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Wer in Österreich lebt und in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitet, gilt als Grenzgänger. Doch wie ist das mit der medizinischen Versorgung? Welches Land ist für die Versorgung im Krankheitsfall zuständig? Welche Versicherungen sind möglich? Und welche Krankenversicherung ist am sinnvollsten? Diese und weitere Fragen klären wir hier.
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Bevor wir hier eine eigene Definition zum Thema Grenzgänger schreiben, zitieren wir einfach die Definition eines Grenzgängers, wie ihn die Österreichische Gesundheitskasse definiert:
Wer also in Österreich lebt und mindestens einmal pro Woche ins Ausland fährt, um für seinen dort ansässigen Arbeitgeber zu arbeiten, gilt als Grenzgänger. Wenn Du regelmäßig Dienstreisen ins Ausland tätigst, giltst Du nicht als Grenzgänger.
Wenn Du in der Schweiz als Grenzgänger arbeiten willst, benötigst Du eine Bewilligung G. Diese wird Dir von den Behörden in der Schweiz ausgestellt. In der Schweiz kümmert sich Dein Arbeitgeber hierbei um die Beantragung.
Wenn Du in Liechtenstein als Grenzgänger arbeiten möchtest, benötigst Du eine Grenzgängermeldebestätigung (GMB). Die GMB kannst Du ganz einfach online über das Serviceportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung beantragen. Dein Arbeitgeber kümmert sich hierbei nicht um die Beantragung, sondern musst Du diese als Arbeitnehmer spätestens 10 Tage nach dem Stellenantritt selbst beantragen.
Wenn Du für ein Unternehmen in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitest, jedoch diese Tätigkeit vollständig im Homeoffice durchgeführt wird, giltst Du nicht als Grenzgänger. Dein Arbeitsort ist das Homeoffice und damit Österreich, auch wenn Du für ein Unternehmen in einem anderen Land arbeitest. Das bedeutet, dass Du in Österreich krankenversicherungspflichtig bist.
In Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Du in jedem dieser Länder die Pflicht hast, eine Krankenversicherung abzuschließen. Du kannst Deine Versicherung in dem Land abschließen, wo Du wohnst (Österreich), oder in dem Land, wo Du arbeitest (Schweiz, Liechtenstein). Das ist Dein Wahlrecht als Grenzgänger.
Wichtig: Zwischen den Krankenversicherungen der einzelnen Länder gibt es große Unterschiede, was die Leistungen, Preise und allgemeine Regeln betrifft. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Du Dich von einem Experten zu dem Thema beraten lässt, um so teure Fehler zu vermeiden.
Als Grenzgänger genießt Du in Österreich einen besonderen Status. Nicht nur hast Du das Optionsrecht, also ein Wahlrecht, in welchem Land Du Dich versichern möchtest. Auch gibt es keine Pflicht, Dich gesetzlich in Österreich zu versichern. Auf Wunsch kannst Du Dich vollständig privat versichern. Ein Privileg, welches nur die wenigsten Österreicher genießen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten.
Ob Du Dich in Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein versichern lassen möchtest und ob Du privat oder gesetzlich versichert sein willst, musst Du innerhalb der ersten 3 Monate Deiner neuen Erwerbstätigkeit beantragen.
Solltest Du Dich nicht innerhalb dieser Frist von der Krankenversicherung befreit haben, wirst Du automatisch einer gesetzlichen Krankenkasse in Deinem Arbeitsland zugewiesen. Dein Optionsrecht erlischt.
Wichtig: Am besten solltest Du den Aspekt der Krankenkasse bereits vor dem Beginn Deiner neuen Arbeit geklärt haben und Dich richtig krankenversichern. Jedoch ist es wichtig, keine vorschnelle Entscheidung zu treffen. In unserer unabhängigen und kostenlosen Beratung klären wir Dich über alle wichtigen Punkte zum Thema der Krankenversicherung auf und üben dabei weder Verkaufs- noch Zeitdruck aus. Damit Du die bestmögliche Entscheidung treffen kannst.
Wie bereits angesprochen hast Du die Wahl, Dich entweder in Österreich versichern zu lassen, oder in dem Land, in dem Du arbeitest. Hierbei hast Du die Wahl zwischen verschiedenen Optionen.
Welche der folgenden Optionen sich für Dich lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Im Folgenden erklären wir alle Optionen und arbeiten die Vor- und Nachteile heraus. Unten findest Du zusätzlich eine einfache Grafik mit allen Vor- und Nachteilen.
In Liechtenstein berechnet sich der Beitrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) (vergleichbar mit der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung) nicht abhängig vom Gehalt, sondern, ist die Prämie jedes Jahr pauschal pro Person, unabhängig von Einkommen oder Alter festgelegt.
Durchschnittlich belaufen sich die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung laut Liechtensteiner Krankenkassenverband für einen Erwachsenen auf 347,00 CHF pro Monat. (Quelle)
Der Beitrag für die OKP wird wie auch in Österreich direkt vom Lohn abgezogen. Das bedeutet, dass mit Deinen Bruttobezügen auch Deine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Hierbei wird wie auch in Österreich die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber übernommen, wenn Du in Liechtenstein arbeitest. Also 173,50 CHF.
Anders als in Österreich gibt es in Liechtenstein und auch in der Schweiz eine Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten. Das bedeutet, dass man im Leistungsfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss. In Liechtenstein beläuft sich die kleinste Franchise auf 900 CHF pro Jahr.
Einen Tarif ohne Franchise gibt es nicht. Die Selbstbeteiligung ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt in Liechtenstein zwischen 900 und 4.000 CHF für Erwachsene Arbeitnehmer.
Die Selbstbeteiligung kann man jedes Jahr anpassen. Eine höhere Selbstbeteiligung führt dazu, dass der Beitrag sinkt.
Wenn Du als Grenzgänger in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versichert bist und Dich in Österreich behandeln lässt, gibt es dabei einiges zu beachten. Solltest Du hier bestimmte Sachen nicht beachten, kann es für Dich schnell teuer werden.
Sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen in Österreich müssen von Ärzten oder Therapeuten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der OKP haben. Das bedeutet, dass nicht alle Ärzte in Österreich automatisch von der OKP anerkannt sind. Solltest Du Dich nicht von einem Vertragsarzt behandeln lassen, gibt es keine Kostenübernahme der OKP und Du zahlst die gesamten Kosten selbst.
Mit der erweiterten OKP (eOKP) bieten die Liechtensteiner Krankenversicherungen eine Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz zu erweitern. Diese Erweiterung beinhaltet, dass man nicht nur bei Vertragsärzten und -Spitälern behandelt werden kann, sondern auch bei Nicht-Vertragsärzten. Die Erweiterung ist freiwillig und kostet monatlich:
Wichtig: Solltest Du einen Unfall oder Notfall haben und nicht über die eOKP verfügen, kannst Du Dich auch von Nicht-Vertragsärzten behandeln lassen. Hierbei werden jedoch nur die Kosten bis zum doppelten FL-Tarif übernommen. Häufig hat man hier noch eine Eigenbeteiligung
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Auch in der Schweiz gibt es im Vergleich zu Österreich große Unterschiede, was die Krankenversicherung betrifft. So gibt es in der Schweiz zwei Systeme. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG), das die Grundsicherung in der Schweiz widerspiegelt. Und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das wie eine Zusatzversicherung agiert.
Wenn man die Option wählt, sich in der Schweiz zu versichern, ist die KVG eine Pflichtversicherung, während die VVG eine freiwillige Versicherung ist, um den Schutz der KVG zu erweitern.
Anders als in Österreich ist der Beitrag der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen, sondern von folgenden Faktoren:
Abhängig davon, in welchem Kanton man wohnt, unterscheiden sich die Beiträge der Krankenkasse. Als Grenzgänger hat man eine besondere Prämienregion, weil man in Österreich wohnt und nicht in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es derzeit 37 zugelassene Krankenkassen, die die KVG anbieten (z. B. CSS, Helsana, Groupe Mutuel etc.). Jede dieser Kassen legt ihre Prämien selbst fest. Die Prämienunterschiede der einzelnen Kassen der KVG unterscheiden sich deutlich voneinander. Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Versicherung liegt bei teils über 100 CHF/Monat. Ein Vergleich ist hier also definitiv lohnenswert.
Wie auch in Liechtenstein, gibt es auch bei der KVG in der Schweiz ein Franchise. Dieser unterscheidet sich kaum vom Selbstbehalt in Liechtenstein. In der Schweiz kann man die Franchise wie auch in Liechtenstein individuell anpassen. So kann man zwischen einer Franchise von 300 CHF bis hin zu 2.500 CHF pro Jahr wählen.
Ein höherer Selbstbehalt führt zu einem niedrigeren Beitrag der KVG. Jedoch muss man im Leistungsfall auch den vollen Selbstbehalt zahlen.
Anders als in Österreich und Liechtenstein werden Deine Krankenkassenbeiträge zur KVG nicht von Deinem Bruttolohn abgezogen. Die Beiträge müssen komplett aus Deinem Nettolohn bezahlt werden. Zudem musst Du die Beiträge in der Schweiz zu 100 % selbst übernehmen. Eine Beteiligung von Arbeitgeberseite gibt es nicht.
Wie auch in Liechtenstein gibt es in der Schweiz einiges zu beachten, wenn man in der KVG versichert ist und sich in Österreich behandeln lassen möchte.
Wenn Du Dich in Österreich stationär oder ambulant behandeln lassen möchtest (z.B. Arzttermine, OPs, Therapien etc.), musst Du Dir vorher eine schriftliche Genehmigung Deiner Krankenversicherung holen, z. B. weil die Behandlung in Österreich schneller oder günstiger ist als in der Schweiz. Solltest Du Dich ohne vorherige Genehmigung behandeln lassen, erfolgt keine Kostenübernahme der KVG und Du zahlst die gesamten Kosten aus eigener Tasche.
Solltest Du einen Notfall oder einen Unfall haben, kannst Du Dich auch ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse behandeln lassen. Hierbei kann es zu einer Eigenbeteiligung von Dir kommen.
Es gibt noch mehr zu beachten, das haben wir im Absatz “Wie funktioniert die Rückerstattung und Abrechnung von Leistungen?” beschrieben.
Neben der Versicherung in Liechtenstein oder der Schweiz kannst Du Dich auch freiwillig gesetzlich in Österreich versichern.
Wenn Du normal in Österreich angestellt bist, beträgt der Beitragssatz in der ÖGK 7,55 % vom Bruttogehalt. Wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge teilen und man als Nicht-Grenzgänger nur 3,87 % bezahlt. Der Rest wird vom Arbeitgeber in Österreich übernommen.
Wenn Du Dich als Grenzgänger freiwillig in Österreich versicherst, musst Du die gesamten Beiträge selbst übernehmen. Eine anteilige Übernahme der Krankenkassenbeiträge seitens des Arbeitgebers gibt es nicht, da dieser nicht in Österreich sitzt.
Da die Gehälter in Liechtenstein und der Schweiz in der Regel höher sind als in Österreich, zahlen die meisten Grenzgänger den monatlichen Höchstbeitrag von € 526,79 (Stand 2025).
Zwar gibt es Österreich auch bestimmte Selbstbeteiligungen wie z. B. die Rezeptgebühr von 7,55 € pro Packung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes oder eine Zuzahlung bei Aufenthalten im Krankenhaus. Im Vergleich zur Schweizer und Liechtensteiner Krankenversicherung gibt es jedoch bei der ÖGK keine so starke Selbstbeteiligung bei ambulanten oder stationären Behandlungen, sofern es sich um Vertragskrankenhäuser bzw. Vertragsärzte der ÖGK handelt.
Wenn Du als Grenzgänger freiwillig gesetzlich in Österreich versichert bist und Dich in der Schweiz oder Liechtenstein behandeln lassen möchtest, gibt es auch hier wieder einiges zu beachten, um teure Fehler zu vermeiden.
So musst Du Dir geplante Behandlungen, wie in der Schweiz auch, vorher genehmigen lassen. z.B. weil die Behandlung in Österreich nicht rechtzeitig stattfinden kann o. ä. Solltest Du Dich ohne Genehmigung behandeln lassen, erfolgt keine Kostenübernahme seitens der ÖGK.
Achtung: Solltest Du in der Schweiz oder in Liechtenstein einen Notfall oder Unfall behandeln, sind die Kosten gedeckt.
Wichtig: Weil die ÖGK die Behandlungskosten nach österreichischem Kassentarif abrechnet und die Behandlungskosten in der Schweiz und Liechtenstein meist höher sind, muss man in der Regel mit einem Eigenanteil rechnen.
Es gibt noch mehr zu beachten, das haben wir im Absatz “Wie funktioniert die Rückerstattung und Abrechnung von Leistungen?“ beschrieben.
Wenn Du als Grenzgänger in der Schweiz versichert bist und Dich in Österreich behandeln lässt, musst Du i.d.R. die Leistungen in Vorkasse bezahlen und bekommst diese dann von der KVG zurückerstattet. Damit Du nicht jedes Mal in Vorkasse gehen musst, gibt es das Formular S1 (ehemals E106).
Wenn Du das Formular von der KVG beantragst, bekommst Du von der ÖGK Deine e-Card, mit der Du direkt und ohne Vorkasse die Behandlungskosten für Behandlungen in Österreich verrechnen lassen kannst, ohne in Vorkasse gehen zu müssen. Das Formular und die eCard kann man kostenlos beantragen.
Wenn Du planst, eine Behandlung in der Schweiz oder in Liechtenstein zu machen, freiwillig gesetzlich in Österreich versichert bist, benötigst Du das Formular S2.
Hierfür benötigst Du ein ärztliches Gutachten und eine Begründung, warum die Behandlung nicht in Österreich zumutbar bzw. möglich ist. Diesen Antrag kannst Du dann bei der ÖGK einreichen.
Bei einer positiven Entscheidung bekommst Du das Formular S2. Mit diesem Formular werden die Behandlungen in Liechtenstein bzw. der Schweiz direkt über die ausländische Kasse abgerechnet und Du musst nicht in Vorkasse gehen.
Egal, ob man sich gesetzlich in Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz versichert – der Schutz ist meist nicht ausreichend, bzw. lückenhaft. So sind Zahnbehandlungen in der Schweiz nur in bestimmten Ausnahmefällen abgesichert. Für die meisten zahnärztlichen Leistungen, wie Routinekontrollen, Füllungen oder Zahnersatz, muss man die Kosten selbst tragen. Nur bei schweren Erkrankungen oder Unfällen werden die Behandlungskosten übernommen.
Auch in Liechtenstein und Österreich sieht es nicht so viel besser aus. Viele Zusatzleistungen und bessere medizinische Versorgung sind über die gesetzliche Versicherung nicht abgesichert und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn Du nicht nur über Basisschutz verfügen möchtest, sondern die beste medizinische Leistung haben willst, dann ist das über eine private Zusatzversicherung möglich. Egal, ob in der Schweiz über das VVG, oder in Österreich und Liechtenstein über eine Zusatzversicherung.
Hierbei bist Du nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen – diese ist freiwillig.
Über Zusatzversicherungen kannst Du in den meisten Tarifen folgende Zusatzleistungen versichern:
Wichtig: Die Preise und Leistungen für eine Zusatzversicherung hängen stark von der gewählten Versicherung und der Gesellschaft ab. Hier ist ein unabhängiger Vergleich wichtig. Denn im Leistungsfall kommt es auf das Kleingedruckte an. Deshalb finden wir in einem gemeinsamen Gespräch genau die Versicherung, die wirklich zu Dir und Deiner Situation passt.
Weil Zusatzversicherungen anders als gesetzliche Versicherungen freiwillig sind, sind die Versicherungsgesellschaften nicht verpflichtet, jeden Kunden zu versichern. Deshalb gibt es in den meisten Tarifen eine vorherige Gesundheitsprüfung.
Das bedeutet, dass Du dem Versicherer Deine vollständige Gesundheitshistorie offenlegen musst – also etwa frühere Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und bekannte Vorerkrankungen.Der Abfragezeitraum variiert von Versicherer zu Versicherer und beläuft sich in der Regel auf 5-10 Jahre.
Wichtig hierbei ist es, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Solltest Du die Gesundheitsfragen falsch beantworten oder Vorerkrankungen verschweigen, kann die Versicherung Dir im Schadensfall die Leistungen verweigern und im schlimmsten Fall den Vertrag kündigen. Deshalb ist es wichtig, alle Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung und Zusatzversicherung hast Du als Grenzgänger in Österreich das Recht, Dich auf Wunsch komplett privat zu versichern.
Nicht nur ist das die beliebteste Variante der Krankenversicherung bei Grenzgängern, sondern in der Regel auch die sinnvollste. Denn eine private Krankenversicherung bietet viele Vorteile:
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung nicht einkommensabhängig. Das bedeutet, dass Du für Deine private Krankenversicherung einen festen Beitrag unabhängig von Deinem Einkommen bezahlst.
In der Regel ist dieser Beitrag geringer als der Beitrag, den Du in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würdest.
Neben den günstigeren Beiträgen bekommst Du in der privaten Krankenversicherung auf Wunsch Zugang zu den besten medizinischen Leistungen. 100 % Kostenübernahme, freie Krankenhauswahl, verkürzte Wartezeiten und vieles mehr.
Außerdem werden in der privaten Krankenversicherung Behandlungskosten in der Schweiz bzw. Liechtenstein und Österreich übernommen. Ohne Formulare oder großen Aufwand.
Wie auch bei privaten Zusatzversicherungen erfolgt, bevor man eine private Krankenversicherung abschließt, eine Gesundheitsprüfung. Wenn man also bereits eine Vorerkrankung hat oder sich aktuell in Behandlung befindet, kann es schwer werden, als Grenzgänger eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Dennoch ist es nicht unmöglich, eine PKV auch mit Vorerkrankungen abzuschließen. Als Versicherungsmakler können wir auf Basis Deiner Gesundheitsdaten bei den Versicherern eine Risikovoranfrage stellen, ob sie Dich mit Deiner Gesundheitshistorie versichern würden.
Dadurch kannst Du auch mit Vorerkrankung die besten medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen.
Gerne führen wir einen solchen Probeantrag für Dich durch.
Die private Krankenversicherung ist für die meisten Grenzgänger in Österreich die sinnvollste Option der Krankenversicherung. Nicht nur ist der Beitrag meist günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die Leistungen sind um ein Vielfaches besser.
Wichtig: Die einzelnen Tarife und Anbieter der privaten Krankenversicherung für Grenzgänger unterscheiden sich stark voneinander. Deshalb solltest Du Dich vor dem Abschluss einer PKV von einem Experten beraten lassen. Denn die Wahl der falschen PKV kann kostspielig werden.
In einem kostenlosen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam die Versicherung, die zu 100 % zu Dir und Deiner Situation passt.
In der Familienversicherung der ÖGK kannst Du Deine Familie kostenfrei mitversichern. Also Deinen nicht erwerbstätigen Ehepartner und Deine Kinder.
Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder zählen wie leibliche Kinder und können ebenfalls mitversichert werden.
Doch wie sieht es aus, wenn Du als Grenzgänger in Liechtenstein oder der Schweiz versichert bist?
Hierbei muss man verschiedene Aspekte beachten:
Solltest Du als Grenzgänger in der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten und Dein Ehepartner ist in Österreich erwerbstätig, kannst Du Deine Kinder (solange sie in Österreich leben) über Deinen Ehepartner kostenfrei in der ÖGK mitversichern. Auch, wenn Du in Österreich privat versichert oder über die OKP bzw. KVP im jeweiligen Land krankenversichert bist.
Solltest Du als Grenzgänger der Alleinverdiener der Familie sein und Deine Ehefrau z.B. Hausfrau sein, sieht die Situation anders aus. Denn sowohl bei der schweizerischen, liechtensteinischen als auch privaten Krankenversicherung gibt es keine Möglichkeit der Familienversicherung.
Solltest Du über die OKP oder die KVP versichert sein, muss jedes Familienmitglied auch in dem Land über einen eigenen Vertrag versichert sein.
Ein Vertrag in Liechtenstein für Kinder unter 16 Jahren ist hierbei kostenlos. Zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr muss man den halben Erwachsenenbeitrag bezahlen.
In der Schweiz muss man von Beginn an für sein Kind bezahlen. Ein Vertrag für ein Kind kostet ø 117,50 CHF.
Wenn Du als Grenzgänger in Österreich privat versichert bist und Deine Frau oder Dein Mann nicht arbeitet, kann er oder sie sich freiwillig über die ÖGK versichern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass man die Kinder kostenlos mitversichert, während Du weiterhin privat versichert bleibst.
Die Wahl der falschen Versicherung kann gerade bei größeren Familien schnell ins Geld gehen. Deshalb sprechen wir in unserer Beratung nicht nur Deine Krankenversicherung an, sondern analysieren auch die Situation Deiner Familie.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungsarten
Wenn Du als Grenzgänger Deine Krankenversicherung ändern möchtest, geht das nicht so einfach. Für den Wechsel Deiner Krankenversicherung benötigst Du einen Anlass. Das kann z.B. ein Statuswechsel (z.B. Arbeitslosigkeit) sein, oder ein Arbeitgeberwechsel, dass Du nicht mehr als Grenzgänger tätig bist.
Solltest Du Deinen Arbeitgeber innerhalb der Schweiz oder Liechtenstein wechseln und weiterhin als Grenzgänger arbeiten, entsteht kein neuer Versicherungsfall. Entsprechend hast Du auch kein neues Optionsrecht.
Solltest Du jedoch heiraten oder ein Kind bekommen, hast Du in der Schweiz ein Sonderrecht, Dich innerhalb von 3 Monaten von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.
Das bedeutet, dass Du in dem Fall die Möglichkeit hast, frei zu entscheiden, ob Du Dich in einer PKV in Österreich oder freiwillig in der ÖGK versichern lassen möchtest.
Wenn Du Deinen Arbeitgeber wechselst und nicht mehr als Grenzgänger arbeitest, sondern in Österreich erlischt Dein Optionsrecht und Du bist automatisch wieder in der ÖGK versichert.
Bei Arbeitslosigkeit bist Du in Österreich meist über das AMS versichert. Dein Optionsrecht erlischt auch hier. Wenn Du in Liechtenstein oder der Schweiz versichert warst, musst Du die Versicherungen kündigen und Dich in Österreich versichern.
Du kannst Deine private Krankenversicherung in dieser Zeit auch mit einem geringeren Beitrag „ruhend“ stellen. So behältst Du die alten Konditionen, während Du Dich als Grenzgänger auf Jobsuche befindest.
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Als Grenzgänger kannst Du die Beiträge Deiner Krankenversicherung (unabhängig davon, ob es die ÖGK, OKP oder KVG ist) steuerlich absetzen. Auch die Beiträge für eine Zusatzversicherung und PKV kannst Du in der Steuererklärung angeben. In allen Fällen sind diese als Sonderausgaben beschränkt absetzbar.
Wenn Du als Grenzgänger in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitest, hast Du viele Optionen, die Dir offen stehen. In den meisten Fällen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung am sinnvollsten.
Gerade durch die niedrigen Beiträge und die hervorragenden medizinischen Leistungen. Jedoch können unter Umständen auch andere Optionen sinnvoll sein.
Welche Option für Dich als Grenzgänger die sinnvollste ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Weil jede Situation einzigartig ist und die Wahl der falschen Krankenversicherung kostspielig werden kann, ist es sinnvoll, sich vorher unabhängig beraten zu lassen.
Bei Grenzgängerinfo beraten wir Dich zu 100 % ungebunden und finden die Krankenversicherung, die zu Dir und Deiner Situation passt.
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