Unterschiede der Grenzgängerbewilligung zwischen der Schweiz und Liechtenstein
Je nachdem, in welchem Land Du arbeitest, musst Du bestimmte Sachen bei der Grenzgängerbewilligung beachten.
Bezeichnung:
Häufig wird die Bezeichnung Grenzgängerbewilligung für beide Länder (Österreich und Liechtenstein) verwendet. Dies ist jedoch nicht korrekt. Während es in der Schweiz Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) heißt, lautet die Bezeichnung in Liechtenstein Grenzgängermeldebestätigung (GMB).
Rückkehr:
In der Schweiz bist Du dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Woche an Deinen Wohnort zurückzukehren. In Liechtenstein ist es in der Regel so, dass Du täglich nach Österreich zurückkehren musst. Bei bestimmten Branchen wie der Pflege, der Gastronomie oder dem Baugewerbe ist auch eine wöchentliche Rückkehr möglich.
Zuständige Stelle:
Was sich ebenfalls unterscheidet, ist die Thematik, wer für die Grenzgängerbewilligung zuständig ist. Während die Grenzgängermeldebestätigung in Liechtenstein zentral über das Ausländer- und Passamt geregelt wird, sieht es in der Schweiz anders aus. In der Schweiz ist jeder Kanton eigenständig dafür verantwortlich, die Grenzgängerbewilligung zu überprüfen und auszustellen. Hierbei können sich je nach Kanton die Prozesse, Portale und Gebühren voneinander unterscheiden.
Dauer und Kosten der Grenzgängerbewilligung
Schweiz
Da die Ausstellung von Grenzgängerbewilligungen sich von Kanton zu Kanton unterscheidet, kann man keinen einheitlichen Preis nennen. Jedoch gibt es laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM), das für die Ausstellung der Grenzgängerbewilligungen zuständig ist, eine kantonale Höchstgebühr von 65 CHF.
Je nach Kanton kann die Bearbeitungsdauer variieren. In der Regel kann man hier mit einem Bearbeitungszeitraum von 2–12 Wochen rechnen.
Liechtenstein
In Liechtenstein hingegen muss man als Arbeitnehmer für die Grenzgängermeldebestätigung nichts bezahlen. Die Gebühren von 80 CHF müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen werden. In Liechtenstein dauert die Erstellung der Grenzgängermeldebestätigung in der Regel nur mehrere Tage. Unter Umständen kann es auch sein, dass man mehrere Wochen auf sein Dokument warten muss. Deshalb sollte man so früh wie möglich die Grenzgängermeldebestätigung bzw. Grenzgängerbewilligungen beantragen. Wenn Du dabei Unterstützung benötigst, helfen wir Dir gerne weiter.
Jetzt Termin buchen!
Gültigkeit und Verlängerung der Grenzgängerbewilligung
Wie lange ist eine Grenzgängerbewilligung gültig?
Sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein ist die Erlaubnis, als Grenzgänger zu arbeiten, so lange gültig, als auch der Arbeitsvertrag gültig ist. Wenn Du etwa einen befristeten Arbeitsvertrag von 3 Jahren hast, ist die Grenzgängerbewilligung bzw. Grenzgängermeldebestätigung auch 3 Jahre gültig. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist die Bewilligung auf 5 Jahre befristet und muss danach erneuert werden.
Wie kann ich eine Grenzgängerbewilligung verlängern?
Grundsätzlich musst Du Dich als Arbeitnehmer nicht um eine Verlängerung der Grenzgängerbewilligung und Grenzgängermeldebestätigung kümmern. Der Arbeitgeber wird vor Ablauf der Bewilligung vom zuständigen Kanton bzw. vom Ausländer- und Passamt in Liechtenstein angeschrieben und erinnert.
Nach der Überprüfung der Dokumente kümmert sich der Arbeitgeber mit Dir zusammen um die Verlängerung der Grenzgängerbewilligung.
Steuerliche Regelungen für österreichische Grenzgänger
Wie und wo zahle ich als Grenzgänger Steuern?
Wer als Grenzgänger in der Schweiz oder Liechtenstein arbeitet, muss sich nicht nur um die Grenzgängerbewilligung kümmern, sondern auch um seine Steuern. Denn laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist man nicht im Arbeitsland, sondern im Heimatland, also Österreich, einkommensteuerpflichtig. Trotzdem muss man auch in der Schweiz und in Liechtenstein als Grenzgänger Steuern bezahlen.
Quellensteuer in der Schweiz/Liechtenstein
Was ist die Quellensteuer und warum wird sie erhoben?
Die Quellensteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die direkt an der Quelle, also dort, wo Du Geld verdienst, einbehalten wird. Sie wird Dir direkt von Deinem Bruttogehalt abgezogen und automatisch vom Arbeitgeber an das österreichische Finanzamt, welches für Dich zuständig ist, abgeführt.
Wie viel Quellensteuer muss ich als Grenzgänger zahlen?
Die Höhe der Quellensteuer, die Du als Grenzgänger zahlen musst, ist davon abhängig, ob Du in Liechtenstein oder der Schweiz arbeitest. So ist die Quellensteuer in Liechtenstein ca. 4 % von Deinem Bruttogehalt, während die Quellensteuer in der Schweiz zwischen 2 und 12 % beträgt.
Wie hoch die Quellensteuer ist, die Du in der Schweiz zahlen musst, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
- Zivilstand (ledig, verheiratet)
- Anzahl der Kinder
- Arbeitsort (Unterschiede je nach Kanton und Gemeinde)
- Konfession
Wichtig: Die Quellensteuer, die von Deinem Arbeitgeber bereits an das österreichische Finanzamt überwiesen wurde, kannst Du über das Formular L1i in Deiner Einkommenssteuererklärung angeben. So stellst Du sicher, dass Du nicht unnötig Steuern zahlst.
Wenn Du wissen willst, wie hoch Deine Steuerbelastung ist, kannst Du das ganz einfach in unserem Brutto-Netto-Rechner herausfinden.
Jetzt Steuern berechnen!
Sozialversicherung und Krankenversicherung bei Grenzgängerbewilligung
Laut EU/EFTA-Koordination (VO 883/2004) gilt der Grundsatz, dass man in dem Land sozialversichert ist, in dem man auch arbeitet. Also der Schweiz bzw. Liechtenstein. Auch als Grenzgänger gilt dieser Grundsatz. Bei der Krankenversicherung sieht das jedoch etwas anders aus.
Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?
Als Grenzgänger hast Du die Pflicht, Dich krankenversichern zu lassen. Hierbei hast Du als Grenzgänger das Optionsrecht, Deine Versicherung in Österreich, oder der Schweiz bzw. Liechtenstein abzuschließen. Dabei musst Du Dich nicht in beiden Ländern gleichzeitig versichern.
Recht auf private Krankenversicherung
Neben der freien Wahl, wo Du Dich als Grenzgänger versichern lassen möchtest, hast Du zusätzlich noch das Recht, Dich von der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich befreien zu lassen und Dich vollständig privat krankenversichern zu lassen.
Wenn Du mehr zum Thema Krankenversicherung als Grenzgänger erfahren möchtest, empfehlen wir Dir unseren ausführlichen Guide.
Innerhalb von 3 Monaten entscheiden
Zwar hast Du als Grenzgänger viele Privilegien, jedoch sind diese zeitlich beschränkt. Denn Dein Optionsrecht für die Krankenversicherung musst Du innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn (laut Arbeitsvertrag) ausüben.
Achtung: Die Frage der Krankenversicherung sollte schon von Beginn an geklärt sein, da es im Falle einer Leistungspflicht zu erheblichen Problemen kommen kann.
Solltest Du Dich in der Zeit nicht für eine Krankenversicherung entscheiden, wirst Du automatisch in der Schweiz bzw. in Liechtenstein krankenversichert und Dein Optionsrecht erlischt. Gerade weil man bei der Wahl der Krankenversicherung nicht nur viele Fehler machen kann, sondern die falsche Krankenversicherung schnell teuer werden kann, empfehlen wir Dir, vor dem Abschluss einer Krankenversicherung mit einem Experten zu reden. Gerne kannst Du Dir einen kostenlosen Beratungstermin bei uns buchen.
Jetzt Beratungsgespräch buchen!
Sozialleistungen als Grenzgänger
Als Grenzgänger muss man sich neben dem Thema der Krankenversicherung auch noch mit dem Thema Sozialversicherung befassen. Je nachdem, in welchem Land Du arbeitest, gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Sozialversicherungen.
Sozialversicherung & Pensionskasse
Als Grenzgänger musst Du ähnliche Sozialversicherungsbeiträge wie in Österreich zahlen. Diese sind: die Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Hierbei werden diese ähnlich wie in Österreich in der Regel 50/50 mit dem Arbeitgeber geteilt.
Bei der Krankenversicherung gibt es jedoch je nach Land, in dem Du versichert bist, Unterschiede. Während Du in der Schweiz Deine Krankenversicherung komplett aus Deinem eigenen Nettogehalt bezahlen musst, wird die Krankenversicherung in Liechtenstein vom Bruttogehalt abgezogen, wobei der AG 50 % der Beiträge übernimmt.
Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein bist Du über Deinen Arbeitgeber gegen Invalidität und Unfälle abgesichert. Solltest Du also nicht mehr arbeiten können, würde hier die Sozialversicherung einspringen.
In der Regel decken diese Versicherungen jedoch nur eine Grundversorgung ab. Deshalb ist es ratsam, sich neben der gesetzlichen Versicherung zusätzlich privat zu versichern, um so einen Verdienstausfall möglichst gut zu kompensieren. .
Pensionskasse (1. und 2. Säule) in der Schweiz und Liechtenstein
Anders als in Österreich gibt es in der Schweiz und in Liechtenstein zwei Pensionssysteme. Die 1. und 2. Säule. Du bist automatisch immer in der 1. Säule versichert, während die 2. Säule an bestimmte Voraussetzungen knüpft. (Gehalt, Alter etc.) In der Regel wird in beiden Ländern 50 % vom Arbeitgeber übernommen und 50 % werden vom Bruttogehalt abgezogen. Da die Höhe der Sozialabgaben je nach Land, Alter und Gehalt unterschiedlich ist, empfehlen wir Dir für eine individuelle Berechnung unseren Brutto-Netto-Rechner, der speziell für Grenzgänger entwickelt wurde.
Jetzt Sozialabgaben berechnen!
Häufige Fehler beim Antrag auf Grenzgängerbewilligung vermeiden
Gerade beim Thema der Grenzgängerbewilligung bzw. Grenzgängermeldebestätigung gibt es einiges zu beachten. Die häufigsten Fehler, die man beim Antrag vermeiden sollte, haben wir hier aufgeführt:
Wichtige Änderungen müssen den Behörden gemeldet werden.
Solltest Du Deinen Job, Wohnort oder Ähnliches wechseln, musst Du dies der zuständigen Behörde in der Schweiz bzw. in Liechtenstein melden. Bei Nichteinhaltung können Geldbußen von bis zu 10.000 CHF anfallen.
Wochenaufenthalter müssen sich melden
Wenn Du in der Schweiz arbeitest und länger als eine Woche nicht nach Österreich zurückkehrst, sondern dort bleibst, musst Du Dich in der Aufenthaltsgemeinde melden. Auch hier können Strafen bei Nichteinhaltung anfallen.
Bearbeitungsdauer unterschätzen
Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam. Deshalb solltest Du Dich so schnell wie möglich um die ganze Thematik der Bürokratie kümmern oder Dir Hilfe von einem Experten holen.
Optionsfrist beachten
Bei der Krankenversicherung muss man als Grenzgänger unbedingt die Frist von 3 Monaten beachten, da man sonst sowohl finanzielle als auch qualitative Einbußen in der Gesundheitsversorgung in Kauf nehmen muss. Wenn Du Fehler bei der Beantragung Deiner Grenzgängerbewilligung bzw. Grenzgängermeldebestätigung vermeiden willst, oder Fragen zum Thema hast, solltest Du Dich am besten von einem Experten unterstützen lassen. In unserer kostenlosen Grenzgängerberatung gehen wir auf alle Aspekte ein, die man als Grenzgänger beachten muss.
Jetzt kostenlos beraten lassen!