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Schwanger als Grenzgängerin: Wer zahlt was?

Du planst eine Familie und arbeitest in St. Gallen, Buchs oder Vaduz? Dann greift für dich weder das österreichische Wochengeld noch die Karenz. Beides hängt an einem österreichischen Arbeitsvertrag.

Was du stattdessen bekommst, zahlt dein Beschäftigungsland: 80 % deines Bruttolohnes, mit einer harten Obergrenze nach oben. Die Zahlung startet erst mit der Geburt und endet nach 14 Wochen.

Hier liest du, welches Land welche Leistung zahlt, wie du die Einkommenslücke danach schließt und welche Fristen du keinesfalls verpassen darfst.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz zahlt dir 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung in Höhe von 80 % deines Lohnes, höchstens 220 CHF pro Tag.
  • Liechtenstein zahlt 20 Wochen und seit 1. Januar 2026 zusätzlich zwei bezahlte Monate Elternzeit pro Elternteil.
  • Österreich zahlt zusätzlich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag als Ausgleichszahlung sowie das pauschale Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe, sofern du berechtigt bist.
  • Österreichisches Wochengeld und österreichische Karenz stehen dir mit einem Schweizer Arbeitsvertrag nicht zu.

So solltest du vorgehen

  • Melde die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber und kläre schriftlich, ob nach den 14 Wochen unbezahlter Urlaub möglich ist.
  • Reiche die Geburtsurkunde bei deinem Arbeitgeber ein, er meldet die Mutterschaftsentschädigung bei seiner Ausgleichskasse an.
  • Beantrage die Familienbeihilfe mit dem Formular Beih 38 (Antrag auf Ausgleichszahlung) beim Finanzamt Österreich und das Kinderbetreuungsgeld über das Portal Meine ÖGK.
  • Prüfe innerhalb von drei Monaten nach der Geburt, in welchem Land du dein Kind krankenversicherst, bei Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld kannst du dich und dein Kind für diesen Zeitraum bei der ÖGK versichern.

Wer zahlt was, wenn du als Grenzgängerin schwanger wirst?

Für Geldleistungen während der Mutterschaft ist dein Beschäftigungsland zuständig, für Familienleistungen greift eine Prioritätsregel zwischen beiden Staaten. Rechtsgrundlage ist Art. 11 Abs. 3 lit. a der Verordnung (EG) 883/2004: Wer ausschließlich in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitet, untersteht dem dortigen Sozialversicherungsrecht.

Für die Schweiz gilt die Verordnung über das Freizügigkeitsabkommen, für Liechtenstein über das EWR-Abkommen.

Leistung

Wer zahlt

Lohnersatz während des Mutterschutzes

Schweiz (Erwerbsersatzordnung) oder Liechtenstein (FAK)

Österreichisches Wochengeld

kein Anspruch

Kinder- und Ausbildungszulagen

Schweiz oder Liechtenstein, wenn niemand in Österreich erwerbstätig ist

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Österreich, im Regelfall als Ausgleichszahlung

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Österreich, in voller Höhe über die ÖGK

Mutterschutz und Kündigungsschutz im Job

Schweizer bzw. Liechtensteiner Arbeitsrecht

Eine Ausnahme kippt diese Zuordnung: Arbeitest du zusätzlich in Österreich, prüfen die Behörden nach Art. 13 Abs. 1 lit. a VO 883/2004, ob dort ein wesentlicher Teil deiner Tätigkeit liegt. Ein Anteil ab 25 % an Arbeitszeit oder Entgelt gilt als Anzeichen dafür (Art. 14 Abs. 8 VO 987/2009).

Ist er erreicht, wechselt die Zuständigkeit für alle Zweige nach Österreich, auch für deinen Schweizer Job. Wer nebenberuflich als Grenzgänger unterwegs ist, sollte das vor einer Schwangerschaft durchrechnen.

⚠️ Wichtig: Auch wenn du vom Optionsrecht Gebrauch gemacht hast und bei der ÖGK selbstversichert bist, entsteht daraus kein Anspruch auf Wochengeld. § 162 Abs. 5 ASVG schließt Selbstversicherte davon aus, und zuständig für Geldleistungen bei Mutterschaft bleibt ohnehin dein Beschäftigungsland.

Wie viel Mutterschaftsentschädigung zahlt dir die Schweiz?

Die Schweizer Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % deines durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens 220 CHF pro Tag, und läuft 98 Tage lang (14 Wochen). Der Höchstbetrag greift ab einem Monatslohn von 8.250 CHF. Für die 98 Tage erhältst du höchstens 21.560 CHF.

Anspruch hast du, wenn du in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert warst, davon mindestens fünf Monate erwerbstätig, und im Zeitpunkt der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehst. Versicherungszeiten aus Österreich werden angerechnet.

Position

Sabine, Feldkirch

Miriam, Bregenz

Bruttolohn pro Monat

6.500 CHF

9.000 CHF

Tageslohn (Monatslohn : 30)

216,67 CHF

300,00 CHF

80 % davon

173,33 CHF

240,00 CHF

Ausbezahltes Taggeld

173,33 CHF

220,00 CHF (Höchstbetrag)

Summe für 98 Tage

16.987 CHF

21.560 CHF

Anteil am bisherigen Lohn

80 %

73 %

Miriam erhält umgerechnet 6.600 CHF pro Monat, das sind 2.400 CHF weniger als ihr gewohnter Lohn. Nur 600 CHF davon gehen auf die Deckelung zurück, den größeren Teil verursacht die 80-%-Regel selbst.

Wie sich das auf dein Haushaltsbudget auswirkt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner durch.

Bleibt dein Kind unmittelbar nach der Geburt länger als 14 Tage ununterbrochen im Spital, verlängert sich die Entschädigung um die Dauer des Aufenthalts, höchstens um 56 Tage. Die Verlängerung gibt es nur auf Gesuch und nur, wenn du danach wieder erwerbstätig bist.

Details stehen im Merkblatt der AHV zur Mutterschaftsentschädigung.

⚠️ Achtung: Nimmst du die Arbeit vor Ablauf der 98 Tage wieder auf, erlischt der Anspruch sofort und vollständig. Das gilt unabhängig vom Pensum. Ein einziger Arbeitstag in Woche 11 kostet dich die restlichen drei Wochen Entschädigung.

Welche Leistungen bekommst du als Grenzgängerin in Liechtenstein?

Liechtenstein zahlt spürbar länger als die Schweiz und kennt seit 1. Januar 2026 eine eigene bezahlte Elternzeit. Beide Leistungen hängen am liechtensteinischen Arbeitgeber und an der AHV-Versicherung, nicht am Wohnsitz: Als Grenzgängerin aus Vorarlberg hast du denselben Anspruch wie eine Kollegin aus Schaan.

Leistung

Dauer

Höhe

Mutterschaftsgeld

140 Tage (20 Wochen)

80 % des AHV-pflichtigen Lohnes, Obergrenze 148.200 CHF Jahreslohn (rund 330 CHF pro Tag)

Vaterschaftsgeld

2 zusammenhängende Wochen bis zum 8. Lebensmonat des Kindes

80 % des AHV-pflichtigen Lohnes, gleiche Obergrenze

Elterngeld pro Elternteil

4 Monate Elternzeit, davon 2 bezahlt

100 % des Monatslohnes, höchstens 4.900 CHF pro Monat

Kinderzulage bis 10 Jahre

monatlich

310 CHF

Geburtszulage

einmalig

2.520 CHF pro Kind, bei Mehrlingsgeburten 3.070 CHF pro Kind

Liechtenstein hat die Leistungen zum 1. Januar 2026 neu geordnet und zahlt sie seither als Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsgeld und Elterngeld über die Familienausgleichskasse aus. Für das Mutterschaftsgeld musst du in den letzten 270 Tagen vor der Geburt durchgehend bei der liechtensteinischen AHV versichert sein, wobei Unterbrechungen drei Monate nicht überschreiten dürfen.

Die Elternzeit setzt mehr als sechs Monate Betriebszugehörigkeit beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber voraus und läuft bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Alle Beträge stehen bei der AHV-IV-FAK Liechtenstein.

💡 Tipp: Die Elternzeit gilt rückwirkend für Kinder ab Jahrgang 2023. Für den Jahrgang 2023 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab, für jüngere Kinder bis zum dritten Geburtstag.

Steuerlich ändert sich durch die Mutterschaft nichts an deinem Status. Wie die Quellensteuer in Liechtenstein funktioniert, bleibt auch bei reduziertem Jahreseinkommen gleich.

Wie lange darfst du vor und nach der Geburt arbeiten?

Nach der Geburt gilt in der Schweiz acht Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot (Art. 35a Abs. 3 Arbeitsgesetz), zwischen Woche 9 und 16 darfst du nur mit deinem ausdrücklichen Einverständnis arbeiten. Vor der Geburt gibt es kein Verbot mit fixer Frist, aber mehrere Schutzregeln.

Diese Regeln schützen dich zusätzlich:

  • Als Schwangere darf dich dein Arbeitgeber nur mit deinem Einverständnis beschäftigen (Art. 35a Abs. 1 ArG).
  • Ab acht Wochen vor dem Geburtstermin darfst du zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten (Art. 35a Abs. 4 ArG). Bietet dein Arbeitgeber keine gleichwertige Tagesarbeit, schuldet er dir 80 % des Lohnes ohne Nachtzuschläge (Art. 35b ArG).
  • Du darfst auf bloße Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben, ohne Arztzeugnis. Ohne Arbeitsunfähigkeit bekommst du für diese Zeit allerdings keinen Lohn.
  • Bist du schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber nach Art. 324a OR weiter: im ersten Dienstjahr drei Wochen, ab dem zweiten nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala deines Kantons.
  • Im ersten Lebensjahr deines Kindes gilt Stillen als bezahlte Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten bei bis zu 4 Stunden Arbeitszeit, 60 Minuten bei mehr als 4 Stunden, 90 Minuten bei mehr als 7 Stunden.

Auch Liechtenstein verbietet die Beschäftigung acht Wochen nach der Geburt (Art. 35a Abs. 3 des liechtensteinischen Arbeitsgesetzes).

Welche Familienleistungen zahlt dir Österreich zusätzlich?

Österreich zahlt dir trotz Schweizer Job drei Leistungen: Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und das pauschale Kinderbetreuungsgeld, sofern du Anspruch darauf hast. Die Valorisierung ist für 2026 und 2027 ausgesetzt, die Beträge entsprechen den Werten von 2025.

Leistung

Betrag 2026

Familienbeihilfe ab Geburt

138,40 € pro Monat

Kinderabsetzbetrag

70,90 € pro Monat

Kinderbetreuungsgeld-Konto, ein Elternteil

15.016,10 € gesamt, 365 bis 851 Tage

Kinderbetreuungsgeld-Konto, beide Elternteile

18.759,80 € gesamt, 456 bis 1.063 Tage

Familienzeitbonus für den Partner

54,87 € pro Tag, 28 bis 31 Tage

Vom Gesamtbetrag des Kinderbetreuungsgeld-Kontos sind 3.744,65 € als unübertragbarer Partneranteil reserviert. Nicht verbrauchte Partnertage verfallen. Die aktuellen Werte veröffentlicht das Bundeskanzleramt.

Das Kinderbetreuungsgeld-Konto steht dir auch dann zu, wenn ihr beide in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitet. Es zählt der Lebensmittelpunkt in Österreich. Seit der KBGG-Novelle 2023 genügt es, dass du statt der Familienbeihilfe eine gleichartige ausländische Leistung beziehst.

Stelle den Antrag sofort nach der Geburt, auch wenn zunächst kein Geld fließt. Solange du Schweizer Mutterschaftsentschädigung oder liechtensteinisches Mutterschaftsgeld bekommst, ruht das Kinderbetreuungsgeld in Höhe dieser Leistung (§ 6 Abs. 1 KBGG).

Beide Leistungen liegen über dem niedrigsten Tagsatz von 41,14 €, weshalb das Kinderbetreuungsgeld in der Praxis vollständig ruht. Ausgezahlt wird es erst nach den 14 Wochen aus der Schweiz oder den 20 Wochen aus Liechtenstein.

⚠️ Achtung: Die Ruhenstage verlängern deinen Anspruch nicht, sie verbrauchen ihn. Rechne die 14 oder 20 Wochen deshalb von Anfang an in deine Bezugsdauer ein.

Nur das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld mit bis zu 80,12 € pro Tag bleibt dir verwehrt. § 24 Abs. 2 KBGG verlangt dafür 182 Tage kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich.

Diese Hürde fällt bei EU-Beschäftigung normalerweise über die Gleichstellungsregeln der VO 883/2004 weg (OGH 10 ObS 148/14h). Für die Schweiz greifen sie nicht, weil dort keine vergleichbare Leistung existiert (OGH 10 ObS 133/22i).

Arbeitet dein Partner in Österreich, kann er zwischen beiden Systemen wählen. Dir selbst bleibt das Konto.

🔍 Anforderungen für die Ausgleichszahlung:

  • Formular Beih 38 für die Familienbeihilfe beim Finanzamt Österreich einreichen, rückwirkend bis zu 5 Jahre möglich
  • Geburtsurkunde, Arbeitsvertrag und Nachweis der ausländischen Familienleistungen beilegen
  • Kinderbetreuungsgeld gesondert über Meine ÖGK oder das Papierformular beantragen, rückwirkend höchstens 182 Tage
  • Jeden Wechsel von Wohnsitz, Job oder Familienstand sofort melden

Das Formular Beih 38 lädst du direkt beim Finanzministerium herunter. Ob sich für dich zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung als Grenzgänger lohnt, hängt vom Jahr mit reduziertem Einkommen ab.

Wer ist zuständig, wenn dein Partner in Österreich arbeitet?

Arbeitet dein Partner in Österreich, lösen beide Elternteile den Anspruch aus demselben Grund aus, nämlich aus Erwerbstätigkeit. Dann entscheidet der Wohnort der Kinder, und Österreich wird vorrangig zuständig (Art. 68 Abs. 1 lit. b sublit. i VO 883/2004).

Die Schweiz oder Liechtenstein zahlt dann nur noch den Unterschiedsbetrag, sofern die dortigen Zulagen höher sind.

Konstellation

Vorrangig zuständig

Was der zweite Staat zahlt

Du in CH/FL, Partner in Österreich erwerbstätig

Österreich

CH/FL zahlt die Differenz bei höheren Zulagen

Du in CH/FL, Partner nicht erwerbstätig

Schweiz bzw. Liechtenstein

Österreich zahlt die Familienbeihilfe als Ausgleichszahlung plus volles Kinderbetreuungsgeld

Beide in CH/FL, Wohnsitz in Österreich

Schweiz bzw. Liechtenstein

Österreich zahlt die Familienbeihilfe als Ausgleichszahlung plus volles Kinderbetreuungsgeld

Wohnsitz in CH/FL statt Österreich

Schweiz bzw. Liechtenstein

kein österreichisches Kinderbetreuungsgeld

Die Schweizer Kinderzulage liegt je nach Kanton bei 215 CHF (Bundesminimum), 245 CHF in St. Gallen und 240 CHF in Graubünden. Weder St. Gallen noch Graubünden kennen eine Geburtszulage, anders als Liechtenstein.

Der OGH entschied am 22. November 2022 zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, dass die Koordinierungsregeln leerlaufen, wenn der Beschäftigungsstaat keine vergleichbare Leistung kennt (10 ObS 133/22i).

Eine Weisung des Ministeriums setzte das Urteil im Februar 2023 um, woraufhin schätzungsweise 1.500 Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Zahlungen verloren.

Die KBGG-Novelle BGBl. I Nr. 115/2023 stellte rückwirkend zum 1. Februar 2023 den Anspruch auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld wieder her. Geändert wurde § 2 Abs. 1 Z 1 KBGG, nicht die Voraussetzungen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes.

Weil die Konstellationen sich mit jedem Jobwechsel verschieben können, lohnt ein Blick von außen. Unser Team prüft deinen Fall vor der Antragstellung.

Wo sind du und dein Kind während der Mutterschaft krankenversichert?

Als Grenzgängerin bist du in der Schweiz obligatorisch krankenversichert, kannst dich aber zugunsten der österreichischen Versicherung befreien lassen. Für dein Neugeborenes öffnet sich dieses Optionsrecht neu: Du hast drei Monate ab der Geburt Zeit, einen Befreiungsantrag für das Kind zu stellen, und die Befreiung wirkt rückwirkend ab dem Geburtstag.

Deine eigene Wahl bleibt davon unberührt, sie gilt weiter für die gesamte Dauer deiner Grenzgängertätigkeit.

Die beiden Wege unterscheiden sich in den Kosten:

  • Bei Schweizer KVG-Versicherung braucht jedes Familienmitglied eine eigene Kopfprämie, auch dein Neugeborenes.
  • Bei österreichischer Versicherung (ÖGK) sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Für den Partner fällt ein Zusatzbeitrag von 3,4 % an, der bei Kindererziehung entfällt.
  • Bei der privaten Grenzgängerversicherung musst du dein Kind mitversichern, dazu zahlst du dann auch eine Prämie. Rechne hier auf jeden Fall mit ca. 130 €, je nach Anbieter.
  • Mit dem Dokument PD S1 nimmst du als Schweizer Versicherte Sachleistungen in Österreich in Anspruch, die ÖGK rechnet mit dem Schweizer Träger ab.

Bist du in der Schweiz versichert, entfallen Franchise und Selbstbehalt für Mutterschaftsleistungen vollständig. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt gilt diese Befreiung sogar für Krankheits- und Unfallleistungen ohne Bezug zur Schwangerschaft (Art. 64 Abs. 7 KVG). Ausgenommen bleiben Prävention und Zahnbehandlungen.

Die Grundversicherung deckt 7 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalls und 3 Stillberatungen.

Sobald du Kinderbetreuungsgeld beziehst, kommt eine zweite Versicherung dazu: Der Bezug begründet eine Teilversicherung in der österreichischen Krankenversicherung, und dein Kind ist dort beitragsfrei mitversichert (§ 28 KBGG, § 123 ASVG). Einen eigenen Antrag brauchst du nicht.

Bei einer Ausgleichszahlung knüpft das Bundeskanzleramt diesen Schutz an eine Bedingung: Du musst nachweisen, dass im vorrangig zuständigen Staat keine Möglichkeit einer Mitversicherung besteht. Arbeitet dein Partner ebenfalls in der Schweiz, lohnt hier eine Rückfrage bei der ÖGK.

So sicherst du dir die Frist:

  • Geburtsurkunde anfordern, sobald das Standesamt sie ausstellt
  • Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten bei der kantonalen Behörde einreichen
  • Bestätigung der Behörde aufbewahren, die Wahl gilt für die gesamte Dauer deiner Grenzgängertätigkeit

Welche Variante für deine Familie günstiger ist, hängt vom Kanton und von der Zahl der Kinder ab. Die Grundlagen findest du in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung und im Detail bei der Familienversicherung Schweiz für Grenzgänger. Für Vorarlberg vergleichen wir die Tarife in der Grenzgängerversicherung Vorarlberg.

Wie kommst du nach dem Mutterschutz zurück in deinen Job?

Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, deshalb musst du jede Auszeit über die 14 Wochen hinaus als unbezahlten Urlaub mit deinem Arbeitgeber vereinbaren. Die österreichische Karenz mit Rückkehrrecht gilt für einen Schweizer Arbeitsvertrag nicht.

Diese Punkte klärst du vor der Geburt schriftlich:

  • Kündigungsschutz: Er greift nach Ablauf der Probezeit, läuft dann nach Art. 336c OR während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt. Danach endet er.
  • Rückkehrdatum und Pensum: Einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit gibt es in der Schweiz nicht. Halte die Reduktion vertraglich fest.
  • Bewilligung: Die Grenzgängerbewilligung erlischt erst mit dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein vereinbarter unbezahlter Urlaub suspendiert den Vertrag nur, die Bewilligung bleibt bestehen.
  • Vorsorge: Während unbezahltem Urlaub fließt kein Lohn und kein Beitrag in AHV und Pensionskasse. Deine Unterstellung unter das Schweizer System bleibt bestehen.

Planst du eine Rückkehr in Teilzeit, rechne vorher durch, was bei 60 oder 80 % Pensum netto übrig bleibt. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt dir das für jeden Beschäftigungsgrad.

Österreich gleicht die Beitragslücke teilweise aus: Bis zu 48 Monate pro Kind zählen als Kindererziehungszeiten, 2026 mit einer Beitragsgrundlage von 2.468,01 € pro Monat. Ob diese Zeiten bei einer Schweizer Versicherungsbiografie voll greifen, ist gerichtlich noch offen. Stelle den Antrag bei der PVA in jedem Fall.

Nimmt dich dein Arbeitgeber nach der Pause nicht zurück, beziehst du bei Vollarbeitslosigkeit Arbeitslosengeld im Wohnland Österreich, nicht in der Schweiz (Art. 65 VO 883/2004). Die Details stehen im Ratgeber zur Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger, die langfristigen Folgen im Ratgeber zur Pension als Grenzgänger.

Fazit

Als schwangere Grenzgängerin fällst du zwischen zwei Systeme: Die Schweiz zahlt dir 14 Wochen mit 80 % deines Lohnes und einer harten Deckelung bei 220 CHF pro Tag, Österreich steuert die Familienbeihilfe als Ausgleichszahlung und das pauschale Kinderbetreuungsgeld bei.

Die größte Lücke entsteht nicht beim Geld, sondern beim Job. Ein Rückkehrrecht wie die österreichische Karenz gibt es in der Schweiz von vornherein nicht, und der Kündigungsschutz endet 16 Wochen nach der Geburt. Beides ersetzt nur eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber.

Aus meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder denselben Fehler: Frauen verlassen sich auf die Auskunft der Personalabteilung und stellen den österreichischen Antrag zu spät.

Rechne deine Einkommenslücke früh durch und lass die Konstellation deiner Familie prüfen, bevor du unterschreibst. Unser Team begleitet dich von der Schwangerschaftsmeldung bis zur Rückkehr in den Job.

FAQ: Schwangerschaft als Grenzgängerin

Bekomme ich als Grenzgängerin österreichisches Wochengeld?

Nein. Zuständig für Geldleistungen bei Mutterschaft ist dein Beschäftigungsland, nicht dein Wohnland. Arbeitest du ausschließlich in der Schweiz, bekommst du die Schweizer Mutterschaftsentschädigung, in Liechtenstein das dortige Mutterschaftsgeld. Anders liegt der Fall, wenn du zusätzlich in Österreich arbeitest und dort mindestens 25 % deiner Tätigkeit erreichst.

Wie lange dauert der Mutterschutz in der Schweiz und in Liechtenstein?

In der Schweiz 14 Wochen ab dem Tag der Geburt, in Liechtenstein 20 Wochen mit der Option, vier Wochen davon vor den Geburtstermin zu legen. Bleibt dein Kind mindestens zwei Wochen im Spital, verlängert sich der Anspruch in beiden Ländern um bis zu acht Wochen.

Habe ich als Grenzgängerin Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Ja, auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto, auch wenn ihr beide in der Schweiz oder in Liechtenstein arbeitet. Voraussetzung bleiben die Bedingungen des KBGG: Lebensmittelpunkt in Österreich, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Zuverdienstgrenze von 18.000 € pro Kalenderjahr.

Ausgezahlt wird es erst nach Ende der ausländischen Mutterschaftsleistung, weil es bis dahin ruht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt dir verwehrt (OGH 10 ObS 133/22i).

Verliere ich meine Grenzgängerbewilligung, wenn ich länger pausiere?

Nein, solange dein Arbeitsverhältnis besteht. Ein vereinbarter unbezahlter Urlaub suspendiert den Vertrag nur und lässt die Bewilligung bestehen, erst die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beendet sie.

Wer im Arbeitsverhältnis steht und die Tätigkeit nur vorübergehend wegen unbezahlten Urlaubs ruhen lässt, gilt weiterhin als erwerbstätig und bleibt der Schweizer Sozialversicherung unterstellt. Melde längere Auszeiten trotzdem der kantonalen Behörde.

Muss ich mein Kind in der Schweiz oder in Österreich krankenversichern?

Du hast die Wahl, aber nur drei Monate ab der Geburt. In der Schweiz zahlt jedes Kind eine eigene Kopfprämie, in Österreich sind nicht erwerbstätige Angehörige beitragsfrei mitversichert. Der Antrag auf Befreiung läuft über die kantonale Behörde und wirkt rückwirkend ab dem Geburtsdatum.

Was passiert, wenn ich während des Mutterschaftsurlaubs wieder arbeite?

Dein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erlischt sofort und vollständig, unabhängig vom Pensum und von der Dauer. Auch ein einzelner Arbeitstag beendet die Zahlung endgültig, ein Wiederaufleben gibt es nicht. In den ersten acht Wochen nach der Geburt verhindert das gesetzliche Beschäftigungsverbot diesen Fall ohnehin.

Was ist der Familienzeitbonus und bekommt ihn mein Partner?

Der Familienzeitbonus beträgt 54,87 € pro Tag für 28 bis 31 Tage. Anspruch hat dein Partner, wenn er in Österreich erwerbstätig ist und seine Arbeit für diese Zeit unterbricht.

Er muss die Familienzeit innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt durchgehend konsumieren. Die Antragsfrist von 121 Tagen nach der Geburt ist eine Ausschlussfrist.

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Veröffentlicht von Klaus Zeiner

Geschäftsführer & Grenzgänger-Spezialist
Klaus begleitet Grenzgänger seit über 20 Jahren als ungebundener Makler. Ehrlich, fair und unkompliziert macht er selbst komplexe Themen verständlich.

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