Grundregel – Versicherung im Beschäftigungsland gilt auch für Pflege
Normalerweise richten sich die Leistungen, die man im Pflegefall bekommt, nach dem Land, in dem man arbeitet. Jedoch hat man als Grenzgänger eine besondere Situation.
Denn nach dem Optionsrecht kann man sich als Grenzgänger, der in Österreich wohnt und in der Schweiz bzw. Liechtenstein arbeitet, nicht nur in eben diesen Ländern versichern, sondern auch in Österreich. Hierbei kann man sich nicht nur gesetzlich in der ÖGK versichern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch vollständig privat. Welches Land in diesen Fällen leistet, haben wir weiter unten mit konkreten Beispielen aufgeführt.
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Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Anders als in Österreich gibt es in der Schweiz keinen eigenständigen Zweig der Pflegeversicherung. Leistungen im Pflegefall werden in der Schweiz von 3 Bereichen übernommen:
- KVG (Krankenversicherung in der Schweiz)
- Kantone und Gemeinden
- Eigenbeteiligung
Viele Pflegeleistungen sind exportierbar. Das bedeutet, dass man diese auch erhält, wenn man nicht in dem Land ansässig ist, aus welchem man die Leistungen erhält. Etwa Leistungen aus der Schweiz, obwohl man in Österreich ansässig ist, bzw. sich dort pflegen lässt.
Wie werden Pflegekosten in der Schweiz für Grenzgänger konkret übernommen?
Wie oben bereits angesprochen werden die Kosten für Pflege grundsätzlich auf drei Schultern verteilt getragen.
Die KVG und auch die Gemeinden übernahmen hierbei Kosten für die Pflege. Das bedeutet, dass hier z. B. für Pflegepersonal, etwa für Hilfe bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Wundversorgung etc. die Kosten getragen werden. Hierbei ist es unabhängig davon, ob man zu Hause oder in einem Pflegeheim ist. Die Kosten für die erforderliche Pflege werden von der KVG und den Gemeinden getragen.
Hierbei muss man für die Pflege in der Regel eine Eigenbeteiligung zahlen. Diese ist in der Schweiz auf 15,35 CHF/Tag, also ca. 500 Euro im Monat, gedeckelt. Diese unterscheidet sich je nach Kanton. Im Kanton Zürich etwa ist der Eigenanteil auf 7,65 CHF/Tag gedeckelt.
Weitere Kosten beachten
Zwar klingt es zunächst gut, dass die Pflegekosten übernommen werden und man lediglich eine maximale Eigenbeteiligung von 15,35 CHF/Tag hat, jedoch sollte man sich davon nicht täuschen lassen. Denn die KVG und die Gemeinden übernehmen ausschließlich den pflegerischen Anteil. Das bedeutet, Kosten, die nicht mit der Pflege zusammenhängen, müssen zusätzlich selbst getragen werden.
So müssen etwa Kosten für die Unterkunft, etwas für das Pflegeheim selbst, hauswirtschaftliche Leistungen, wie Unterstützung beim Kochen, Putzen, Einkaufen etc. komplett privat bezahlt werden. Wenn die Leistungen der KVG, des Kantons und die Eigenbeteiligung nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken, kann es sein, dass man zusätzlich dazu noch sogenannte Ergänzungsleistungen erhält. Diese erhält man jedoch nur, wenn man in der Schweiz ansässig ist und nicht in Österreich.
Damit Du nicht auf den hohen Kosten für die Pflege sitzen bleibst, kann der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Diese federt genau solche Kosten im Pflegefall ab.
Wenn Dich das Thema näher interessiert, beraten wir Dich gerne kostenlos zu dem Thema.
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Ohne Formular S1 (ehemals E106) keine Leistungen
Damit Du in Österreich Leistungen von der Schweizer Krankenkasse erhältst, ist es wichtig, dass Du das Formular S1 (ehemals E106) einreichst. Dadurch stellst Du sicher, dass die Schweiz die Kosten für die Pflege in Österreich übernimmt. Solltest Du dieses Formular nicht einreichen, bleibst Du in der Regel auf den Kosten sitzen.