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Gerade bei Grenzgängern ist die Berechnung vom Nettolohn komplizierter als bei normalen Angestellten in Österreich. Um trotzdem einen einfachen Überblick darüber zu erhalten, wie viel Netto als Grenzgänger in Österreich vom Brutto übrig bleibt, haben wir einen einfachen Brutto Netto Rechner für die Schweiz und Liechtenstein erstellt.
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Gib einfach Dein Geburtsdatum und Deinen Bruttolohn in CHF (13- oder 14-mal jährlich) ein, und unser Tool berechnet sofort Deinen Nettolohn. So erhältst Du eine klare Übersicht über Dein tatsächliches Einkommen.
Unser Rechner berücksichtigt dabei bereits wichtige Faktoren für österreichische Grenzgänger, die in der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten möchten. Auf Basis Deines Geburtsdatums ermitteln wir das Einstiegsalter und berechnen daraus die Prämie für die günstigste Variante einer privaten Grenzgängerversicherung. Diese Prämie ziehen wir vom Bruttolohn ab und berechnen anschließend die voraussichtliche Steuerlast in Österreich unter Berücksichtigung der Quellensteuer. Daraus ergibt sich Dein Nettoverdienst.
Pendlerpauschale, Kinderbonus und weitere individuelle Abzüge werden im ersten Schritt noch nicht berücksichtigt. Das Ergebnis kann sich also im Rahmen einer persönlichen Beratung in unserem Büro sogar noch verbessern. Dort führen wir eine detaillierte Berechnung durch, für die wir dann ein paar zusätzliche Informationen von Dir benötigen. Zudem senden wir Dir gerne ein PDF mit allen relevanten Anbietern der Grenzgängerversicherung in Österreich zu.
Wenn Du in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitest, aber in Österreich wohnst, wirst Du grundsätzlich in Österreich besteuert und nicht in dem Land, in dem Du arbeitest. Das Ganze nennt sich laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Grenzgängerregelung.
Jedoch gibt es gerade bei der Besteuerung und den Sozialabgaben für Grenzgänger einiges zu beachten, und Fehler können Dich dabei viel Geld kosten.
Die Quellensteuer ist eine Lohnsteuer, die Dir direkt vom Bruttogehalt abgezogen und von Deinem Arbeitgeber an das österreichische Finanzamt abgeführt wird. Hierbei gibt es zwischen Liechtenstein und der Schweiz Unterschiede.
In Liechtenstein fällt die Quellensteuer für jeden Grenzgänger an. Die Quellensteuer ist dabei ein pauschaler Prozentsatz vom Bruttolohn. Aktuell beläuft sich die Quellensteuer auf 4 %. Die Quellensteuer wird direkt bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber einbehalten und an das österreichische Finanzamt abgeführt.
Die einbehaltene Quellensteuer wird in Österreich bei der Einkommenssteuererklärung über das Formular L1i berücksichtigt, sodass Du keine doppelte Besteuerung Deines Einkommens hast.
Wichtig: Der Arbeitgeber muss die einbehaltene Quellensteuer korrekt ausweisen und entsprechende Bescheinigungen für die österreichische Steuererklärung bereitstellen. So erfolgt die Anrechnung in Österreich reibungslos.
In der Schweiz sieht es mit der Quellensteuer etwas anders aus. Denn in der Schweiz muss nicht jeder Grenzgänger dieselbe Quellensteuer bezahlen.
Wenn Du in Österreich lebst, in der Schweiz arbeitest und täglich oder regelmäßig nach Österreich zurückfährst, musst Du in der Schweiz nur einen reduzierten Quellensteuersatz bezahlen. Dieser beläuft sich auf 4,5 % von Deinem Bruttoeinkommen
Wenn Du jedoch unter der Woche in der Schweiz lebst (z.B. in einer WG, einer eigenen Wohnung oder einem Hotel) und nur am Wochenende nach Österreich zurückfährst, musst Du den normalen Quellensteuersatz in der Schweiz bezahlen.
Die Höhe der Quellensteuer ist dabei abhängig von:
Die Quellensteuer in der Schweiz für Grenzgänger beträgt zwischen 4,5 % und 8 % des Bruttolohns.
Wichtig: Die zuständige Steuerbehörde in dem Kanton, in dem Du arbeitest, kann unter Umständen einen Nachweis anfordern, dass Du regelmäßig nach Hause fährst. (z. B. Meldezettel, Fahrtenbuch, Arbeitszeitregelung, Zugtickets etc.)
Wie auch in Liechtenstein, wird auch in der Schweiz die Quellensteuer bei Grenzgängern direkt vom Bruttolohn abgezogen und ans österreichische Finanzamt übermittelt. Auch eine doppelte Besteuerung des Einkommens findet nicht statt, da die Quellensteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird.
Unser Brutto-Netto Rechner für die Schweiz und Liechtenstein hat die Quellensteuer bereits miteingerechnet.
Solltest Du Fragen zur Berechnung haben, können wir Dich gerne persönlich, telefonisch oder per Video Call zu dem Thema beraten.
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Wie alle Arbeitnehmer ist man auch Grenzgänger in der Schweiz und Liechtenstein in den Ländern sozialversicherungspflichtig, in denen man arbeitet. Nicht in Österreich.
Hierbei unterscheiden sich die Sozialabgaben, je nachdem, in welchem Land man arbeitet. Besonders das Thema der Krankenversicherung ist dabei ein wichtiger Punkt. Zu dem Thema gibt es einen separaten Abschnitt.
Die Krankenversicherung trägt maßgeblich dazu bei, dass das Thema Brutto und Netto in der Schweiz besonders komplex ist.
In beiden Ländern kannst Du mit Sozialabgaben in Höhe von ungefähr 12-16 Prozent rechnen. Hierbei sind fast alle Versicherungen in Liechtenstein als auch in der Schweiz ähnlich aufgebaut. Auch was die Höhe der Abgaben betrifft.
Lediglich bei der Krankenversicherung gibt es einen großen Unterschied.
So muss man der Schweiz die Beiträge zur Krankenversicherung aus dem Nettolohn bezahlen, während die Beiträge der Krankenversicherung in Liechtenstein direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Zudem gibt es in der Schweiz keine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Krankenversicherung (außer es ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben), während in Liechtenstein unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zur Krankenversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden.
Für eine einfache Übersicht der Sozialabgaben haben wir hier eine Tabelle vorbereitet.
Beitrag / Versicherung |
Schweiz |
Liechtenstein |
|---|---|---|
Alters-/Hinterlassenenversicherung (AHV) | Krankenversicherung | ca. 4,90 % |
Invalidenversicherung (IV) | im AHV-Beitrag enthalten | im AHV-Beitrag enthalten |
Erwerbsersatzordnung (EO) | ca. 0,50 % | enthalten |
Arbeitslosenversicherung (ALV) | ca. 1,10 % | ca. 1,00 % |
Unfallversicherung (UVG) | ca. 1–2 % vom Arbeitnehmer zu tragen | ca. 1–2 % → vom Arbeitnehmer zu tragen |
Pensionskasse (BVG) | ca. 3,5 – 6 % → beide Seiten zahlen anteilig | ca. 3–5 % → beide Seiten zahlen anteilig |
Krankenversicherung | Freie Wahl der Krankenversicherung möglich. Kosten variieren. | Freie Wahl der Krankenversicherung möglich. Kosten variieren. |
AG-Anteil an Krankenversicherung | Kein Arbeitgeberanteil | Je nach Wahl der Krankenversicherung |
Gesamtabgaben (AN-Seite, ca.) | ca. 12–16 % + Krankenversicherung (privat zahlen) | ca. 12–15 % inkl. Krankenversicherung (direkter Lohnabzug) |
Als Grenzgänger in Österreich mit Arbeitsplatz in der Schweiz oder Liechtenstein ist die Krankenversicherung eine der zentralen Entscheidungen. Die Wahl der falschen Krankenversicherung kann nicht nur viel Geld kosten, sondern auch zu schlechterer medizinischer Leistung führen.
Grundsätzlich haben Grenzgänger ein sogenanntes Optionsrecht. Innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme im Ausland hast Du das Recht, Dich von der Krankenversicherungspflicht zu befreien und zu entscheiden, ob Du Dich in Österreich (z. B. freiwillig bei der ÖGK oder privat) oder im Land, wo Du arbeitest (z. B. über die KVG in der Schweiz oder die OKP in Liechtenstein) versichern möchtest.
Hierbei ist es wichtig, dass Du die Frage, in welcher Krankenversicherung Du Dich versichern möchtest, vor Beginn Deiner neuen Arbeit klärst, da hier sonst Versorgungslücken entstehen können.
Wer diese Frist versäumt, wird automatisch in die Pflichtversicherung in Liechtenstein oder der Schweiz versichert. Ein Wechsel ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nur noch unter Umständen möglich.
Dabei gibt es relativ große Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern und Systemen.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung (KVG), wie oben bereits erwähnt, privat zu organisieren und vom Netto zu bezahlen. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen und variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Kosten der Krankenversicherung.
In Liechtenstein hingegen wird die Krankenversicherung direkt vom Lohn abgezogen. Bei der OKP (gesetzliche Krankenversicherung in Liechtenstein) ist der Beitrag fix, und der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.
Was beide Länder gemeinsam haben, ist ein Franchise-System, also eine Selbstbeteiligung bei den Behandlungskosten. Das bedeutet, dass man als Versicherter die Behandlungskosten bis zu einem gewissen Jahresbetrag selbst bezahlen muss.
In Österreich kann man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Bei der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag einkommensunabhängig und abhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) berechnet sich der Beitrag abhängig vom Einkommen. Aktuell (2025) zahlt man 7,55 % vom Bruttogehalt (maximal jedoch 526,79 pro Monat) für die Krankenversicherung.
Wer mehr zum Thema Krankenversicherung für Grenzgänger erfahren möchte, findet alle Informationen hier.
Weil das Thema sehr komplex ist, empfehlen wir hier vor dem Abschluss eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um so teure Fehler zu vermeiden.
Die Quellensteuer und Sozialabgaben sind geklärt. Doch wie ist das mit der Einkommenssteuer in Österreich? Auch hier gelten für Grenzgänger besondere Regeln.
Wie oben bereits erwähnt, bist Du als Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich und Arbeitsplatz in der Schweiz oder Liechtenstein grundsätzlich auch in Österreich einkommensteuerpflichtig. Die Berechnung Deiner Einkommenssteuer richtet sich dabei nach dem österreichischen Steuertarif.
Unser Grenzgänger-Steuerrechner hilft Dir dabei, einen besseren Überblick zu erhalten, mit wie viel Netto Du rechnen kannst.
Da Du als Grenzgänger im Ausland arbeitest, wird Dir nicht automatisch die Lohnsteuer abgezogen und an das österreichische Finanzamt überführt. Dafür bist Du selbst zuständig und auch verpflichtet. Als Grenzgänger musst Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben und Deine Einkünfte, die Du im Ausland verdient hast, dem Finanzamt mitteilen.
Dafür nutzt Du das Formular L1i (Auslandseinkünfte) zusätzlich zur normalen Erklärung (L1). Solltest Du in der Schweiz oder Liechtenstein Quellensteuer bezahlt haben, wird diese mit Deiner Einkommenssteuer verrechnet, um so Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Sozialabgaben, die Du in der Schweiz oder Liechtenstein zahlst, sind teilweise nur begrenzt steuerlich absetzbar. Bei Beiträgen zur Pension ist ein Abzug nicht garantiert, aber häufig bis zu einer vergleichbaren Höhe der österreichischen Pflichtversicherungen zulässig. Auch bei anderen Versicherungen kann man sie in einer Höhe ansetzen, wie sie vergleichbar in Österreich wäre.
Die Beiträge zur Unfallversicherung in der Schweiz bzw. Liechtenstein (UVG) sind in Österreich nicht als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Das liegt daran, dass es keine vergleichbare Versicherung in Österreich gibt, da die Unfallversicherung in Österreich komplett vom Arbeitgeber übernommen wird.
Auch bei Aspekten wie der Kirchensteuer musst Du als Grenzgänger aufpassen. Die Kirchensteuer wird, anders als, wenn Du in Österreich arbeitest, nicht automatisch vom Arbeitgeber ans österreichische Finanzamt überführt. Auch das musst Du selbst abführen.
Wichtig: Die Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist immer der Bruttolohn, also der Lohn vor Abzug der Sozialabgaben. Dadurch kann es trotz hoher Sozialabgaben im Ausland zu einer hohen Steuerbelastung in Österreich kommen.
Die Einkommensteuererklärung ist bei Grenzgängern sehr komplex. Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Kosten man absetzen kann und bis zu welcher Höhe. Hier ist es immer ratsam, sich Hilfe von einem professionellen Steuerberater zu holen, da man hier hohe Summen an Steuern sparen kann, wenn man es richtig angeht.
Neben den Sozialabgaben und Steuern ist die Währungsumrechnung auch ein zentraler Aspekt, wenn Du als Grenzgänger in Österreich oder der Schweiz arbeitest. Denn in der Schweiz und in Liechtenstein wird Dir Dein Gehalt meistens in Schweizer Franken ausgezahlt.
Hierbei ist es wichtig, den Wechselkurs richtig zu kalkulieren, um Planungssicherheit zu haben.
Wir empfehlen (Stand heute) grundsätzlich mit einem Wechselkurs von 1 CHF : 1,02 Euro zu rechnen, da dort Schwankungen und eventuelle Gebühren in der Regel einkalkuliert sind.
Der Wechselkurs variiert von Bank zu Bank und Tag zu Tag. Deshalb ist es empfehlenswert, Wechselanbieter zu vergleichen. Mittlerweile bieten viele Online-Wechseldienste bessere Wechselkurse als die klassische Hausbank an.
Gerade bei einem hohen Gehalt kann jeder Cent einen großen Unterschied bewirken.
Wichtig: Für Deine Steuererklärung musst Du den offiziellen Wechselkurs des Bundesministeriums für Finanzen verwenden. Diesen findest Du jedes Jahr auf der Website des BMF.
Bevor Du ein Jobangebot in der Schweiz oder Liechtenstein annimmst, solltest Du nicht nur das Gehalt prüfen, sondern die Gesamtsituation bewerten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Du dabei beachten solltest:
Schaue, welche Zusatzleistungen der Arbeitgeber anbietet und wie sich diese auf Deine Steuerlast auswirken.
Zum Beispiel, ob Beiträge zur Pensionskasse übernommen werden, ob ein 13. oder 14. Gehalt gezahlt wird. Auch Gewinnbeteiligungen oder andere Boni solltest Du dabei nicht vergessen.
Zudem kann Dein Arbeitgeber, auch wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, laut Arbeitsvertrag trotzdem die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.
Für Dein Gehalt musst Du Bankgebühren beachten. Auch sind in der Schweiz und Liechtenstein die Lebenshaltungskosten (z. B. für Essen oder den Nahverkehr) höher als in Österreich. Diese Kosten solltest Du bei Deiner Jobwahl ebenfalls einplanen.
Wenn Du täglich zur Arbeit in die Schweiz oder nach Liechtenstein pendelst, solltest Du nicht nur an Benzin- oder Bahnkosten denken. Auch Verschleiß, Wartung, Maut und Versicherungskosten summieren sich schnell.
Außerdem: Die Fahrtzeit wird in der Regel nicht bezahlt. Auch wenn sie keine direkten Kosten verursacht, solltest Du sie in Deine Entscheidung einbeziehen. Vor allem, wenn Du täglich eine weite Strecke fahren musst.
Ein hohes Bruttogehalt wirkt verlockend, aber es ist nicht alles. Erst wenn man alle Abzüge realistisch einkalkuliert, zeigt sich, ob das Angebot wirklich besser ist als ein vergleichbarer Job in Österreich. Unser Grenzgänger-Gehaltsrechner hilft Dir dabei, einen guten Überblick über alle Abzüge zu bekommen.
Wenn Du Dich trotzdem für einen Job als Grenzgänger entscheidest, gibt es noch einiges zu beachten.
Als Grenzgänger hast Du in den ersten 3 Monaten Deiner neuen Erwerbstätigkeit die Möglichkeit, Dich von der Krankenversicherungspflicht zu befreien und Dich frei zu entscheiden, wo Du Dich versichern lassen möchtest. Hierbei beginnt die 3-monatige Frist ab dem Tag des offiziellen Arbeitsbeginns. Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung solltest Du jedoch bereits vor dem ersten Arbeitstag klären, weil sonst Versorgungslücken entstehen können. Hier solltest Du Dir also nicht zu viel Zeit lassen.
Der Aspekt der Steuern ist, wie schon erwähnt, sehr komplex und kann Dich, wenn Du es nicht richtig angehst, viel Geld kosten. Deshalb solltest Du Dir, wenn Du noch keine Erfahrung mit der Thematik hast, unbedingt professionelle Hilfe holen, um so böse Überraschungen zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Dich dabei.
Wie Du siehst, gibt es gerade als Grenzgänger, wenn Du in Liechtenstein oder der Schweiz arbeitest, einiges zu beachten.
Damit Du da nicht den Überblick verlierst, bieten wir eine Beratung speziell für Grenzgänger an und helfen Dir gerne dabei, alle Fragen rund um das Thema Grenzgänger zu beantworten.
Gerne kannst Du Dir ein kostenloses Gespräch buchen und uns kennenlernen.
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