bist zwar über Deinen Schweizer, bzw. Liechtensteiner Arbeitgeber automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert, musst Dir jedoch keine Sorgen um Leistungen machen. Zwar fließen Deine Beiträge in das dortige System, trotzdem bekommst Du Deine Leistungen von der österreichischen AMS-Stelle.
Wichtig: Du musst Dich aktiv bei der AMS-Stelle arbeitslos melden, um Leistungen zu erhalten.
Weil der Arbeitsmarktservice in Österreich für Dich zuständig ist, wird Dein Arbeitslosengeld über eine sogenannte “fiktive Bemessung” auch entsprechend an österreichische Verhältnisse angepasst.
Beispiel: Du arbeitest als Pflegefachkraft in der Schweiz und erhältst einen Lohn von ca. 6.000 CHF brutto (ca. 6.200 Euro). Eine Pflegekraft in Österreich würde jedoch z.B. nur 3.200 Euro brutto bekommen. Entsprechend bemisst sich Dein Arbeitslosengeld auf Basis dieser 3.200 Euro und nicht auf Basis Deines Schweizer Gehaltes.
Wichtig: Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Karenzgeld, Notstandshilfe u.ä. kannst Du in der Regel auch als Grenzgänger beantragen.
Die Sozialabgaben, die Du in der Schweiz oder Liechtenstein zahlst, kannst Du unter Umständen nicht vollständig von der Steuer absetzen. So kannst Du z.B. Beiträge zur Pension nur in der Höhe, wie Du sie auch in Österreich zahlen würdest, absetzen. Auch Deine Krankenversicherung kannst Du maximal zum Betrag der ÖGK steuerlich geltend machen.
Die Sozialabgaben, die Du in der Schweiz oder Liechtenstein zahlst, kannst Du nur zum Teil von der Steuer absetzen. Deine Beiträge zur Sozialversicherung kannst Du in der österreichischen Einkommenssteuererklärung in einer Höhe ansetzen, wie sie vergleichbar in Österreich wäre. Also Beiträge zur Pension z.B. in der Höhe, wie Du sie auch in Österreich zahlen würdest.
Wichtig: Weil die Unfallversicherung in Österreich vom Arbeitgeber gezahlt wird, kannst Du die Beiträge nicht von der Steuer absetzen.
Wenn Du als Grenzgänger arbeitest, gibt es gerade beim Thema Arbeitsrecht große Unterschiede im Vergleich zu Österreich.
Gerade, weil Gewerkschaften in der Schweiz und Liechtenstein eine weniger große Rolle spielen als in Österreich, ist das Arbeitsrecht in der Schweiz häufig vorteilhaft für den Arbeitgeber ausgelegt.
Es gibt kaum flächendeckende Tarifverträge, weshalb der Arbeitgeber hier große Freiheiten genießt, den Vertrag zu gestalten. So hat man in der Schweiz lediglich vier Wochen im Jahr gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Auch beim Mutterschutz und der Elternzeit ist es in der Schweiz anders geregelt als in Österreich.
In der Schweiz hat man lediglich 14 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Seit 2021 gibt es in der Schweiz zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Hierbei wird jedoch nur 80 % vom Gehalt übernommen. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.
Wichtig: Zwar sind viele Arbeitgeberrechte, die in Österreich Standard sind, in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt, jedoch gibt es viele Arbeitgeber, die Themen wie etwa Elternzeit u.ä. freiwillig anbieten. Deshalb ist es wichtig, vor Arbeitsbeginn den Arbeitsvertrag gründlich zu studieren.
Solange Du und Deine Kinder in Österreich leben, ist es in der Regel so, dass sie dort auch zur Schule bzw. in den Kindergarten gehen.
In Österreich sind Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 Euro/Jahr und Kind steuerlich absetzbar, solange Dein Kind unter 10 Jahren ist. Auch der Kinderfreibetrag von 450 Euro/Jahr findet Anwendung. Das gilt auch für Dich als Grenzgänger. Wichtig dabei ist, dass Du Dein Einkommen in Österreich versteuerst.
In der Familienversicherung der ÖGK kannst Du Deine Familie kostenfrei mitversichern. Hierbei kommt es jedoch auf bestimmte Faktoren an.
Wenn Dein Partner in Österreich arbeitet, kannst Du Deine Kinder in der ÖGK über die Familienversicherung Deines Partners kostenlos mitversichern. Das geht auch, wenn Du z.B. privat versichert bist.
Wenn lediglich Du erwerbstätig bist und Dein Partner nicht, kannst Du Deine Kinder und Deinen Partner nur kostenlos familienversichern, wenn Du in Österreich freiwillig gesetzlich versichert bist.
Weil Du als Grenzgänger in der Regel täglich pendelst, ist es wichtig, sich davor Gedanken zu machen, welche Möglichkeiten Du nutzen möchtest. Welches Verkehrsmittel für Dich das Beste ist, ist natürlich immer von der Situation abhängig.
Ein Zug kann super sein, wenn Du in einer großen Stadt wie Feldkirch oder Dornbirn wohnst. Die Züge sind sehr gut getaktet und es gibt hervorragende Angebote, die speziell für Grenzgänger gemacht sind. Jedoch bist Du hier an die Zugverbindungen gebunden, was Deine Flexibilität einschränkt.
Gerade wenn Du auf dem Land wohnst, bist Du wahrscheinlich auf das Auto angewiesen. Du hast zwar mehr Flexibilität, jedoch treiben Aspekte wie Treibstoff, Vignette und Verschleiß die Kosten in die Höhe. Auch die tägliche Parkplatzsuche und das selbstständige Fahren können auf Dauer belastend sein.
Fahrgemeinschaften sind eine oft unterschätzte Möglichkeit, als Grenzgänger zu pendeln. Diese Variante ist umweltfreundlicher und kostengünstiger als das eigene Auto. Jedoch ist man hier sehr auf seine Kollegen angewiesen, weshalb man hier definitiv weniger flexibel als mit dem eigenen Auto ist.
Wichtig: In Vorarlberg, Tirol und Salzburg ist die Infrastruktur für Pendler relativ gut ausgebaut. Jedoch bist Du nicht der einzige Grenzgänger, weshalb Du gerade während der Stoßzeiten bei Grenzübergängen wie Feldkirch–Tisis, Lustenau–Au oder Höchst–St. Margrethen mit Stau rechnen musst.
Ja, in der Regel kannst Du als Grenzgänger das Pendeln mit dem Auto in Deiner Einkommenssteuererklärung über die Pendlerpauschale und den Pendlereuro absetzen.
Wenn Du wissen möchtest, wie hoch die Pendlerpauschale ist, kannst Du das über den Pendlerrechner des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen herausfinden.
Weil wir uns auf die Beratung von Grenzgängern spezialisiert haben, können wir echte Erfahrungsberichte geben und auch die unschönen Seiten als Grenzgänger beleuchten.
Neben dem täglichen Pendeln, ist einer der größten Nachteile, dass der soziale Alltag oft „in zwei Welten“ stattfindet: Job in der Schweiz, Leben in Österreich. Auch die bürokratischen Hürden wie Krankenversicherung, Einkommensteuererklärung und andere Sozialversicherungen machen es gerade am Anfang schwer, Grenzgänger zu sein.
Wenn man das jedoch gut organisiert und sich rechtzeitig über alle nötigen Dinge informiert, empfinden viele unserer Kunden die Arbeit als Grenzgänger sehr lohnenswert.
Weil wir uns als Versicherungsmakler auf Grenzgänger spezialisiert haben, geben wir neben der Beratung auch Tipps aus der Praxis, wie man das Leben als Grenzgänger gut planen kann.
Weil gerade die bürokratischen Hürden als Grenzgänger so hoch sind, helfen wir Dir als unabhängige Versicherungsmakler, Dich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden.
Als unabhängige Versicherungsmakler bieten wir Dir Unterstützung in folgenden Bereichen:
Arbeiten in der Schweiz oder in Liechtenstein bietet viele Vorteile: höhere Gehälter, stabile Wirtschaft, gute Pensionen. Doch gibt es auch eine Kehrseite der Medaille.
Deshalb solltest Du die Entscheidung nicht allein vom Gehalt abhängig machen, sondern die Gesamtsituation bewerten.
Viele Grenzgänger aus Vorarlberg, Tirol oder dem Salzburger Raum erzählen uns, dass sich der Schritt finanziell wie persönlich nachhaltig für sie gelohnt hat.
Eines ist jedoch sicher: Egal, ob Du einen Job in der Schweiz oder Liechtenstein annimmst, wir helfen Dir bei allen Fragen bei allen Fragen rund um das Thema Grenzgänger. Und finden in einem kostenlosen Beratungsgespräch gemeinsam die Versicherungen, die zu 100 % zu Dir und Deiner Situation passen.
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